Bankkaufmann/Bankkauffrau
Einleitung
Ziele der Projektagentur PA-BBNE
BBNE und BNE - Ziele der Projektagentur PA-BBNE
Das Ziel der „Projektagentur Berufliche Bildung für Nachhaltige Entwicklung“ (PA-BBNE) ist die Entwicklung von Materialien, die die um Nachhaltigkeit erweiterte neue Standardberufsbildposition „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ mit Leben füllen soll. Mit „Leben zu füllen“ deshalb, weil „Nachhaltigkeit“ ein Ziel ist und wir uns den Weg suchen müssen. Wir wissen beispielsweise, dass die Energieversorgung künftig klimaneutral sein muss. Mit welchen Technologien wir dies erreichen wollen und wie unsere moderne Gesellschaft und Ökonomie diese integriert, wie diese mit Naturschutz und Sichtweisen der Gesellschaft auszugestalten sind, ist noch offen.
Um sich mit diesen Fragen zu beschäftigen, entwickelt die PA-BBNE Materialien, die von unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden:
- Zum einen widmen wir uns der beruflichen Ausbildung, denn die nachhaltige Entwicklung der nächsten Jahrzehnte wird durch die jungen Generationen bestimmt werden. Die duale berufliche Ausbildung orientiert sich spezifisch für jedes Berufsbild an den Ausbildungsordnungen (betrieblicher Teil der Ausbildung) und den Rahmenlehrplänen (schulischer Teil der Ausbildung) . Hierzu haben wir dieses Impulspapier erstellt, das die Bezüge zur wissenschaftlichen Nachhaltigkeitsdiskussion praxisnah aufzeigt.
- Zum anderen orientieren wir uns an der Agenda 2030. Die Agenda 2030 wurde im Jahr 2015 von der Weltgemeinschaft beschlossen und ist ein Fahrplan in die Zukunft (Bundesregierung o. J.). Sie umfasst die sogenannten 17 Sustainable Development Goals (SDGs), die jeweils spezifische Herausforderungen der Nachhaltigkeit benennen (vgl. Destatis). Hierzu haben wir ein Hintergrundmaterial (HGM) im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE, vgl. BMBF o. J.) erstellt, das spezifisch für unterschiedliche Berufe ist.
Die Materialien der Projektagentur
Die neue Standardberufsbildposition gibt aber nur den Rahmen vor. Selbst in den novellierten Ausbildungsordnungen wie z.B. die für den Fachmann und die Fachfrau für Systemgastronomie wird der Begriff „Klimaschutz“ in den berufsprofilgebenden Fähigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten nicht genannt – obwohl die Ernährung nachweislich erheblich für den Klimawandel verantwortlich ist. Deshalb haben wir uns das Ziel gesetzt, Ausbildenden und Lehrkräften Hinweise im Impulspapier zusammenzustellen im Sinne einer Operationalisierung der Nachhaltigkeit für die unterschiedlichen Berufsbilder. Zur Vertiefung der stichwortartigen Operationalisierung wird jedes Impulspapier ergänzt durch eine umfassende Beschreibung derjenigen Themen, die für die berufliche Bildung wichtig sind. Dieses sogenannte Hintergrundmaterial orientiert sich im Sinne von BNE an den 17 SDGs, ist faktenorientiert und wurde nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt. Ergänzt werden das Impulspapier und das Hintergrundmaterial durch einen Satz von Folien, die sich den Zielkonflikten widmen, da „Nachhaltigkeit das Ziel ist, für das wir den Weg gemeinsam suchen müssen“. Und dieser Weg ist nicht immer gleich für alle Branchen, Betriebe und beruflichen Handlungen, da unterschiedliche Rahmenbedingungen in den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – Ökonomie, Ökologie und Soziales – gelten können. Wir haben deshalb die folgenden Materialien entwickelt:
- BBNE-Impulspapier (IP): Betrachtung der Schnittstellen von Ausbildungsordnung, Rahmenlehrplan und den Herausforderungen der Nachhaltigkeit in Anlehnung an die SDGs der Agenda 2030. Das Impulspapier ist spezifisch für einen Ausbildungsberuf erstellt, fasst aber teilweise spezifische Ausbildungsgänge zusammen (z.B. den Fachmann und die Fachfrau zusammen mit der Fachkraft sowie die verschiedenen Fachrichtungen);
- BBBNE-Hintergrundmaterial (HGM): Betrachtung der SDGs unter einer wissenschaftlichen Perspektive der Nachhaltigkeit im Hinblick auf das Tätigkeitsprofil eines Ausbildungsberufes bzw. auf eine Gruppe von Ausbildungsberufen, die ein ähnliches Tätigkeitsprofil aufweisen;
- BBNE-Foliensammlung (FS): Folien mit wichtigen Zielkonflikten – dargestellt mit Hilfe von Grafiken, Bildern und Smart Arts für das jeweilige Berufsbild, die Anlass zur Diskussion der spezifischen Herausforderungen der Nachhaltigkeit bieten.
Berufliche Bildung für nachhaltige Entwicklung
Die Standardberufsbildposition “Umweltschutz und Nachhaltigkeit”
Seit August 2021 müssen auf Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) bei einer Modernisierung von Ausbildungsordnungen die 4 neuen Positionen „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“, Digitalisierte Arbeitswelt“, Organisation des Ausbildungsbetriebs, Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht“ sowie „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ aufgenommen werden (BiBB 2021). Insbesondere die letzten beiden Positionen unterscheiden sich deutlich von den alten Standardberufsbildpositionen.
Diese Positionen begründet das BIBB wie folgt (BIBB o.J.a): „Unabhängig vom anerkannten Ausbildungsberuf lassen sich Ausbildungsinhalte identifizieren, die einen grundlegenden Charakter besitzen und somit für jede qualifizierte Fachkraft ein unverzichtbares Fundament kompetenten Handelns darstellen“ (ebd.).
Die Standardberufsbildpositionen sind allerdings allgemein gehalten, damit sie für alle Berufsbilder gelten (vgl. BMBF 2022). Eine konkrete Operationalisierung erfolgt üblicherweise durch Arbeitshilfen, die für alle Berufsausbildungen, die modernisiert werden, erstellt werden. Die Materialien der PA-BBNE ergänzen diese Arbeitshilfen mit einem Fokus auf Nachhaltigkeit und geben entsprechende Anregungen (vgl. BIBB o.J.b). Das Impulspapier zeigt vor allem in tabellarischen Übersichten, welche Themen der Nachhaltigkeit an die Ausbildungsberufe anschlussfähig sind.
Die neue Standardberufsbildposition „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ ist zentral für eine BBNE, sie umfasst die folgenden Positionen (BMBF 2022).
- “Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
- bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
- für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
- Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
- Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
- unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren”
Die Schnittstellen zwischen der neuen Standardberufsbildposition „Umweltschutz und Nachhaltigkeit” werden in
fortlaufend aufgezeigt. Mit Ausnahme der Position c) werden in der Tabelle alle Positionen behandelt. Die Position c) wird nicht behandelt, da diese vor allem ordnungsrechtliche Maßnahmen betrifft, die zwingend zu beachten sind. Maßnahmen zur Nachhaltigkeit hingegen sind meist freiwillige Maßnahmen und können, müssen aber nicht durch das Ordnungsrecht geregelt bzw. umgesetzt werden. In der Tabelle werden die folgenden Bezüge hergestellt:
- Spalte A: Positionen der Standardberufsbildposition „Umweltschutz und Nachhaltigkeit”;
- Spalte B: Vorschläge für Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die im Sinne der nachhaltigen Entwicklung wichtig sind;
- Spalte C: Bezüge zur Nachhaltigkeit;
- Spalte D: Mögliche Aufgabenstellungen für die Ausbildung im Sinne der Position 3e „Vorschläge für nachhaltiges Handeln entwickeln“;
- Spalte E: Zuordnung zu einem oder mehreren SDGs (Verweis auf das Hintergrundmaterial).
Die Berufsbildpositionen der Ausbildungsordnung und die Lernfelder
Nachhaltigkeit sollte integrativ vermittelt werden, sie sollte auch in den berufsprofilgebenden Berufsbildpositionen verankert werden (BIBB o. J.):
- “Die berufsübergreifenden Inhalte sind von den Ausbilderinnen und Ausbildern während der gesamten Ausbildung integrativ, das heißt im Zusammenspiel mit den berufsspezifischen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, zu vermitteln.”
Aus diesem Grund haben wir die jeweiligen Berufsbildpositionen sowie die Lernfelder des gültigen Rahmenlehrplanes gleichfalls betrachtet in
Die Betrachtung ist beispielhaft, es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Folgende tabellarische Darstellung wurde gewählt:
- Spalte A: Berufsbildposition und Lernfeld(er)
- Spalte B: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Ausbildungsordnung (AO) sowie Lernfelder des Rahmenlehrplans (RLP, kursive Zitierung). Explizite Formulierungen des RLP zu Themen der Nachhaltigkeit werden als Zitat wiedergegeben;
- Spalte C: Beispielhafte Bezüge zur Nachhaltigkeit;
- Spalte D: Referenz auf die jeweilige Position der Standardberufsbildposition (siehe Tabelle 1, Spalte A).
Modulare Rahmenaufgaben
Zur Verbesserung der Anschaulichkeit der integrativen Förderung nachhaltigkeitsorientierter Kompetenzen wird in diesem Impulspapier eine exemplarische Aufgabenstellung für die betriebliche oder berufsschulische Unterrichtung vorgeschlagen:
- Immobilienkreditvergabe und Sicherheitenbewertung
Gemäß dem Merkblatt zur Nachhaltigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin 2019) vom 20. Dezember 2019 haben Kreditinstitute zu prüfen, ob und wie Nachhaltigkeitsrisiken in die bestehenden Prozesse zur Kreditvergabe integriert oder hierfür eigene Prozesse benötigt werden.- Zuerst also hat das Kreditinstitut die mit dem Kreditnehmer verbundenen ESG-Risiken zu analysieren und zu beurteilen.
- Anschließend soll eine explizite Beurteilung der Nachhaltigkeit der Immobilie als Sicherheit einfließen.
Zielkonflikte und Widersprüche
Zielkonflikte und Widersprüche sind bei der Suche nach dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit immanent und für einen Interessenausgleich hilfreich. In dem Kapitel 7. werden beispielhafte Zielkonflikte aufgezeigt. Ergänzend werden in dem hierzu gehörigen Dokument auch einige Folien (pptx bzw. pdf) erstellt, die für Lernprozesse verwendet werden können. Ein Beispiel für einen berufsbildbezogenen Zielkonflikt ist der folgende:
Eine Bank oder Sparkasse (im Folgenden: Kreditinstitut) als ein offenes sozioökonomisches und soziotechnisches System setzt sich mit Zielkonflikten und Widersprüchen ständig und in vielfältiger Hinsicht auseinander. Zu nennen ist beispielsweise der Leistungserstellungsprozess: Hier können Zielkonflikte im Innenverhältnis innerhalb eines Instituts wie auch im Außenverhältnis eines Instituts mit seinen Kunden und Partnern entstehen. Zusätzlich können sich Zielkonflikte und Widersprüche beim Angebot der verschiedenen Bankdienstleistungen für einen Kunden ergeben.
Banken und Sparkassen kommt bei der Transformation zu mehr Nachhaltigkeit eine besondere Rolle dadurch zu, dass sie
- die deutsche Sustainable Finance-Strategie begleiten und umsetzen,
- gleichzeitig die europäische Strategie zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft inklusive der verschiedenen Vorgaben wie der sogenannten EU-Taxonomie zu erfüllen haben sowie
- die 17 Nachhaltigkeitsziele der UN auf ihre Geschäftsstrategie und ihre Geschäftspolitik mappen.
Diese Herausforderungen verstärken realwirtschaftliche Investitionen und Aktivitäten und bieten jedem Bankkaufmann und jeder Bankkauffrau die Chance, sich zu positionieren und zu profilieren.
Hinweis für handwerkliche, kaufmännische und Industrieberufe
Die in den folgenden Tabellen 1 und 2 im didaktischen Impulspapier (IP), im Hintergrundmaterial (HGM) sowie in den Foliensätzen zu den Zielkonflikten (FS) vorgeschlagenen Hinweise zu Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bzw. Lernfelder, Aufgabenstellungen und Zielkonflikte bilden den in 2022 aktuellen Stand der Entwicklungen in Hinsicht auf technische Verfahren, Dienstleistungen und Produkte in Bezug auf Herausforderungen der Nachhaltigkeit bzw. deren integrative Vermittlung in den verschiedenen Berufen dar. Sie enthalten Anregungen und Hinweise ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Mit Lesen dieses Textes sind Sie als Ausbilder:innen und Berufsschullehrkräfte eingeladen, eigene Anregungen in Bezug auf die dann jeweils aktuellen Entwicklungen in ihren Unterricht einzubringen. Als Anregungen dient diesbezüglich z.B. folgende hier allgemein formulierte Aufgabenstellung (analog zu IP, Tabelle 1), die Sie in Ihren Unterricht aufnehmen können:
Recherchieren Sie (ggf. jeweils alternativ:) Methoden, Verfahren, Materialien, Konstruktionen, Produkte oder Dienstleistungen, die den aktuellen Stand der (technischen) Entwicklung darstellen und die in Hinblick auf die Aspekte der Nachhaltigkeit (ökologisch, sozial-kulturell und/oder ökonomisch) bessere Wirkungen und/oder weniger negative Wirkungen erzielen als die Ihnen bekannten, eingeführten und „bewährten“ Ansätze
Glossar
AusbV – Ausbildungsverordnung
BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
CSR – Corporate Social Responsibility
EBA – European Banking Authority / Europäische Bankaufsichtsbehörde
ESG – Environment, Social, Governance
EZB – Europäische Zentralbank
FS – Foliensammlung mit Beispielen für Zielkonflikte
HGM – Hintergrundmaterial (wissenschaftliches Begleitmaterial)
IP – Impulspapier (didaktisches Begleitmaterial)
ISS – Institutional Shareholders Services (US-amerik. Beratungsunternehmen)
MSCI – Morgan Stanley Capital International (US-amerik. Finanzdienstleister)
RLP – Rahmenlehrplan
SBBP – Standardberufsbildposition
SDG – Sustainable Development Goal
THG – Treibhausgase bzw. CO2-Äqivalente (CO2-Äq)
Literatur
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin 2019): Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken vom 20. Dezember 2019, geändert am 13. Januar 2020. Online: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/dl_mb_Nachhaltigkeitsrisiken.html
BGBl (2020): Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau* (Bankkaufleuteausbildungsverordnung – BankkflAusbV) vom 5. Februar 2020. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 5, Bonn, 11. Februar 2022, S. 121-131. Online: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/custom/app/pdf.xqy?ident=de087b4d466a6436ddc095cbfacebf6636465fea×tamp=20221206172046&version=2.2&documentId=941495
BGBl (2021): Erste Verordnung zur Änderung der Bankkaufleuteausbildungsverordnung vom 30. April 2021. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 20, Bonn, 7. Mai 2021, S. 865. Online: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/custom/app/pdf.xqy?ident=352c1ada122b21663d42b9d173f2c869426e4446×tamp=20221206172248&version=2.2&documentId=940635
BIBB Bundesinstitut für berufliche Bildung (o.J.): Nachhaltigkeit in der Ausbildung. Online: www.bibb.de/de/142299.php
BIBB Bundesinstitut für berufliche Bildung (2020): Ausbildung gestalten – Bankkaufmann/Bankkauffrau, Online: https://www.bibb.de/dienst/veroeffentlichungen/de/publication/show/16760
BIBB Bundesinstitut für berufliche Bildung (2021): Vier sind die Zukunft. Online: www.bibb.de/de/pressemitteilung_139814.php
BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung (o.J.a): FAQ zu den modernisierten Standardberufsbildpositionen. Online: https://www.bibb.de/de/137874.php
BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung (o.J.b): Ausbildung gestalten. Online: https://www.bibb.de/dienst/veroeffentlichungen/de/publication/series/list/2
BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung (2022): Digitalisierung und Nachhaltigkeit – was müssen alle Auszubildenden lernen? Online: www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/berufliche-bildung/rahmenbedingungen-und-gesetzliche-grundlagen/gestaltung-von-aus-und-fortbildungsordnungen/digitalisierung-und-nachhaltigkeit/digitalisierung-und-nachhaltigkeit
BMBF (o.J.): Was ist BNE. Online: https://www.bne-portal.de/bne/de/einstieg/was-ist-bne/was-ist-bne.html
Bundesregierung (2021): Deutsche Sustainable Finance-Strategie vom 5. Mai 2021. Online: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/deutsche-sustainable-finance-strategie-1911318
Bundesregierung (o.J.): Globale Nachhaltigkeitsstrategie – Nachhaltigkeitsziele verständlich erklärt. Online: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/nachhaltigkeitsziele-verstaendlich-erklaert-232174
Destatis Statistisches Bundesamt (2022): Indikatoren der UN-Nachhaltigkeitsziele. Online: http://sdg-indikatoren.de/
Europäische Bankenaufsichtsbehörde (2019): EBA Action plan on sustainable finance, Paris, 6. Dezember 2019. Online: https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library//EBA%20Action%20plan%20on%20sustainable%20finance.pdf
Europäische Kommission (2020): VERORDNUNG (EU) 2020/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088. Online: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R0852&from=DE
Europäische Kommission (2021): Strategie zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft (SWD(2021) 180 final) vom 6. Juli 2021. Online: https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:9f5e7e95-df06-11eb-895a-01aa75ed71a1.0003.02/DOC_1&format=PDF
Europäische Kommission (2022): DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2022/1214 DER KOMMISSION vom 9. März 2022 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren und der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 in Bezug auf besondere Offenlegungspflichten für diese Wirtschaftstätigkeiten. Online: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R1214&from=DE
Europäische Zentralbank (2020): Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken. Erwartungen der Aufsicht in Bezug auf Risikomanagement und Offenlegungen, Frankfurt am Main, 27. November 2020. Online: https://www.bankingsupervision.europa.eu/ecb/pub/pdf/ssm.202011finalguideonclimate-relatedandenvironmentalrisks~58213f6564.de.pdf
KMK/BMZ Kultusministerkonferenz / Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (2015): Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globale Entwicklung. Online: www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2015/2015_06_00-Orientierungsrahmen-Globale-Entwicklung.pdf
KMK (2019): Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Bankkaufmann und Bankkauffrau (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.2019). Online: https://www.kmk.org/themen/berufliche-schulen/duale-berufsausbildung/downloadbereich-rahmenlehrplaene.html
KMK (2021): Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe. Online: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_06_17-Berufsschule-Unterricht-Wirtschafts-Sozialkunde.pdf
Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung (SFB 2021): Shifting the Trillions – Ein nachhaltiges Finanzsystem für die Große Transformation. Online: https://sustainable-finance-beirat.de/wp-content/uploads/2021/02/210224_SFB_-Abschlussbericht-2021.pdf
Tabelle 1 - Die Standardberufsbildposition "Umweltschutz und Nachhaltigkeit"
Für die Tabelle 1 werden die Standardberufsbildpositionen und die dazugehörigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zwar vollständig aufgezeigt. Allerdings ist zu beachten, dass in einer Standardberufsbildposition bzw. ihren Unterpositionen die aufgeführten Bezüge zur Nachhaltigkeit sowie die möglichen Aufgabenstellungen exemplarisch ausgewählt sind und kein Anspruch auf Vollständigkeit zu erwarten ist. Die Referenz auf die Nachhaltigkeitsziele (SDG) ist priorisiert erfolgt und erhebt ebenfalls keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Entsprechend dem Projektauftrag ist diese Tabelle 1 als Impuls und Diskussionsgrundlage zu verstehen.
Standardberufs-bildposition | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Bezüge zur Nachhaltigkeit | Mögliche Aufgabenstellungen im Rahmen von 3e “Vorschläge für nachhaltiges Handeln entwickeln” | SDG |
3 a) Gesellschaft – Leitbild |
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| SDG 8; SDG 9 |
3 a) Gesellschaft – Verantwortung |
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| SDG 8 |
3 a) Gesellschaft – ESG-Zertifikate |
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| SDG 8; SDG 12; SDG 13 |
3 a) Umwelt -Allgemein
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| SDG 12; SDG 13 |
3 a) Umwelt – Abfallvermeidung |
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| SDG 12 |
3 a) Umwelt – Nachnutzung |
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| SDG 12 |
3 a) Umwelt – bereichsübergreifendes Umweltbewusstsein |
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| SDG 4; SDG 12; SDG 13 |
3 b) Materialien – Beschaffung (1) |
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| SDG 8;SDG 12 |
3 b) Materialien – Beschaffung (2) |
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| SDG 12 |
3 b) Energie – Allgemein |
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| SDG 8; SDG 12; SDG 13 |
3 b) Energie – CO2-Neutralität |
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| SDG 9; SDG 12 |
3 d – Abfälle |
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| SDG 8; SDG 12 |
3 f) Zusammen- arbeiten |
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| SDG 4; SDG 5; SDG 8; SDG 10 |
3 f) Adressaten- gerecht kommunizieren |
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| SDG 4 |
Tabelle 2 - Berufsbildpositionen und Lernfelder mit Bezug zur Nachhaltigkeit
Vorbemerkungen:
Für die Tabelle 2 werden die Berufsbildpositionen und die dazugehörigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß der Ausbildungsverordnung für Bankkaufleute (BankkflAusbV) in der Fassung vom 30. April 2021 exemplarisch aufgezeigt. Sie gibt also die Berufsbildpositionen nach § 4 Absätze 2 und 3 nicht vollständig wieder. Weiterhin ist zu beachten, dass in einer Berufsbildposition bzw. ihren Unterpositionen die aufgeführten Lernfelder ebenfalls exemplarisch ausgewählt sind und kein Anspruch auf Vollständigkeit zu erwarten ist.
Entsprechend dem Projektauftrag ist auch diese Tabelle 2 als Impuls und Diskussionsgrundlage zu verstehen.
Berufsbild- position / Lernfeld | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Ausbildungsordnung (kursiv: Lernfelder des RLP) | Beispielhafte Bezüge zur Nachhaltigkeit | Standard- berufsbildposition |
A1 Serviceleistungen anbieten (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) Lernfelder 1, 3, 10 | c) Kommunikation service- und kundenorientiert, verkaufsfördernd und situationsgerecht gestalten, dabei die Bedürfnisse besonderer Personengruppen sowie soziokulturelle Aspekte berücksichtigen Lernfeld 1: “… Die Schülerinnen und Schüler nehmen eine aktive Rolle im Betrieb ein, respektieren gesellschaftliche, ökologische und ökonomische Anforderungen an ihre Berufsrolle …” Lernfeld 3: “Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Geschäfts- und Firmenkunden über Kontokorrentkonten und Zahlungsinstrumente zu beraten, Konten zu eröffnen und nationale sowie internationale Zahlungen abzuwickeln …” Lernfeld 10: “… Die Schülerinnen und Schüler beraten Kunden hinsichtlich der möglichen Konsequenzen wirtschaftspolitischer Entscheidungen auf ihre Anlage- und Kreditentscheidungen …” |
| 3 a) Gesellschaft – Leitbild; 3 a) Gesellschaft – Verantwortung; 3 f) Adressatengerecht kommunizieren |
Lernfeld 1 | f) Kundenanliegen zur Bearbeitung und Beantwortung an zuständige Stellen weiterleiten Lernfeld 1: “… Die Schülerinnen und Schüler vertreten gegenüber anderen überzeugend ihre Meinung, entwickeln ihre Kommunikationsfähigkeit und wenden verbale und nonverbale Kommunikationstechniken an. Sie zeigen im Umgang miteinander, auch sensibilisiert im Sinne des inklusiven Gedankens, Kooperationsbereitschaft und Wertschätzung. …” “… Sie erkennen die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens für sich, um den wachsenden Anforderungen des gesellschaftlichen und technologischen Wandels gerecht zu werden.” |
| 3 f) Zusammenarbeiten |
A2 Kunden ganzheitlich beraten (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) Lernfelder 2, 3, 4 und 8 | a) Bedeutung eines ganzheitlichen Beratungsprozesses als Grundlage für dauerhafte Kundenbeziehungen aufzeigen Lernfeld 2: “… Sie versetzen sich in die Lage der Kunden und ermitteln durch gezielte Fragestellungen deren Bedürfnisse und Präferenzen. Sie analysieren die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Kunden und wählen für sie Kontoarten und -modelle aus. …” Lernfeld 3: “… In Beratungsgesprächen zu Kontoeröffnungen kommunizieren die Schülerinnen und Schüler adressatengerecht … Sie beraten Kunden über Zugangskanäle, Nutzungsmöglichkeiten und Kosten. …” Lernfeld 4: “… Sie beraten Kunden – auch in einer Fremdsprache – hinsichtlich der Verzinsung, der Sicherheit und der Verfügungsmöglichkeiten der genannten Anlagekonten (Kündigung, vorzeitige Verfügung und damit verbundene Kosten). …” Lernfeld 8: “… Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Finanzinstrumente zu analysieren und die Kunden über eine Geldanlage in Aktien, Anleihen und Investmentfonds zu beraten. …” |
| 3 b) Materialien – Beschaffung (1); 3 d) Abfälle; |
Lernfeld 13 | i) Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten Lernfeld 13: “… Die Schülerinnen und Schüler informieren sich auch mithilfe digitaler Medien … und über die Rechtsgrundlagen einer Darlehensgewährung (Kreditwesengesetz, Mindestanforderungen an das Risikomanagement). “… Die Schülerinnen und Schüler schließen unter Beachtung der Rechtsvorschriften Darlehensverträge ab und bestellen die Sicherheiten. …” |
| 3 a) Gesellschaft – Verantwortung; 3 a) Gesellschaft – ESG-Zertifikate 3 f) Adressatengerecht kommunizieren |
A9 Baufinanzierungen vorbereiten und bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) Lernfeld 9 | d) Verfahren des Immobilienerwerbs erläutern und einzureichende Unterlagen für Baufinanzierungen kundengerecht erklären Lernfeld 9: “… Die Schülerinnen und Schüler fordern von Kunden die für eine Baufinanzierung notwendigen Unterlagen (Gehaltsnachweise, Steuerbescheide, Selbstauskunft, Objektunterlagen, Grundbuchauszug). …” |
| 3 a) Gesellschaft – Verantwortung; 3 a) Gesellschaft – ESG-Zertifikate 3 f) Adressatengerecht kommunizieren |
Lernfeld 9 | e) Methoden der Grundstücks- und Gebäudebewertung anwenden und erläutern Lernfeld 9: “… Sie ermitteln den Beleihungswert der zu finanzierenden Immobilie unter Berücksichtigung ihrer Nutzung (Sachwertverfahren, Vergleichswertverfahren, gespaltenes Ertragswertverfahren) und den Beleihungsauslauf unter Berücksichtigung der weiteren Eintragungen im Grundbuch. …” | Für die Wertermittlung von Immobilien unter Nachhaltigkeitsaspekten spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, u.a.:
| 3 f) Adressatengerecht kommunizieren |
Lernfeld 9 | h) persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen für Kreditaufnahmen prüfen, Sicherheiten auswählen und unter Berücksichtigung der Risiken Entscheidungen vorbereiten Lernfeld 9: “… Sie analysieren die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Kunden und beurteilen ihre Kreditwürdigkeit. …” |
| 3 f) Adressatengerecht kommunizieren |
A10 An gewerblichen Finan- zierungen mitwirken (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) Lernfeld 13 | c) Unterlagen, insbesondere Ergebnisse aus Kunden Bilanzen, und wesentliche Kennzahlen zur Vorbereitung der Kreditwürdigkeitsprüfung einschätzen Lernfeld 13: “… Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse analysieren die Schülerinnen und Schüler den Jahresabschluss, ermitteln Bilanz- und Erfolgskennzahlen (Eigenkapitalquote, Anlagendeckung, Cashflow, Rentabilität, Debitorenziel, Kreditorenziel) und beurteilen die Ergebnisse im Zeit- und Branchenvergleich. …” |
| 3 a) Gesellschaft – Verantwortung; 3 a) Gesellschaft – ESG-Zertifikate 3 f) Adressatengerecht kommunizieren |
e) persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen für Kreditaufnahmen bewerten Lernfeld 13: “… Die Schülerinnen und Schüler erläutern den Kunden das Ratingverfahren zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit, unterscheiden dabei quantitative und qualitative Faktoren und fordern die benötigten Unterlagen an. …” |
| 3 a) Gesellschaft – Verantwortung; 3 a) Gesellschaft – ESG-Zertifikate 3 f) Adressatengerecht kommunizieren |
Unterrichts- und Ausbildungsmodule
Das hier vorgeschlagene Unterrichts- und Ausbildungsmodul “Immobilienkreditvergabe und Sicherheitenbewertung” bezieht sich auf den Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau.
Gemäß dem Merkblatt zur Nachhaltigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht (BaFin 2019) vom 20. Dezember 2019 haben Kreditinstitute zu prüfen, ob und wie Nachhaltigkeitsrisiken in die bestehenden Prozesse zur Kreditvergabe integriert oder hierfür eigene Prozesse benötigt werden.
Zuerst hat das Kreditinstitut die mit dem Kreditnehmer verbundenen ESG-Risiken zu analysieren und zu beurteilen.
Wird eine Immobilie finanziert, soll anschließend eine explizite Beurteilung der Nachhaltigkeit bei dieser Sicherheit einfließen.
Rahmenaufgabe 1
Arbeitsanleitung 1
1) Beschreiben der ESG-Risiken der Baufinanzierung
2) Klassifizieren und Strukturieren der ESG-Risiken
3) Gewichten der ESG-Risiken innerhalb ihrer Klassifikation
4) Gewichten der verschiedenen Klassen von ESG-Risiken
5) Entwickeln eines Chance-Risiko-Diagramms oder einer Risikospinne für die Bewertung der einzelnen ESG-Risiken
6) Bewerten der ESG-Risiken durch Vergabe einer Risikonote
7) Übertragen der einzeln benoteten ESG-Risiken in das Chance-Risiko-Diagramm oder die Risikospinne
8) Gesamtrisiko beurteilen
Aspekte der Rahmenaufgabe 1
a) Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, laufende Nummer 9: Baufinanzierungen vorbereiten und bearbeiten (§4 Absatz 2 Nummer 9).
- ESG-Risiken des Kreditnehmers analysieren und bewerten bezüglich
- Branche:
– Welcher Branche gehört der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin an?
(Branchenliste)
– Wie wird diese gemäß EU-Taxonomie eingeordnet?
– Existiert ein unternehmensbezogenes Nachhaltigkeitsrating; wenn ja,
welches?
– Tätigt das Unternehmen Geschäfte, die den Vorgaben des Kreditinstituts für die Vergabe von Darlehen unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit entgegenstehen? - Risikoneigung:
– Wie ist Nachhaltigkeit, also die Umsetzung von ESG, in dem Geschäftsprofil und der Geschäftsstrategie des Unternehmens verankert?
-Was bedeutet für dieses eine nachhaltige Unternehmensführung?
– Wie ist seine Neigung hinsichtlich des Umgangs mit ESG-Risiken?
– Welche nachhaltigen Produkte oder Dienstleistungen bietet es an?
– Wie ist sein Umgang mit Ressourcen?
– Wie versteht es seine Verantwortung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen – Stichworte: work-life-balance, Familienfreundlichkeit, Menschenrechte und Diversität?
– Wie ist sein Umgang in der Gesellschaft?
– Wie ist seine Transformationsstrategie zu mehr Nachhaltigkeit? - Kapitaldienstfähigkeit:
– Wie ist seine Kapitaldienstfähigkeit bezüglich der Erfüllung von ESG-Anforderungen? - Kreditlaufzeit:
– Welche Kreditlaufzeit ist unter dem Blickwinkel des Eingehens von ESG-Risiken gewünscht/angemessen/unangemessen?
- Branche:
- ESG-Risiken der Sicherheit auf Nachhaltigkeit prüfen
- Anlass der Baufinanzierung:
- Neubau:
Soll die Immobilie neu gebaut werden?
Soll die Immobilie von einem Bauträger gekauft werden? - Bestandsimmobilie – Erwerb bzw. Kauf:
Soll eine bereits vorhandene Immobilie erworben bzw. gekauft werden? - Renovierung bzw. Sanierung:
Soll die Bestandsimmobilie renoviert oder saniert werden?
- Neubau:
- Art der Immobilie:
- Einzelimmobilie oder Immobilienportfolio:
Handelt es sich um eine einzelne Immobilie oder um einen Bestand aus mehreren Immobilien? - Wohn- oder Gewerbeimmobilie
Soll die Immobilie für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden?
Soll die Immobilie gewerblich, bspw. für Handel, Büro, Praxen etc. genutzt werden?
Ist eine gemischte Nutzung vorgesehen? - Eigennutzung oder Fremdnutzung
- Einzelimmobilie oder Immobilienportfolio:
- eingereichte Unterlagen wie
- Zertifikat gemäß BREEAM, LEED, DGNB oder Vergleichbares:
Besitzt die Immobilie eine Zertifizierung? - Energie(bedarfs-)ausweis:
Liegt ein Energieausweis oder ein Energiebedarfsausweis vor? - Ökobilanz bei Gewerbeimmobilie (?) wie
- CO2-Fußabdruck
- Wasser-Fußabdruck
- ggf. weitere Kennzahlen zu anderen relevanten Umweltwirkungen:
beispielhaft ausgewählte Fragen zu:
– Umwelt, Baumaterialien:
Welche Baumaterialien sollen verwendet werden, erfüllen sie die geltenden Anforderungen?
– Umwelt, Energie:
Gibt es nennenswerte Merkmale in Bezug auf die Energieversorgung?
In welchem Umfange werden erneuerbare Energien genutzt?
Wie hoch ist die Eigenstromproduktion durch eine vorhandene PV-Anlage?
Ist eine solarthermische Anlage geplant?
Ist eine Erdwärmeheizung geplant?
– Umwelt, Wasser:
Werden wassersparende Technologien verwendet?
Gibt es ein nachhaltiges Entwässerungssystem?
– Umwelt, Luft:
Existiert eine Luftqualitätsüberwachung?
Ist eine Wärmerückgewinnung geplant?
– Umwelt, Abfall?
Welche Pläne zur Minderung oder Reduzierung von Abfall sind geplant/sollen angewendet werden?
– Umwelt, Lärm:
Befindet sich die Immobilie in einem Lärmschutzgebiet?
Wie hoch ist der Lärmschutz in dem Gebäude?
Bei Verwendung von Luft-Wärmepumpen: Liegt die Betriebslautstärke unterhalb des Erlaubten?
– Soziales:
Bestehen sozioökonomische Risiken?
Erfordern die Nutzern höhere bzw. strengere Umweltstandards?
– Unternehmensführung:
Bestehen gesetzliche Beschränkungen, die sich auf die Nutzung auswirken könnten?
- Zertifikat gemäß BREEAM, LEED, DGNB oder Vergleichbares:
- Wertermittlung einschließlich ESG-Risiken von
- Sachwert
- Ertragswert
- Beleihungswert
- Liegt ein Wertermittlungsgutachten vor, das die ESG-Anforderungen berücksichtigt?
- Ist der Immobiliengutachter zertifiziert nach HypZert oder RICS?
- Wenn beide Fragen mit ja beantwortet, sollten die unter I. bis III. genannten Fragen vom Immobiliengutachter beantwortet werden
- Anlass der Baufinanzierung:
- mögliche Auswirkungen von ESG-Vorschriften auf die Finanzlage und die Liquiditätslage des Kreditnehmers
Inwieweit könnten sich die Finanzlage und die Liquiditätslage des Kreditnehmers kurz- oder mittelfristig verschärfen, wenn sich bspw. gesetzliche Umweltschutzvorgaben – aus heutiger Sicht erkennbar – wesentlich erhöhen? - Kreditkonditionen ermitteln und Angebot unterbreiten
– Wie sind die Erkenntnisse umzusetzen für das Kreditangebot?
– Wäre eine Anpassung der Zinskondition angemessen im Sinne von:
a) Immobilie mit gutem ESG-Rating: Zinsabschlag (d.h. Werterhöhung),
b)Immobilie mit durchschnittlichem ESG-Rating: unveränderter
Kapitalisierungszins,
c) Immobilie mit schlechtem ESG-Rating: Zinsaufschlag (d.h. Wertminderung)?
Auswertung Aufgabe 1
Das Chancen-Risiko-Diagramm und das Ergebnis in der Klasse zur Diskussion stellen.
Rahmenaufgabe 2
Anleitung Aufgabe 2
- Flowchart erstellen
- idealtypischen Kreditvergabeprozess einer Immobilienfinanzierung mit ESG-Aspekten entwickeln
- mögliche Herausforderungen durch ESG-Aspekte in der Aufbau- und in der Ablauforganisation identifizieren
- diese Herausforderungen in den Prozessschritten analysieren
- Kundenreaktionen auf diese Herausforderungen reflektieren
- Lösungen aufzeigen, wie Fehler vermieden werden können
Aspekte der Rahmenaufgabe 2
a) Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, laufende Nummer 1: Prozesse und Wechselwirkungen einschätzen (§4 Absatz 3 Nummer 1), Buchstabe b: Zusammenhang zwischen Prozessqualität und Kundenzufriedenheit berücksichtigen
- Kreditvergabeprozess kritisch beleuchten
- Eingebundene Abteilungen und Bereiche hinsichtlich Anzahl, Schnelligkeit und Qualität der Zusammenarbeit unter ESG-Aspekten beurteilen
- Material- und Energieeinsatz unter ESG-Aspekten bewerten
- Ggf. Einbindung Dritter wegen Beglaubigungen oder Bestellung von Sicherheiten unter ESG-Aspekten einschätzen
- Zeitdauer und Qualität der Zusammenarbeit mit dem Kunden von Bedarfserhebung bis Start der Immobilienfinanzierung analysieren
- Feedback des Kunden berücksichtigen hinsichtlich
- Prozess
- Unterlagen
- Fragen des Kunden
- Reaktion des Kunden reflektieren
- Kundenzufriedenheit beurteilen
- Kreditvergabeprozess kritisch beleuchten
Auswertung Aufgabe 2
Das Chart und die Ergebnisse in der Klasse zur Diskussion stellen
Zielkonflikte und Wiedersprüche
Beim Ansteuern von Nachhaltigkeit sind Zielkonflikte bzw. Widersprüche nichts Ungewöhnliches. Dies gilt auch für die Kreditwirtschaft, die in einem sehr großen heimischen Markt mit vielen Konkurrenten ihre Kundschaft sucht und bedienen muss. Die aktuellen Marktverhältnisse – insbesondere die Corona-Krise mit den Unterbrechungen der globalen Lieferketten, der Krieg Russlands gegen die Ukraine, die Spannungen zwischen China und den USA wegen Taiwan, die Zinswende und die sehr hohe Inflation – zwingen Banken und Sparkassen, sich noch stärker auf Effizienz auszurichten. Um allein die Klimaziele der Europäischen Union zu verwirklichen, sind nach Berechnungen der EU-Kommission jährlich zwischen 180 und 250 Mrd. Euro nötig. Daher kommt Banken und Sparkassen als Finanzintermediäre, Kapitalsammelstellen und Risikokapitalgeber eine herausragende Rolle zu. Klare Rahmenbedingungen und Regeln sind erforderlich, um Wirtschaftsaktivitäten allgemeingültig als nachhaltig oder nicht nachhaltig zu klassifizieren.
Kreditinstitute stehen bei der Transformation der Wirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit vor enormen Herausforderungen. Klassisch ist für ein Unternehmen der Zielkonflikt zwischen Ökonomie und Ökologie. Ökologische und umweltschonende Produktionsverfahren sind teurer als “herkömmliche”, da diese alle technischen, biologischen und chemischen Verfahren zur Effizienzsteigerung nutzen. Höhere Kosten bedingen zum einen einen höheren Geldeinsatz und folglich höhere Kreditbeträge oder Emissionsvolumina, andererseits beeinflussen sie die Zinskonditionen. Beides schreckt langfristig orientierte, risikokonservative und kostenorientierte Kunden und Geschäftspartner ab. Kreditvolumen und Anlagebeträge könnten zurückgehen. Eine Bank oder Sparkasse muss daher ihre Geschäfts- und Risikostrategie einschließlich ihrer Gesamtbanksteuerung kontinuierlich adjustieren. Künftig spielt in einem Kreditinstitut dieser Zielkonflikt mit Blick auf das Verhältnis Ertrag zu ESG-Relevanz eine veränderte Rolle. Kreditinstitute wie Unternehmen versuchen dies durch mehr “Effizienz” zu kompensieren, aber diese “Effizienz” führt nicht unbedingt zu mehr „Nachhaltigkeit“, wie im Folgenden erläutert wird.
Die Effizienzfalle und Widersprüche
Effizienz beschreibt unter anderem Wirtschaftlichkeit. Wenn so wenig wie möglich von einer notwendigen Ressource verwendet wird, so gilt dies als effizient. So könnte man meinen, dass Effizienzsteigerungen im Unternehmensalltag folglich auch zu einem nachhaltigen Wirtschaften führen. Weniger Abfall oder Energieaufwand bedeutet gleichzeitig weniger Umweltbelastung und längere Verfügbarkeit von endlichen Ressourcen – oder? Nicht unbedingt!
Das Missverständnis hinter dieser Annahme soll anhand eines Beispiels aufgedeckt werden. Seit 1990 hat sich der deutsche Luftverkehr mehr als verdreifacht. Mit Hilfe technischer Innovationen, besserer Raumnutzung und weiterer Maßnahmen konnte der durchschnittliche Kerosinverbrauch pro Person seitdem um 42 Prozent gesenkt werden – eine gute Entwicklung auf den ersten Blick. Auf den zweiten Blick ist jedoch auch zu erkennen, dass das Verkehrsaufkommen im gleichen Zeitraum stark zugenommen hat. Daraus folgt, dass trotz starker Effizienzsteigerungen absolut betrachtet immer mehr Kerosin verbraucht wird – nämlich 85 Prozent mehr seit 1990.
Wissenschaftler sprechen daher auch von einer „Effizienzfalle“. Denn obwohl sich mit Effizienzsteigerung eine relative Umweltentlastung erzeugen lässt, bleibt die Herausforderung des absoluten Produktionswachstums weiterhin bestehen. So ist das effiziente Handeln aus der ökonomischen Perspektive zwar zielführend, aus der ökologischen Perspektive jedoch fraglich. Es lässt sich schlussfolgern, dass Effizienzstreben und Nachhaltigkeitsorientierung zwei eigenständige Rationalitäten darstellen, die von Unternehmen beide gleichermaßen beachtet werden sollten, um zukunftsfähig zu wirtschaften. Eine langfristig erfolgreiche Unternehmensführung würde demnach aus den zur Verfügung stehenden Ressourcen unter Erhalt der Ressourcenbasis möglichst viele ökonomische Werte erschaffen, um somit intergenerational und intragenerational gerecht zu wirtschaften. Somit sollte sich ein zukunftsorientiertes berufliches Handeln sowohl den Herausforderungen der eher kurzfristigen Effizienzrationalität als auch der langfristigen Nachhaltigkeitsrationalität stellen und beide Perspektiven verknüpfen.
Im Rahmen des beruflichen Handelns entstehen jedoch Widersprüche zwischen der Effizienzrationalität („Funktionalität“, „ökonomische Effizienz“ und „Gesetzeskonformität“) und der Nachhaltigkeitsrationalität („ökologische Effizienz“, „Substanzerhaltung“ und „Verantwortung“). Ein zukunftsfähiges berufliches Handeln zeichnet sich dadurch aus, mit diesen Widersprüchen umgehen zu können.
Doch stellt sich nun die Frage, was der Umgang mit Widersprüchen für den Berufsalltag bedeutet. In diesem Zusammenhang kann von „Zielkonflikten“ oder „Kompromissen“ gesprochen werden. Grundsätzlich geht es darum, den möglichen Widerspruch zwischen einer Idealvorstellung und dem Berufsalltag zu verstehen und eine begründete Handlungsentscheidung zu treffen. Dabei werden Entscheidungsträger häufig in Dilemma-Situationen versetzt. Im beruflichen Handeln geht es oftmals um eine Entscheidung zwischen knappen Ressourcen, wie Geld, Zeit oder Personal, für die es gilt, Lösungen zu finden.
Im Folgenden werden einige Zielkonflikte aufgezeigt.
Beispielhafte Zielkonflikte
Zielkonflikte sind in einer Bank oder Sparkasse häufig zu finden. Die nachfolgenden Beispiele zur Nachhaltigkeit werden vereinfacht danach differenziert, ob das Erreichen von Nachhaltigkeitszielen das Kreditinstitut als Unternehmen an sich oder die Geschäftstätigkeit mit Kunden und Geschäftspartnern durch Produkte und Dienstleistungen betrifft.
Die Beispiele können im Rahmen eines Unterrichts- oder Ausbildungsgesprächs diskutiert werden:
- Kreditinstitut als Unternehmen an sich:
- Nachhaltige Geschäftstätigkeit bedeutet, dass das Kreditinstitut sein Geschäftsprofil, seine Geschäftspolitik, seine Geschäftsstrategie und sein Risikomanagement auf die Einhaltung der 17 Nachhaltigkeitsziele ausrichtet. Es muss seine Organisation und seine Prozesse analysieren, ob diese bereits nachhaltig sind oder es muss eine Strategie zur Umstellung (Transition) entwickeln.
- Welche Leitgedanken und Prinzipien prägen das Kreditinstitut:
Wie werden Solidarität, Subsidiarität, Fairness und Respekt gelebt? - Verantwortung für Mitarbeiter:
- Welche Angebote bestehen, Arbeit und Beruf mit Privatleben und Familie zu vereinbaren?
- Wie wird Vielfalt gelebt?
- Welche Angebote stellt es Arbeitnehmern, ihre Gesundheit zu fördern und sich körperlich fit zu halten?
- Umweltschutz und Klimaschutz:
- Werden Energie und Ressourcen möglichst effizient genutzt?
- Welche Energiesparmaßnahmen und energetischen Optimierungen wurden durchgeführt?
- Geschäftstätigkeit mit Kunden und Geschäftspartnern durch Produkte und Dienstleistungen
- Nachhaltige Geschäftstätigkeit bedeutet, dass das Kreditinstitut seine Geschäftspolitik, sein Geschäftsprofil, seine Geschäftsstrategie und sein Risikomanagement auf die Einhaltung der 17 Nachhaltigkeitsziele ausrichtet.
- Einerseits muss es seine Kunden und Geschäftspartner dahingehend analysieren, ob diese bereits nachhaltig tätig sind oder eine Strategie zur Umstellung (Transition) entwickelt haben. Daher:
- Kann das Kreditinstitut weiterhin allen Branchen uneingeschränkt Produkte und Dienstleistungen anbieten ?
- Schließt es künftig Aktivitäten von Unternehmen nach bestimmten Kriterien wie freedom-house-index oder democracy-index aus oder gibt es einen Zeitraum und abgestimmte Schritte für den Übergang (Transitionskanal) vor?
- Beispiel 1: Keine Finanzierung eines deutschen Unternehmens in einem Land, in dem Bürger- und Menschenrechte systematisch verletzt werden (SDG 8 versus SDG 16)
- Schließt es künftig Unternehmen bestimmter Branchen nach bestimmten Kriterien wie Rüstungsproduktion, Tabakherstellung oder Urangewinnung aus oder gibt es einen Transitionskanal vor?
- Beispiel 2: Keine nachhaltige Finanzierung eines Unternehmens, das mehr als 30% seines Umsatzes mit Kohlegewinnung oder -verstromung oder mit der Gewinnung von Öl aus Ölsanden erzielt (SDG 8 versus SDG 13)
- Beispiel 3: Keine nachhaltige Finanzierung eines Unternehmens, das kontroverse Formen des Glücksspiels betreibt, wie private Casinos (also außer staatlichen), Wettbüros oder Spielhallen (SDG 8 versus SDG’s 1 und 16)
- Andererseits muss es seine Anlage- und Finanzierungsangebote dahingehend analysieren, ob diese bereits nachhaltig sind oder ob eine Strategie zur Umstellung (Transition) entwickelt werden muss. Daher:
- Schließt das Kreditinstitut künftig bestimmte Produkte und Dienstleistungen aus oder entwickelt diese fort?
- Lehnt es einem Unternehmen, das ein sehr langfristiger Kunde ist, eine Finanzierung ab, bei der zwei Nachhaltigkeitsziele miteinander kollidieren?
- Beispiel 4: Finanzierung der Elbvertiefung vor Hamburg, da ökologische und ökonomische Ziel kollidieren (SDG’s 8 und 9 versus SDG’s 14 und 15)
- Beispiel 5: Finanzierung von Solarenergie auf einer bisher agrarwirtschaftlich genutzten Fläche mit Artenvielfalt, da sowohl ein soziales Ziel mit einem ökologischen Ziel als auch zwei ökologische Ziele miteinander kollidieren (SDG 7 versus SDG 2 sowie SDG 7 versus SDG 15)
- Entwickelt es neue Produkte und Dienstleistungen, mit denen die Nachhaltigkeitsziele erreicht werden können?
- Beispiel 6: Zinsgünstige grüne Darlehen für Immobilien, die einen niedrigen Primärenergiebedarf haben und somit die Umwelt schonen (SDG’s 7, 8, 9 und 13)
- Beispiel 7: ESG Pfandbriefe, die sowohl nach sozialen als auch nach ökologischen Nachhaltigkeitskriterien begeben werden und deren Deckungswerte sich aus privaten wie gewerblichen Immobilien zusammensetzen, die diese ökologischen Kriterien erfüllen (SDG’s 7, 8, 9 und 13)
- Nach welchen Verhaltenskodizes und Compliance-Richtlinien richtet sich das Kreditinstitut bei seiner Geschäftstätigkeit?
- Einerseits muss es seine Kunden und Geschäftspartner dahingehend analysieren, ob diese bereits nachhaltig tätig sind oder eine Strategie zur Umstellung (Transition) entwickelt haben. Daher:
- Nachhaltige Geschäftstätigkeit bedeutet, dass das Kreditinstitut seine Geschäftspolitik, sein Geschäftsprofil, seine Geschäftsstrategie und sein Risikomanagement auf die Einhaltung der 17 Nachhaltigkeitsziele ausrichtet.