Metallblasinstrumentenmacher/Metallblasinstrumentenmacherin
Einleitung
Ziele der Projektagentur PA-BBNE
Das Ziel der „Projektagentur Berufliche Bildung für Nachhaltige Entwicklung“ (PA-BBNE) ist die Entwicklung von Materialien, die die um Nachhaltigkeit erweiterte neue Standardberufsbildposition „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ mit Leben füllen soll. Mit „Leben zu füllen“ deshalb, weil „Nachhaltigkeit“ ein Ziel ist und wir uns den Weg suchen müssen. Wir wissen beispielsweise, dass die Energieversorgung künftig klimaneutral sein muss. Mit welchen Technologien wir dies erreichen wollen und wie unsere moderne Gesellschaft und Ökonomie diese integriert, wie diese mit Naturschutz und Sichtweisen der Gesellschaft auszugestalten sind, ist noch offen.
Um sich mit diesen Fragen zu beschäftigen, entwickelt die PA-BBNE Materialien, die von unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden:
- Zum einen widmen wir uns der beruflichen Ausbildung, denn die nachhaltige Entwicklung der nächsten Jahrzehnte wird durch die jungen Generationen bestimmt werden. Die duale berufliche Ausbildung orientiert sich spezifisch für jedes Berufsbild an den Ausbildungsordnungen (betrieblicher Teil der Ausbildung) und den Rahmenlehrplänen (schulischer Teil der Ausbildung). Hierzu haben wir dieses Impulspapier erstellt, das die Bezüge zur wissenschaftlichen Nachhaltigkeitsdiskussion praxisnah aufzeigt.
- Zum anderen orientieren wir uns an der Agenda 2030. Die Agenda 2030 wurde im Jahr 2015 von der Weltgemeinschaft beschlossen und ist ein Fahrplan in die Zukunft (Bundesregierung o. J.). Sie umfasst die sogenannten 17 Sustainable Development Goals (SDGs), die jeweils spezifische Herausforderungen der Nachhaltigkeit benennen (vgl. Destatis 2022). Hierzu haben wir ein Hintergrundmaterial (HGM) im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE, vgl. BMBF o. J.) erstellt, das spezifisch für unterschiedliche Berufe ist.
Die Materialien der Projektagentur
Die neue Standardberufsbildposition gibt aber nur den Rahmen vor. Selbst in novellierten Ausbildungsordnungen in Berufen mit großer Relevanz für wichtige Themen der Nachhaltigkeit wie z. B. dem Klimaschutz werden wichtige Fähigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten in den berufsprofilgebenden Berufsbildpositionen nicht genannt – obwohl die Berufe deutliche Beiträge zum Klimaschutz leisten könnten. Deshalb haben wir uns das Ziel gesetzt, Ausbildenden und Lehrkräften Hinweise im Impulspapier zusammenzustellen im Sinne einer Operationalisierung der Nachhaltigkeit für die unterschiedlichen Berufsbilder. Zur Vertiefung der stichwortartigen Operationalisierung wird jedes Impulspapier ergänzt durch eine umfassende Beschreibung derjenigen Themen, die für die berufliche Bildung wichtig sind. Dieses sogenannte Hintergrundmaterial orientiert sich im Sinne von BNE an den 17 SDGs, ist faktenorientiert und wurde nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt. Ergänzt werden das Impulspapier und das Hintergrundmaterial durch einen Satz von Folien, die sich den Zielkonflikten widmen, da „Nachhaltigkeit das Ziel ist, für das wir den Weg gemeinsam suchen müssen“. Und dieser Weg ist nicht immer gleich für alle Branchen, Betriebe und beruflichen Handlungen, da unterschiedliche Rahmenbedingungen in den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – Ökonomie, Ökologie und Soziales – gelten können. Wir haben deshalb die folgenden Materialien entwickelt:
- BBNE-Impulspapier (IP): Betrachtung der Schnittstellen von Ausbildungsordnung, Rahmenlehrplan und den Herausforderungen der Nachhaltigkeit in Anlehnung an die SDGs der Agenda 2030. Das Impulspapier ist spezifisch für einen Ausbildungsberuf erstellt, fasst aber teilweise spezifische Ausbildungsgänge zusammen (z. B. den Fachmann und die Fachfrau zusammen mit der Fachkraft sowie die verschiedenen Fachrichtungen)
- BBNE-Hintergrundmaterial (HGM): Betrachtung der SDGs unter einer wissenschaftlichen Perspektive der Nachhaltigkeit im Hinblick auf das Tätigkeitsprofil eines Ausbildungsberufes bzw. auf eine Gruppe von Ausbildungsberufen, die ein ähnliches Tätigkeitsprofil aufweisen;
- BBNE-Foliensammlung (FS) und Handreichung (HR): Folien mit wichtigen Zielkonflikten – dargestellt mit Hilfe von Grafiken, Bildern und Smart Arts für das jeweilige Berufsbild, die Anlass zur Diskussion der spezifischen Herausforderungen der Nachhaltigkeit bieten. Das Material liegt auch als Handreichung (HR) mit der Folie und Notizen vor.
Berufliche Bildung für Nachhaltige Entwicklung
Die Standardberufsbildposition “Umweltschutz und Nachhaltigkeit”
Seit August 2021 müssen auf Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) bei einer Modernisierung von Ausbildungsordnungen die vier neuen Positionen „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“, Digitalisierte Arbeitswelt“, Organisation des Ausbildungsbetriebs, Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht“ sowie „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ aufgenommen werden (BIBB 2021). Insbesondere die letzten beiden Positionen unterscheiden sich deutlich von den alten Standardberufsbildpositionen.
Diese Positionen begründet das BIBB wie folgt (BIBB o. J.a): „Unabhängig vom anerkannten Ausbildungsberuf lassen sich Ausbildungsinhalte identifizieren, die einen grundlegenden Charakter besitzen und somit für jede qualifizierte Fachkraft ein unverzichtbares Fundament kompetenten Handelns darstellen“ (ebd.).
Die Standardberufsbildpositionen sind allerdings allgemein gehalten, damit sie für alle Berufsbilder gelten (vgl. BMBF 2022). Eine konkrete Operationalisierung erfolgt üblicherweise durch Arbeitshilfen, die für alle Berufsausbildungen, die modernisiert werden, erstellt werden. Die Materialien der PA-BBNE ergänzen diese Arbeitshilfen mit einem Fokus auf Nachhaltigkeit und geben entsprechende Anregungen (vgl. BIBB o. J.b). Das Impulspapier zeigt vor allem in tabellarischen Übersichten, welche Themen der Nachhaltigkeit an die Ausbildungsberufe anschlussfähig sind.
Die neue Standardberufsbildposition „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ ist zentral für eine BBNE, sie umfasst die folgenden Positionen (BMBF 2022).
a) “Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren”
Die Schnittstellen zwischen der neuen Standardberufsbildposition „Umweltschutz und Nachhaltigkeit” werden in
fortlaufend aufgezeigt. Mit Ausnahme der Position c) werden in der Tabelle alle Positionen behandelt. Die Position c) wird nicht behandelt, da diese vor allem ordnungsrechtliche Maßnahmen betrifft, die zwingend zu beachten sind. Maßnahmen zur Nachhaltigkeit hingegen sind meist freiwillige Maßnahmen und können, müssen aber nicht durch das Ordnungsrecht geregelt bzw. umgesetzt werden. In der Tabelle werden die folgenden Bezüge hergestellt:
- Spalte A: Positionen der Standardberufsbildposition „Umweltschutz und Nachhaltigkeit”;
- Spalte B: Vorschläge für Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die im Sinne der nachhaltigen Entwicklung wichtig sind;
- Spalte C: Bezüge zur Nachhaltigkeit;
- Spalte D: Mögliche Aufgabenstellungen für die Ausbildung im Sinne der Position 3e) „Vorschläge für nachhaltiges Handeln entwickeln“;
- Spalte E: Zuordnung zu einem oder mehreren SDGs (Verweis auf das Hintergrundmaterial).
Die Berufsbildpositionen der Ausbildungsordnung und die Lernfelder
Nachhaltigkeit sollte integrativ vermittelt werden, sie sollte auch in den berufsprofilgebenden Berufsbildpositionen verankert werden (BIBB o. J.):
“Die berufsübergreifenden Inhalte sind von den Ausbilderinnen und Ausbildern während der gesamten Ausbildung integrativ, das heißt im Zusammenspiel mit den berufsspezifischen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, zu vermitteln.”
Aus diesem Grund haben wir die jeweiligen Berufsbildpositionen sowie die Lernfelder des gültigen Rahmenlehrplanes gleichfalls betrachtet in
Tabelle 2: Berufsbildpositionen und Lernfelder mit Bezug zur Nachhaltigkeit
Die Betrachtung ist beispielhaft, es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Folgende tabellarische Darstellung wurde gewählt:
Spalte A: Berufsbildposition und Lernfeld(er)
Spalte B: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Ausbildungsordnung (AO) sowie Lernfelder des Rahmenlehrplans (RLP, kursive Zitierung). Explizite Formulierungen des RLP zu Themen der Nachhaltigkeit werden als Zitat wiedergegeben;
Spalte C: Beispielhafte Bezüge zur Nachhaltigkeit;
Spalte D: Referenz auf die jeweilige Position der Standardberufsbildposition (siehe Tabelle 1, Spalte A).
Modulare Rahmenaufgaben
Zur Verbesserung der Anschaulichkeit der integrativen Förderung nachhaltigkeitsorientierter Kompetenzen wird in diesem Impulspapier eine exemplarische Aufgabenstellung für die betriebliche oder berufsschulische Unterrichtung vorgeschlagen:
- Zunächst wird die Herkunft ausgewählter Früchte von Konditoreiprodukten bestimmt und unter Nachhaltigkeitsaspekten beurteilt.
- Vertiefend erfolgt eine Auseinandersetzung mit Pro- und Kontra-Argumenten im Rahmen eines Rollenspiels, um die Kundenberatung bei Produktfragen nachhaltigkeitsorientiert ausrichten zu können und geeignete Verkaufsstrategien zu entwickeln.
Zielkonflikte und Widersprüche
Zielkonflikte und Widersprüche sind bei der Suche nach dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit immanent und für einen Interessenausgleich hilfreich. In dem Kapitel 7. werden beispielhafte Zielkonflikte aufgezeigt. Ergänzend werden in dem hierzu gehörigen Dokument auch einige Folien (pptx bzw. pdf) erstellt, die für Lernprozesse verwendet werden können. Ein Beispiel für einen berufsbildbezogenen Zielkonflikt ist der folgende:
- “Niedrige Retouren (wenige Überschüsse von Brot und Backwaren) vs. volle Regale bis Ladenschluss”:
- Betriebe, die Lebensmittelabfälle bzw. Retouren vermeiden wollen, bieten den Kunden kurz vor Betriebsschluss unter Umständen nicht mehr dasselbe umfangreiche Angebot wie Betriebe, die den Kunden bis zum Ladenschluss das komplette Sortiment anbieten, um die Kunden nicht zu verlieren.
- Es ergibt sich somit der Konflikt zwischen der Notwendigkeit, Abfall zu vermeiden und dem Wunsch, die Kunden*innen durch ein jederzeit umfangreiches Angebot zufriedenzustellen.
Hinweis für handwerkliche, kaufmännische und Industrieberufe
Die in den folgenden Tabellen 1 und 2 im didaktischen Impulspapier (IP), im Hintergrundmaterial (HGM) sowie in den Foliensätzen zu den Zielkonflikten (FS) vorgeschlagenen Hinweise zu Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bzw. Lernfelder, Aufgabenstellungen und Zielkonflikte bilden den in 2022 aktuellen Stand der Entwicklungen in Hinsicht auf technische Verfahren, Dienstleistungen und Produkte in Bezug auf Herausforderungen der Nachhaltigkeit bzw. deren integrative Vermittlung in den verschiedenen Berufen dar. Sie enthalten Anregungen und Hinweise ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Mit Lesen dieses Textes sind Sie als Ausbilder:innen und Berufsschullehrkräfte eingeladen, eigene Anregungen in Bezug auf die dann jeweils aktuellen Entwicklungen in ihren Unterricht einzubringen. Als Anregungen dient diesbezüglich z. B. folgende hier allgemein formulierte Aufgabenstellung (analog zu IP, Tabelle 1), die Sie in Ihren Unterricht aufnehmen können:
Recherchieren Sie (ggf. jeweils alternativ:) Methoden, Verfahren, Materialien, Konstruktionen, Produkte oder Dienstleistungen, die den aktuellen Stand der (technischen) Entwicklung darstellen und die in Hinblick auf die Aspekte der Nachhaltigkeit (ökologisch, sozial-kulturell und/oder ökonomisch) bessere Wirkungen und/oder weniger negative Wirkungen erzielen als die Ihnen bekannten, eingeführten und „bewährten“ Ansätze.
Beschreiben Sie mögliche positive Wirkungen dieser neuen Methoden, Verfahren, Materialien, Konstruktionen, Produkte und/oder Dienstleistungen auf die Nachhaltigkeit in Ihrem Betrieb.
Glossar
Folgende Abkürzungen werden in diesem Dokument verwendet:
Abkürzung | Bezeichnung |
AO | Ausbildungsordnung |
BNE | Bildung für Nachhaltige Entwicklung |
BBNE | Berufliche Bildung für Nachhaltige Entwicklung |
FS | Foliensammlung mit Beispielen für Zielkonflikte |
HGM | Hintergrundmaterial (wissenschaftliches Begleitmaterial) |
IP | Impulspapier (didaktisches Begleitmaterial) |
RLP | Rahmenlehrplan |
SDG | Sustainable Development Goals |
THG | Treibhausgase bzw. CO2-Äquivalente (CO2-Äq) |
Literatur
BGBl (2022): Verordnung über die Berufsausbildung zum Bäcker/zur Bäckerin vom 21. April 2004 (BGBl. I S. 632), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Februar 2016 (BGBl. I S. 179) geändert worden ist. https://www.gesetze-im-internet.de/b_ausbv_2004/BJNR063200004.html
BIBB Bundesinstitut für berufliche Bildung (2021): Vier sind die Zukunft. Online: www.bibb.de/de/pressemitteilung_139814.php
BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung (o. J.a): FAQ zu den modernisierten Standardberufsbildpositionen. Online: https://www.bibb.de/de/137874.php
BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung (o. J.b): Ausbildung gestalten. Online: https://www.bibb.de/dienst/veroeffentlichungen/de/publication/series/list/2
BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung (2022): Digitalisierung und Nachhaltigkeit – was müssen alle Auszubildenden lernen? Online: www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/berufliche-bildung/rahmenbedingungen-und-gesetzliche-grundlagen/gestaltung-von-aus-und-fortbildungsordnungen/digitalisierung-und-nachhaltigkeit/digitalisierung-und-nachhaltigkeit
BIBB Bundesinstitut für berufliche Bildung (o. J.c): Nachhaltigkeit in der Ausbildung. Online: www.bibb.de/de/142299.php
BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung (o. J.): Was ist BNE. Online: https://www.bne-portal.de/bne/de/einstieg/was-ist-bne/was-ist-bne.html
Bundesregierung (o. J.): Globale Nachhaltigkeitsstrategie – Nachhaltigkeitsziele verständlich erklärt. Online: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/nachhaltigkeitsziele-verstaendlich-erklaert-232174
Destatis Statistisches Bundesamt (2022): Indikatoren der UN-Nachhaltigkeitsziele. Online: http://sdg-indikatoren.de/
KMK Kultusministerkonferenz (2004): RAHMENLEHRPLAN für den Ausbildungsberuf Bäcker/Bäckerin.
Ritter, G., Friedrich, S., Heitkönig, L. (2015a): Reduktion von Lebensmittelabfällen bei Brot und Backwaren. Ein Konzept für Handwerk, Handel und Verbraucher. https://www.fh-muenster.de/isun/downloads/Reduktion_von_Lebensmittelabfaellen_bei_Brot_und_Backwaren.pdf
Ritter, G., Heitkönig, L., Friedrich, S. (2015b): Endbericht zur Studie „Reduktion von Lebensmittelabfällen bei Brot und Backwaren – Entwicklung eines Konzepts für Handel, Handwerk und Verbraucher“. https://www.fh-muenster.de/isun/downloads/Reduktion_von_Lebensmittelabfaellen_bei_Brot_und_Backwaren.pdf
WWF Deutschland (2018): Unser täglich Brot. Von überschüssigen Brotkanten und wachsenden Brotbergen. https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/WWF-Studie-Unser-taeglich-Brot_Von-ueberschuessigen-Brotkanten-und-wachsenden-Brotbergen_102018.pdf
Tabelle 1 - Die Standardberufsbildposition “Umweltschutz und Nachhaltigkeit”
Standardberufs-bildposition | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Bezüge zur Nachhaltigkeit | Mögliche Aufgabenstellungen im Rahmen von 3e “Vorschläge für nachhaltiges Handeln entwickeln” | SDG |
3a – Gesellschaft – Gesundheit |
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| SDG 3 |
3a – Gesellschaft – antike Musik- instrumente; Restaurierung |
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| SDG 11 |
3a – Gesellschaft |
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| SDG 3 SDG 15 |
3a – Gesellschaft – Innovations- förderung |
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| SDG 9 SDG 15 |
3a – Umwelt – Wertschöpfungskette |
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| SDG 12 SDG 8 |
3a – Umwelt – Umweltsiegel |
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| SDG 12 SDG 15 |
3b – Energie – Allgemein (Heizenergie) |
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| SDG 7 SDG 13 |
3b – Energie – Geräte (Energieeffi- zienz Betriebsstätte) |
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| SDG 13 SDG 7 |
3b – Materialien – Rohstoffe (bedrohte Tierarten) |
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| SDG 15 |
3b – Materialien – Rohstoffe (Hilfswerk- stoffe) |
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| SDG 12 |
3d – Abfälle vermeiden – Recycling |
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| SDG 12 |
3d – Abfälle vermeiden |
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| SDG 12 |
3f – Nachhaltigkeit kommunizieren |
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| SDG 4 |
Tabelle 2 - Berufsbildpositionen und Lernfelder mit Bezug zur Nachhaltigkeit
Berufsbild- position / Lernfeld | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Ausbildungsordnung (kursiv: Lernfelder des RLP) | Beispielhafte Bezüge zur Nachhaltigkeit | Standard- berufsbildposition |
5) Warten und Pflegen von Betriebsmitteln | a) Betriebsmittel, insbesondere Werkzeuge und Maschinen, durch Reinigen pflegen und vor Korrosion schützen |
| 3b -Materialien Rohstoffe |
10) Auswählen und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen | a) Werk- und Hilfsstoffe nach ihren Eigenschaften unterscheiden, auswählen und ihrem Verwendungszweck zuordnen |
| 3a – Gesellschaft – Gesundheit 3a – Vermeidung von Belastungen für Umwelt 3b – Materialien – Rohstoffe (Hilfswerkstoffe) |
d) Gefahren beim Lagern, Verwenden und Beseitigen gefährlicher Arbeitsstoffe, insbesondere von Reinigungs-, Lösungs- und Schmiermitteln, beachten |
| 3a – Gesellschaft – Gesundheit 3b – Materialien – Rohstoffe | |
b) Hilfsstoffe unterscheiden, auswählen, ihrem Verwendungszweck zuordnen und nach Anweisung und Unterlagen unter Beachtung des Umgangs mit gefährlichen Arbeitsstoffen anwenden |
| 3a – Gesellschaft – Innovationsförderung 2b, 2c – Gesundheit 3a – Vermeidung von Belastungen für Umwelt 3b – Materialien – Rohstoffe (Hilfswerkstoffe) | |
15) Fügen | d) Lötwerkzeuge, Lote und Flussmittel zum Weichlöten auswählen |
| 3b – Materialien – Rohstoffe |
18) Behandeln von Oberflächen | a) Gesundheits- und Umweltschutz, insbesondere in Bezug auf Stäube und, Dämpfe, beachten |
| 3a – Gesellschaft – Gesundheit 2b, 2c – Gesundheit 3b – Materialien – Rohstoffe (Hilfswerkstoffe) 3a – Vermeidung von Belastungen für Umwelt |
19) Endmontage und Spielfertigmachen von Metallblasinstru- menten | a) Instrumententeile und Instrumente reinigen |
| 3b – Materialien – Rohstoffe (Hilfswerkstoffe) |
21) Instandsetzung von Instrumenten | a) Reparaturumfang festlegen, Ersatzteile bestimmen |
| 3a – Lebensdauer 3b – Materialien – Rohstoffe 3f – Nachhaltigkeit kommunizieren – Reparatur |
Unterrichts- und Ausbildungsmodule
Das hier vorgeschlagene Unterrichts- und Ausbildungsmodul besteht aus einer Rahmenaufgabe mit drei Modulen zum Thema „Erkennen und Vermeiden von gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz”. Diese Rahmenaufgaben sind hinsichtlich ihres Aufbaus für alle Fachrichtungen des Instrumentenbaus vergleichbar. Je nach Ausbildungsgang werden jedoch unterschiedliche Materialien und deren zugehörigen Merkmale in den Mittelpunkt gerückt. Die folgende Rahmenaufgabe thematisiert diese vorrangige Nachhaltigkeitsherausforderung in Bezug zum Metallblasinstrumentenbau. Sie fußt in Teilen auf dem Schulungskurs „Substitution of dangerous substances at workplaces” und den dortigen Materialien für Ausbilder*innen und Teilnehmer*innen (Banduch 2021a und b). In deutscher Sprache steht das Internetportal SUBSPORTplus als Quelle zur Verfügung. Es ist die wichtigste Säule der im folgenden dargestellten Arbeitsmodule und eine verlässliche und aktuelle Quelle für Hintergrundinformationen, Datenbankinformationen, Recherche Zugängen sowie Hinweisen zu Alternativen von Gefahrstoffen .Das Portal wird von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin herausgegeben (www.subsportplus.eu).
Es sei darauf verwiesen, dass weitere Nachhaltigkeitsaspekte (siehe Tabellen 1 und 2) teils hohe Übereinstimmungen mit anderen Berufen im stationären Handwerk aufweisen. Dies gilt beispielsweise für Energieeinsparpotenziale oder Gesundheitsrisiken durch Staubbelastungen, die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen im Betrieb oder Umweltfolgen der Metallproduktion. Die entsprechenden Unterrichts- und Ausbildungsmodule anderer Berufsbilder können somit auch bei der Berufsausbildung von Musikinstrumentenbauern und Musikinstrumentenbauerinnen herangezogen werden.
Rahmenaufgabe-Einführung: Alternativen für besorgniserregende Stoffe
Das übergeordnete Ziel der Rahmenaufgabe ist es, grundlegende Konzepte zur Unterstützung der Substitution gefährlicher Stoffe zu vermitteln.
Im Mittelpunkt stehen:
- das Ermitteln von Metallen und Legierungen im Metallblasinstrumentenbau, die am meisten Anlass zur Besorgnis geben
- Europäische Verordnungen mit Bezug zur Substitution gefährlicher Chemikalien, die in allen EU-Staaten gültig sind
- Möglichkeiten zur Ermittlung von Alternativen.
Seit 1967 harmonisiert die EU die Regelungen für den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Ziel ist der verbesserte Schutz von Mensch und Umwelt vor den von diesen Stoffen und Gemischen ausgehenden Gefahren. Gleichzeitig wird durch die europäische Harmonisierung der freie grenzüberschreitende Warenverkehr in der EU gewährleistet. Grundlage der EU-Regelwerke ist das „Global Harmonisierte System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“ der Vereinten Nationen, mit der die weltweite Harmonisierung der Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und gefährlicher Güter sowie für die weltweite Angleichung der nationalen bzw. regionalen Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung geregelt wird. Das UN-GHS ist eine Empfehlung, die von den Staaten verbindlich eingeführt werden muss. In der EU wurde GHS als Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen verbindlich eingeführt und ist seit 20.01.2009 in Kraft (siehe unten). Im Mittelpunkt stehen die physikalisch-chemische Gefährdung (z. B. entzündbare Flüssigkeit), die Gesundheitsgefährdung (z. B. akute Toxizität, Karzinogenität) sowie die Umweltgefährdung (z. B. für die Ozonschicht, Gewässer).
Der Arbeitsschutz wird auf der regulatorischen Ebene für Chemikalien und Substanzen durch die Festsetzung von Grenzwerten umgesetzt, deren Einhaltung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin sichergestellt werden muss. Die Herausforderung der Substitution von Chemikalien und Gemischen ist in diesem Bereich ein wichtiger Lösungsansatz, allerdings nicht auf diese Aufgabe beschränkt: Die EU verabschiedete im Oktober 2020 die Chemikalienstrategie für eine schadstofffreie Umwelt als ersten Schritt in Richtung eines Null-Schadstoff-Ziels, wie es im europäischen Grünen Deal angekündigt wurde. Die Strategie fördert innovative Lösungen für sichere und nachhaltige Chemikalien und will den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien erhöhen. Dazu gehört ein Verbot der schädlichsten Chemikalien in Verbraucherprodukten, sofern sie nicht nachweislich unverzichtbar für das Allgemeinwohl sind. Ferner wird sichergestellt, dass alle verwendeten Chemikalien sicherer und nachhaltiger sind. Die Chemikalienstrategie betont u. a. die grundlegende Rolle, die Chemikalien für das menschliche Wohlbefinden zukommt. Insbesondere in Verbraucherprodukten, zu denen Musikinstrumente zählen, und für besonders schutzbedürftige Personengruppen wie Kinder sollen Chemikalien sicherer und nachhaltiger werden.
Grenzwerte für Gefahrstoffe haben eine wichtige Funktion bei der Beurteilung von Bedingungen am Arbeitsplatz. Auf europäischer Ebene werden Arbeitsplatzgrenzwerte als Richtgrenzwerte oder bindende Grenzwerte auf der Grundlage der Agenzienrichtlinie und der Krebsrichtlinie abgeleitet. Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung kam eine neue Gruppe von Beurteilungsmaßstäben für Arbeitsplätze hinzu. Listen der Grenzwerte und Gefahrstoffe werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) aktualisiert und in der Reihe IFA Report veröffentlicht.
(Nicht nur) am Arbeitsplatz werden Gefahrenaussagen über Piktogramme und Signalwörter kommuniziert. Die neun Gefahrenpiktogramme für die einzelnen Gefahrenklassen, Differenzierungen einer Gefahrenklasse und Gefahrenkategorien müssen den Bestimmungen des Anhangs V und von Anhang I Abschnitt 1.2 der CLP-Verordnung entsprechen. Die Gefahrenpiktogramme haben stets die Form eines auf der Spitze stehenden Quadrats mit einem deutlich sichtbaren roten Rahmen. Es umrahmt ein schwarzes Gefahrensymbol auf weißem Hintergrund. Die Piktogramme sind mit GHS01 – GHS09 durchnummeriert. Ob alle Piktogramme angezeigt werden müssen, regeln die Vorschriften, damit die Kennzeichnungen auf Behältnissen nicht überfrachtet werden. Gefahrkennwörter sind entweder „Gefahr“ oder „Achtung“.
Mit Bezug zu Gesundheitsgefahren werden folgende Piktogramme verwendet:
- Symbol GHS06: Totenkopf
- Symbol GHS05: Ätzwirkung
- Symbol GHS07: Ausrufezeichen
- Symbol GHS08: Gesundheitsgefahr
- Für die Gefährdungskategorie „Reproduktionstoxizität, Wirkungen auf/über Laktation, zusätzliche Gefahrenkategorie“ ist kein Piktogramm erforderlich.
Einen Überblick über alle Piktogramme liefert die GHS-Memocard „Gefahrstoffe kompakt“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2022, die sowohl online verfügbar ist oder in Papierform bestellt werden kann (BAuA 2022).
Karzinogenen, Mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen kommt beim Gesundheitsschutz und damit auch in Hinblick auf die Substitutionsanforderungen an Chemikalien eine hohe Bedeutung zu.
Im Mittelpunkt dieser Rahmenaufgabe steht die Substitution von besorgniserregenden Stoffen am Beispiel der Gesundheitsgefährdung durch Stoffe und Gemische bzw. Produkte und der Schutz von Arbeitnehmer*innen. Jede*r Beschäftigte ist im Rahmen der beruflichen Tätigkeit täglich gewissen Risiken ausgesetzt, dem Kontakt mit gefährlichen Stoffen kommt eine hohe Bedeutung bei der Aufgabe zu, die Arbeitssituation so sicher wie möglich zu gestalten. Je höher die Belastung beispielsweise durch krebserzeugende Stoffe ist, desto höher ist auch der Minimierungsdruck bzw. die Erfordernis der Substitution von gefährlichen Stoffen.
Die Kriterien für besorgniserregende Stoffe werden in der REACH-Verordnung in Artikel 57 benannt. Einen Überblick über Kriterien unterschiedlicher Organisationen beinhaltet die Tabelle „Identifizierung von besorgniserregenden Stoffen – Überblick über die häufigsten Kriterien“ (subsportplus o. J.) Die Tabelle verlinkt auch auf die Internetauftritte bzw. Datenbanksystem der Organisationen sowie EU-weit geltende Regelwerke wie die REACH-Verordnung (siehe unten).
Als Rahmenaufgabe bietet sich eine Analyse der aktuell geltenden sowie der in der Diskussion befindlichen geltenden Regelungen und Strategien zur Substitution von gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz und in Produkten an, um die Bedeutung der Substitution für das Handwerk, den Verbraucherschutz und die Anpassung von betrieblichen Produktionsabläufen erfassen zu können. Die Analyse fokussiert sich auf Verordnungen der EU, die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt werden müssen bzw. dort direkt gültig werden.
Modul 1 Europäische Regelwerke und ihre Bezüge zur Nutzung von Chemikalien und Substanzen
Die Regelungen zu besorgniserregenden Stoffen werden auf der europäischen Ebene getroffen. Die Verordnungen gehen teils direkt in nationales Recht über bzw. müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Den Verordnungen gehen in der Regel mehrjährige Entscheidungsprozesse voraus.
Die Kenntnis von bestehenden Regeln und sich abzeichnenden Entscheidungen ist zunächst für den Gesundheitsschutz relevant. Darüber hinaus können jedoch auch Verbote von Stoffen folgen, die für die Arbeit des Instrumentenbaus Auswirkungen haben oder die Substitution von Stoffen erfordern. Nicht nur mit Bezug zur Gesundheit, sondern auch zur Umwelt ist ein Umdenken bzw. vorausschauendes Denken bei der Verwendung von Chemikalien und Stoffen erforderlich.
Aufgabenstellung
Ihre Aufgabe lautet wie folgt:
- Recherchieren Sie in Kleingruppen Fakten und Argumente zu einzelnen EU-Verordnungen. Beispiele für relevante Verordnungen finden Sie unten. Ermitteln Sie die wichtigsten Bestimmungen der Verordnungen für die Verwendung von Stoffen sowie das Substituieren von Stoffen.
- Überlegen Sie, welche Bedeutung das Reduzieren von Gefahrstoffen für den Arbeitsschutz hat. Entwickeln Sie hierzu je Kleingruppe eine Übersicht, die dies am Beispiel einer Verordnung darstellt. Zeigen Sie auch die Bezüge zum Metallblasinstrumentenbau auf.
Beispiele für europäische Regelwerke, die die Bedeutung der Substitution von Gefahrstoffen implizieren, sind die REACH-Verordnung, die CLP-Verordnung und die Krebsrichtlinie. Diese Liste ist nicht vollständig. Sie kann im Rahmen der Kleingruppenarbeit auch um Strategiepapiere der EU wie die Chemikalienstrategie erweitert werden.
REACH-Verordnung
Langtitel: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH); Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18 Dezember 2006, in Kraft seit 2009
Die REACH Verordnung regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Sie trat am 1. Juni 2007 in Kraft, um den vorher gültigen EU Rechtsrahmen für Chemikalien zu konsolidieren und zu verbessern. REACH verlagert einen großen Teil der Verantwortung für das Management von Chemikalien, die Risiken für Gesundheit und Umwelt bergen könnten, auf die Industrie.
Die Schaffung von Anreizen zur Substitution ist eine wichtige Zielsetzung von REACH. Besonders besorgniserregende Stoffe sollen schrittweise durch weniger gefährliche Stoffe oder Technologien ersetzt werden, wenn dies wirtschaftlich möglich ist und technische Alternativen verfügbar sind. Die Beendigung der Verwendung eines Stoffes und seine Substitution sind notwendig, wenn die Herstellung, Verwendung oder das Inverkehrbringen dieses Stoffes inakzeptable Risiken für die Gesundheit und Umwelt bergen.
REACH verpflichtet Hersteller und Importeure chemischer Stoffe (wenn sie diese in Mengen von ein oder mehr Tonnen pro Jahr herstellen oder importieren) Informationen über die physikochemischen, humantoxischen und ökotoxischen Eigenschaften zu erheben und dafür zu nutzen, die sicheren Verwendungsbedingungen für diesen Stoff zu ermitteln. Jeder Hersteller und Importeur muss ein Registrierungsdossier an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) übermitteln, in dem diese Daten und Bewertungen dokumentiert sind. Die ECHA prüft die Konformität der Registrierungsdossiers und der ggf. darin enthaltenen Testvorschläge. Die ECHA koordiniert außerdem die Stoffbewertungen der Mitgliedsstaaten, die der vertieften und übergreifenden Risikobewertung bestimmter Besorgnis erregender Stoffe dienen.
Für die Verwendung besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC), die in den Anhang XIV aufgenommen sind, ist eine Zulassung erforderlich. Unternehmen müssen in einem Zulassungsantrag darlegen, dass die Risiken in der Verwendung des Stoffes angemessen beherrscht werden können oder dass die sozioökonomischen Nutzen diese Risiken überwiegen.
Die REACH-Verordnung enthält vier Paragraphen, die für die Substitution von Chemikalien relevant sind. Diese sind in Artikel 55, Artikel 60 bis 62 enthalten. Im Anhang VII sind diejenigen Stoffe aufgeführt, die aufgrund unannehmbarer Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt nicht oder nur eingeschränkt hergestellt, in Verkehr gebracht oder verwendet werden dürfen.
Link zur Verordnung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32006R1907
Link zum Anhang VII: https://echa.europa.eu/de/substances-restricted-under-reach
Offizielle Zusammenfassung der REACH-Verordnung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM:l21282
Eine umfassendere Darstellung der Regelungen der REACH-Verordnung findet sich unter www.subsportplus.eu/subsportplus/DE/Regelwerke/Gesetze-Verordnungen-Regelungen/REACH-Verordnung.html. Die obigen Textbausteine zur REACH-Verordnung sind subsportplus entnommen.
CLP-Verordnung (Classification, Labelling, Packaging)
Langtitel: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP); Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlamentes und des Rates, in Kraft seit 2010 für Stoffe und seit 2015 für Gemische
Mit der CLP-Verordnung wurde in der Europäischen Union schrittweise ein neues, weltweit harmonisiertes System der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien eingeführt. Die CLP-Verordnung hat das Ziel, die Kriterien zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien in der EU zu harmonisieren , um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu erreichen und gleichzeitig den freien Handel von chemischen Produkten auf dem EU-Binnenmarkt sicher zu stellen.
Die CLP-Verordnung von Stoffen und Gemischen beruht auf dem Global Harmonisierten System der Vereinten Nationen (GHS).
Erfüllen die einschlägigen Informationen (z. B. toxikologische Daten) zu einem Stoff oder Gemisch die Einstufungskriterien der CLP-Verordnung, werden die Gefahren eines Stoffes oder Gemischs durch Zuweisung zu einer bestimmten Gefahrenklasse und -kategorie angegeben. Die Gefahrenklassen gemäß CLP-Verordnung beziehen sich auf physikalische, Gesundheits- und Umweltgefahren sowie zusätzliche Gefahren.
Nach Einstufung eines Stoffes oder Gemischs müssen die ermittelten Gefahren anderen Akteuren der Lieferkette einschließlich den Verbrauchern mitgeteilt werden. Die Gefahrenkennzeichnung mit Hilfe von Kennzeichnungsetiketten und Sicherheitsdatenblättern ermöglicht die Mitteilung der Gefahreneinstufung an den Anwender eines Stoffes oder Gemischs, um diesen auf die Gefahr und die Notwendigkeit, den damit verbundenen Risiken entgegen zu wirken, aufmerksam zu machen.
Die CLP-Verordnung gibt ausführliche Kriterien für die Kennzeichnungselemente vor: Piktogramme, Signalwörter und Standardtexte in Bezug auf Gefahr, Prävention, Gegenmaßnahmen, Lagerung und Entsorgung für jede Gefahrenklasse und -kategorie. Außerdem schreibt sie die allgemeinen Verpackungsstandards vor, um die sichere Versorgung mit gefährlichen Stoffen und Gemischen zu gewährleisten. Zusätzlich zur Gefahrenkommunikation durch Kennzeichnungsanforderungen stellt die CLP-Verordnung die Grundlage für zahlreiche Rechtsvorschriften zum Risikomanagement bei Chemikalien dar.
Die Verordnung hat acht Anhänge, darunter
- Anhang I – Einstufungs- und Kennzeichnungsanforderungen für gefährliche Stoffe und Gemische
- Anhang II – besondere Vorschriften für die Kennzeichnung und Verpackung bestimmter Stoffe und Gemische
- Anhang III – Verzeichnis der Gefahrenhinweise, ergänzenden Gefahrenhinweise und zusätzlichen Kennzeichnungselemente
- Anhang IV – Verzeichnis der Sicherheitshinweis;
- Anhang V – Gefahrenpiktogramme.;
In der Datenbank „Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis“, die von der ECHA gepflegt wird, sind entsprechende Informationen zu Stoffen zusammengeführt und recherchierbar. Diese Informationen wurden von Herstellern und Importeuren übermittelt. Weitere Informationen hierzu finden sich im Factsheet der Datenbank (ECHA o. J.)
Die Verordnung nimmt keinen direkten Bezug auf Substitution. Die Einstufung von Stoffen und Gemischen kann aber für Bewertungen im Rahmen von Substitutionsprozessen genutzt werden. Die Einstufung kann auch verwendet werden, um Prioritäten für die Reihenfolge von Substitutionen festzulegen. Anhand der Gefahrensymbole und Gefahrensätze können Probleme mit Stoffen identifiziert werden. Außerdem wird das Einstufungssystem in anderen Gesetzen genutzt, um zu definieren, für welche Art von Stoffen Substitution erforderlich ist, z. B. in der Krebsrichtlinie im Arbeitsschutz (Richtlinie 2004/37/EG). Auch Instrumente für das Chemikalienmanagement, die Risikobewertung oder die Stoffsubstitution greifen auf das Einstufungssystem zurück.
Link zur Verordnung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32008R1272
Link zur Datenbank Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis:
Factsheet der Datenbank Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis: https://echa.europa.eu/documents/10162/17242/factsheet_public_classification_labeling_de.pdf
Die obigen Textbausteine zur CLP-Verordnung sind in wesentlichen Teilen subsportplus sowie der Gesetzeszusammenfassung der EU entnommen unter www.subsportplus.eu/subsportplus/DE/Regelwerke/Gesetze-Verordnungen-Regelungen/CLP-Verordnung_node.html bzw. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM:ev0013.
Krebsrichtlinie (CMR-Richtlinie = Carcinogens and Mutagens Directive)
Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen bei der Arbeit , in Kraft seit 2004
Ziel der Richtlinie ist der Schutz von Arbeitnehmern vor der Exposition mit krebserzeugenden, mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen am Arbeitsplatz. Die Richtlinie wurde 2022 auf reproduktionstoxische Stoffe ausgeweitet.
Die Richtlinie nutzt die Definition von krebserzeugenden, mutagenen und reproduktionstoxischen Verbindungen aus der Richtlinie zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen (Richtlinie 67/548/EWG und Richtlinie 1999/45/EG). Im Anhang I sind Beispiele für Karzinogene aufgelistet.
Die Richtlinie definiert spezifische Anforderungen an den Arbeitgeber und beschreibt Maßnahmen zur Gesundheitsüberwachung, Aufbewahrung von Dokumenten und zu Arbeitsplatzgrenzwerten.
Der Artikel 4.1 ist substitutionsrelevant. Er lautet: „Der Arbeitgeber verringert die Verwendung eines Karzinogens, Mutagens oder reproduktionstoxischen Stoffes am Arbeitsplatz, insbesondere indem er es, soweit dies technisch möglich ist, durch Stoffe, Zubereitungen oder Verfahren ersetzt, die bei ihrer Verwendung bzw. Anwendung nicht oder weniger gefährlich für die Gesundheit und gegebenenfalls für die Sicherheit der Arbeitnehmer sind.“ (Richtlinie 2004/37/EG) Diese Anforderung an Unternehmen, Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe zu ersetzen beinhaltet den Leitgedanken der Substitution und fordert hierzu auf.
Link zur Verordnung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX:32004L0037
Die obigen Textbausteine zur Krebsverordnung sind in wesentlichen Teilen subsportplus entnommen unter /www.subsportplus.eu/subsportplus/DE/Regelwerke/Gesetze-Verordnungen-Regelungen/Krebsrichtlinie_node.html
Modul 2 Ermittlung besorgniserregender Stoffe im Metallblasinstrumentenbau
Die Materialien für den Bau Ihres Instrumentes sowie die klassischen im Instrumentenbau verwendeten Metalle, Legierungen und weitere Werk- und Hilfsstoffe kennen Sie. Unter anderem werden Blei und Nickel als besorgniserregend diskutiert.
Aufgabenstellung
Ihre Aufgabe lautet wie folgt:
- Erstellen Sie eine Tabelle der von Ihnen verwendeten Metalle und Zusammensetzungen von Legierungen sowie wichtige Hilfsstoffe.
- Prüfen Sie die Piktogramme auf den Behältnissen von Hilfsstoffen hinsichtlich der Warnungen. Notieren Sie diese Kennzeichnungen und ihre Bedeutungen.
- Stellt der Hersteller/Importeur für dieses Produkt ein Sicherheitsdatenblatt bereit?
Sicherheitsdatenblätter müssen für alle Produkte mit kritischen Inhaltsstoffen bereitgestellt werden. Sofern kein Sicherheitsblatt erhältlich ist, kann das Produkt als nicht besorgniserregend eingestuft werden. - Recherchieren Sie im Sicherheitsdatenblatt die CAS-Nummer des Produktes. Sie finden Sie im Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblattes. CAS steht für computer-aided-selling, diese Nummer ist eindeutig.
- Prüfen Sie die CAS-Nummern in der Datenbank eingeschränkter und prioritärer Stoffe. oder suchen Sie nach der Bezeichnung (in englischer Sprache, also lead statt Blei). Wählen Sie mindestens die EU-Reach-Listen und die EU-CMR-Liste aus. Die Datenbank ist online unter: www.subsportplus.eu/subsportplus/DE/Stoffe/Datenbank-eingeschraenker-und-prioritaere-Stoffe
- Recherchieren Sie des Weiteren im Internet und in sonstigen Datenbanken zu Begründungen für die Einstufungen von besorgniserregenden Stoffen. Die GESTIS-Stoffdatenbank der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) bietet einen guten Einstieg. Die Datenbank ist online unter: https://gestis.dguv.de
- Stellen Sie eine Liste der besorgniserregenden Stoffe und Begründungen mit Bezug zu Ihrem Arbeitsplatz zusammen (siehe Tabelle 3).
Tabelle 3: Besorgniserregende Metalle, Legierungen und Hilfsstoffe im Metallblasinstrumentenbau
Stoff (Metall, Hilfsstoff, Legierungsbestandteil) | chemische Charakterisierung | Einträge in der Datenbank eingeschränkter und prioritärer Stoffe | Gesundheitsgefahren | Umweltgefahren |
Blei (engl. lead) | Sehr weiches Schwermetall von sehr geringer Elastizität und ziemlich großer Dehnbarkeit. Auch als Pulver nicht brennbares Metall. Praktisch unlöslich in Wasser. | EU REACH: Restriction List | akute oder chronische Gesundheitsgefahren, fortpflanzungsgefährdend | gewässer- gefährdend |
Nickel (engl. nickel) | EU akute oder chronische Gesundheitsgefahren REACH: Restriction List EU Cancer Directive | akute oder chronische Gesundheitsgefahren begründete Verdacht auf kanzerogenes Potential | gewässer- gefährdend | |
Aluminium, Gemisch mit Nickel |
Modul 3 Alternativen zu Metallen, Legierungen, Hilfsstoffen im Metallblasinstrumentenbau
Die obigen Arbeitsaufgaben verdeutlichen, dass Alternativen für Metalle und Legierungen sowie Hilfsstoffe wie Pflegemittel an Bedeutung gewinnen. Vor allem die Verwendung von Blei in Gemischen könnte in den nächsten Jahren verboten werden.
Die steigende Bedeutung von nachhaltigen Alternativen wird für Werk- und Hilfsstoffe einerseits durch den gesetzgeberischen Rahmen betont. Auch sind Alternativen für besorgniserregende Chemikalien und Substanzen auf dem Markt erhältlich. Ein Beispiel ist das “bleifreie Messing” Ecobrass. Ein Unternehmen präsentierte jüngst eine blei- und nickelfreie Trompete. Die Durchsicht von Zeitschriften für Instrumentenbauer*innen liefert in Werbeanzeigen Hinweise auf Produktalternativen.
Aufgabenstellung
Ihre Aufgabe lautet wie folgt:
- Im Modul 1 haben Sie besorgniserregende Metalle, Legierungen und Hilfsstoffe identifiziert. Beschreiben Sie die Funktion dieser Chemikalien und Substanzen für den Instrumentenbau.
- Recherchieren Sie Alternativen: Können beispielsweise Metalle, auch als Bestandteile von Legierungen, durch weniger besorgniserregende Bestandteile ganz oder teilweise ersetzt werden? Können Recyclate bzw. ist der Wechsel zu Recyclaten möglich?
- Recherchieren Sie innovative Lösungen: Haben andere Instrumentenbauer*innen bereits Alternativen entwickelt und können diese Lösungen Impulse für Ihre Arbeit liefern. Können Zulieferunternehmen Alternativen benennen, die Ihnen bislang nicht bekannt waren?
- Fassen Sie Ihre Ergebnisse in einer Präsentation zusammen und erläutern Sie die Vorteile für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und nehmen Sie dabei Bezug auf die Regelwerke, die Sie im zweiten Modul dieser Rahmenaufgabe kennengelernt haben.
Zielkonflikte und Widersprüche
Beim Ansteuern von Nachhaltigkeit sind Konflikte und Widersprüche nichts Ungewöhnliches. Dies gilt auch für den Musikinstrumentenbau: Selbst traditionelle Werk- und Hilfsstoffe können im Widerspruch mit heutigen Nachhaltigkeitskriterien stehen. Im Folgenden werden Zielkonflikte zwischen den Perspektiven von Werkstoffeigenschaften einerseits und dem Schutz von Gesundheit und auch Umwelt andererseits aufgezeigt. Ergänzend dazu wird das Spannungsfeld von Kund*innenerwartungen der weiterhin überwiegend traditionell ausgerichteten Klientel und der Handlungsfelder, die typisch für Herausforderungen des handwerklichen Musikinstrumentenbaus in Deutschland sind, aufgezeigt. In den Hintergrundmaterialien zum Instrumentenbau werden diese Aspekte inhaltlich vertieft.
Aus gesellschaftlicher Sicht sind zunächst die Anforderungen des heutigen Arbeits- bzw. Gesundheitsschutzes mit Bezug zur Chemikalienverwendung im Instrumentenbau hervorzuheben. Während bei neuen Modellen und auch bei Nachbauten von antiken Instrumenten eine Auswahl aus nicht gesundheitsschädlichen Metallen und Legierungen getroffen werden kann, ist bei Restaurierungsarbeiten die Nähe zum ursprünglichen Zustand und sogar der Werterhalt der Instrumente entscheidend. Es liegen derzeit keine wissenschaftlichen Studien vor, ob und wie dieser „Spagat“ von den Handwerksbetrieben geleistet werden kann.
Der Gesundheitsschutz steht auch bei der Bearbeitung von Metallen im Vordergrund. Aus der Analyse der wissenschaftlichen Literatur ergeben sich Hinweise, dass vor allem die kleine Partikelgröße mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist. Vergleichbares gilt für die Bearbeitung von antiken Legierungen mit unbekannter chemischer Zusammensetzung. Aufgrund der geringen Zahl von Beschäftigten im Instrumentenbau sind die Fallzahlen der Berufskrankheiten so gering, dass Ihnen in der medizinischen Forschung geringe Aufmerksamkeit zuteil wird. Dies gilt nicht nur für Staubbelastungen, sondern auch für weitere Krankheiten wie Kontaktallergien, die beispielsweise durch Nickel bei Beschäftigten im Metallblasinstrumentenbau ausgelöst werden. Auch Zinnober, das Quecksilber enthält,
Eine weitere Herausforderung ergibt sich an der Schnittstelle zu den Kund*innen. Material, Klang und Ästhetik bilden mit Bezug zum kulturellen Erbe eine Einheit. Diese Einheit wird durch den Ersatz traditioneller Materialien durch andere Metalle und Faserverbundstoffe wie Carbon verändert. Die Klientel der sehr hochpreisigen handwerklich gefertigten Musikinstrumente ist sehr traditionell ausgerichtet. Sie kennt nicht nur die traditionellen Herstellungsweisen, sondern präferiert auch die Optik und den Klang der klassischen Materialien. Es ist teils eine Herausforderung, Nachhaltigkeitsperspektiven und alternative Materialien im Kundengespräch zu vermitteln.
Instrumente ohne Nickel und Blei werden als Alternativen diskutiert. Damit werden besorgniserregende Materialien am Arbeitsplatz und im Endprodukt reduziert. Allerdings bringt der Ersatz dieser Metalle noch keine Entlastungen für die Umwelt mit sich. Auch der Kupferabbau ist – wie der Erzabbau insgesamt – ökologisch kritisch durch den hohen Wasserverbrauch in ariden Gebieten. Metalle können jedoch beliebig oft recycelt werden. Es ist wünschenswert, dass auch dieser Aspekt von Metallinstrumentenbauern bedacht und die gesamte Lieferkette betrachtet wird.
Die geschilderten Zielkonflikte wurden gezielt für den Instrumentenbau ausgewählt. Weitere Nachhaltigkeitsthemen stimmen mit denen anderer Betriebe des metallverarbeitenden Handwerks überein und können den dort zugehörigen Materialien entnommen werden.