Bankkaufmann/Bankkauffrau
Einleitung
BBNE und BNE - Ziele der Projektagentur PA-BBNE
Das Ziel der „Projektagentur Berufliche Bildung für Nachhaltige Entwicklung“ (PA-BBNE) ist die Entwicklung von Materialien, die die um Nachhaltigkeit erweiterte neue Standardberufsbildposition „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ mit Leben füllen soll. Mit „Leben zu füllen“ deshalb, weil „Nachhaltigkeit“ ein Ziel ist und wir uns den Weg suchen müssen. Wir wissen beispielsweise, dass die Energieversorgung künftig klimaneutral sein muss. Mit welchen Technologien wir dies erreichen wollen und wie unsere moderne Gesellschaft und Ökonomie diese integriert, wie diese mit Naturschutz und Sichtweisen der Gesellschaft auszugestalten sind, ist noch offen.
Um sich mit diesen Fragen zu beschäftigen, entwickelt die PA-BBNE Materialien, die von unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden:
- Zum einen widmen wir uns der beruflichen Ausbildung, denn die nachhaltige Entwicklung der nächsten Jahrzehnte wird durch die jungen Generationen bestimmt werden. Die duale berufliche Ausbildung orientiert sich spezifisch für jedes Berufsbild an den Ausbildungsordnungen (betrieblicher Teil der Ausbildung) und den Rahmenlehrplänen (schulischer Teil der Ausbildung) . Hierzu haben wir dieses Impulspapier erstellt, das die Bezüge zur wissenschaftlichen Nachhaltigkeitsdiskussion praxisnah aufzeigt.
- Zum anderen orientieren wir uns an der Agenda 2030. Die Agenda 2030 wurde im Jahr 2015 von der Weltgemeinschaft beschlossen und ist ein Fahrplan in die Zukunft (Bundesregierung o. J.). Sie umfasst die sogenannten 17 Sustainable Development Goals (SDGs), die jeweils spezifische Herausforderungen der Nachhaltigkeit benennen (vgl. Destatis). Hierzu haben wir ein Hintergrundmaterial (HGM) im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE, vgl. BMBF o. J.) erstellt, das spezifisch für unterschiedliche Berufe ist.
Die Materialien der Projektagentur
Die neue Standardberufsbildposition gibt aber nur den Rahmen vor. Selbst in novellierten Ausbildungsordnungen in Berufen mit großer Relevanz für wichtige Themen der Nachhaltigkeit wie z. B. dem Klimaschutz werden wichtige Fähigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten in den berufsprofilgebenden Berufsbildpositionen nicht genannt – obwohl die Berufe deutliche Beiträge zum Klimaschutz leisten könnten. Deshalb haben wir uns das Ziel gesetzt, Ausbildenden und Lehrkräften Hinweise im Impulspapier zusammenzustellen im Sinne einer Operationalisierung der Nachhaltigkeit für die unterschiedlichen Berufsbilder. Zur Vertiefung der stichwortartigen Operationalisierung wird jedes Impulspapier ergänzt durch eine umfassende Beschreibung derjenigen Themen, die für die berufliche Bildung wichtig sind. Dieses sogenannte Hintergrundmaterial orientiert sich im Sinne von BNE an den 17 SDGs, ist faktenorientiert und wurde nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt. Ergänzt werden das Impulspapier und das Hintergrundmaterial durch einen Satz von Folien, die sich den Zielkonflikten widmen, da „Nachhaltigkeit das Ziel ist, für das wir den Weg gemeinsam suchen müssen“. Und dieser Weg ist nicht immer gleich für alle Branchen, Betriebe und beruflichen Handlungen, da unterschiedliche Rahmenbedingungen in den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – Ökonomie, Ökologie und Soziales – gelten können. Wir haben deshalb die folgenden Materialien entwickelt:
- BBNE-Impulspapier (IP): Betrachtung der Schnittstellen von Ausbildungsordnung, Rahmenlehrplan und den Herausforderungen der Nachhaltigkeit in Anlehnung an die SDGs der Agenda 2030. Das Impulspapier ist spezifisch für einen Ausbildungsberuf erstellt, fasst aber teilweise spezifische Ausbildungsgänge zusammen (z. B. den Fachmann und die Fachfrau zusammen mit der Fachkraft sowie die verschiedenen Fachrichtungen)
- BBNE-Hintergrundmaterial (HGM): Betrachtung der SDGs unter einer wissenschaftlichen Perspektive der Nachhaltigkeit im Hinblick auf das Tätigkeitsprofil eines Ausbildungsberufes bzw. auf eine Gruppe von Ausbildungsberufen, die ein ähnliches Tätigkeitsprofil aufweisen;
- BBNE-Foliensammlung (FS) und Handreichung (HR): Folien mit wichtigen Zielkonflikten – dargestellt mit Hilfe von Grafiken, Bildern und Smart Arts für das jeweilige Berufsbild, die Anlass zur Diskussion der spezifischen Herausforderungen der Nachhaltigkeit bieten. Das Material liegt auch als Handreichung (HR) mit der Folie und Notizen vor.
Berufliche Bildung für nachhaltige Entwicklung
Die Standardberufsbildposition “Umweltschutz und Nachhaltigkeit”
Seit August 2021 müssen auf Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) bei einer Modernisierung von Ausbildungsordnungen die vier neuen Positionen „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“, Digitalisierte Arbeitswelt“, Organisation des Ausbildungsbetriebs, Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht“ sowie „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ aufgenommen werden (BIBB 2021). Insbesondere die letzten beiden Positionen unterscheiden sich deutlich von den alten Standardberufsbildpositionen.
Diese Positionen begründet das BIBB wie folgt (BIBB o. J.a): „Unabhängig vom anerkannten Ausbildungsberuf lassen sich Ausbildungsinhalte identifizieren, die einen grundlegenden Charakter besitzen und somit für jede qualifizierte Fachkraft ein unverzichtbares Fundament kompetenten Handelns darstellen“ (ebd.).
Die Standardberufsbildpositionen sind allerdings allgemein gehalten, damit sie für alle Berufsbilder gelten (vgl. BMBF 2022). Eine konkrete Operationalisierung erfolgt üblicherweise durch Arbeitshilfen, die für alle Berufsausbildungen, die modernisiert werden, erstellt werden. Die Materialien der PA-BBNE ergänzen diese Arbeitshilfen mit einem Fokus auf Nachhaltigkeit und geben entsprechende Anregungen (vgl. BIBB o. J.b). Das Impulspapier zeigt vor allem in tabellarischen Übersichten, welche Themen der Nachhaltigkeit an die Ausbildungsberufe anschlussfähig sind.
Die neue Standardberufsbildposition „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ ist zentral für eine BBNE, sie umfasst die folgenden Positionen (BMBF 2022).
a) “Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren”
Die Schnittstellen zwischen der neuen Standardberufsbildposition „Umweltschutz und Nachhaltigkeit” werden in
fortlaufend aufgezeigt. Mit Ausnahme der Position c) werden in der Tabelle alle Positionen behandelt. Die Position c) wird nicht behandelt, da diese vor allem ordnungsrechtliche Maßnahmen betrifft, die zwingend zu beachten sind. Maßnahmen zur Nachhaltigkeit hingegen sind meist freiwillige Maßnahmen und können, müssen aber nicht durch das Ordnungsrecht geregelt bzw. umgesetzt werden. In der Tabelle werden die folgenden Bezüge hergestellt:
- Spalte A: Positionen der Standardberufsbildposition „Umweltschutz und Nachhaltigkeit”;
- Spalte B: Vorschläge für Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die im Sinne der nachhaltigen Entwicklung wichtig sind;
- Spalte C: Bezüge zur Nachhaltigkeit;
- Spalte D: Mögliche Aufgabenstellungen für die Ausbildung im Sinne der Position 3e) „Vorschläge für nachhaltiges Handeln entwickeln“;
- Spalte E: Zuordnung zu einem oder mehreren SDGs (Verweis auf das Hintergrundmaterial).
Bildung für nachhaltige Entwicklung
Die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) meint eine Bildung, die Menschen zu zukunftsfähigem Denken und Handeln befähigt. Sie ermöglicht jedem Einzelnen, die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Welt zu verstehen (BMBF o. J.). BBNE ist somit nur ein Teil von BNE, der an alle Bürger*innen adressiert ist. Eine Entwicklung ist dann nachhaltig, wenn Menschen weltweit, gegenwärtig und in Zukunft würdig leben und ihre Bedürfnisse und Talente unter Berücksichtigung planetarer Grenzen entfalten können. … BNE ermöglicht es allen Menschen, die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Welt zu verstehen und verantwortungsvolle, nachhaltige Entscheidungen zu treffen (ebd.).
Grundlage für BNE ist heutzutage die Agenda 2030 mit ihren 17 SDG (Sustainable Development Goals). Die 17 Ziele bilden den Kern der Agenda und fassen zusammen, in welchen Bereichen nachhaltige Entwicklung gestärkt und verankert werden muss (ebd.). Die Materialien der Projektagentur sollen Lehrkräften an Berufsschulen und Ausbildende dabei helfen, die Ideen der SDG in die Bildungspraxis einzubringen. Sie sind somit ein wichtiges Element insbesondere für das Ziel vier “Hochwertige Bildung”: “Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, unter anderem durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, …” (ebd.).
Während die Grundlage in den Impulspapieren die Ausbildungsordnungen und die Rahmenlehrpläne der beruflichen Bildung waren, die mit den SDG vernetzt wurden, geht das Hintergrundpapier den umgekehrten Weg: Wir betrachten die SDG im Hinblick auf ihre Bedeutung für die berufliche Bildung und stellen uns der Frage, welche Anforderungen ergeben sich aufgrund der SDG und deren Unterziele an die Berufsbildung? Die folgenden Beschreibungen haben deshalb immer die gleiche Struktur:
- Es wird das SDG beschrieben.
- Es werden relevante Unterziele benannt.
- Es wird (wissenschaftlich) ausgeführt, was diese Unterziele für das jeweilige Berufsbild bedeuten.
Glossar
Folgende Abkürzungen werden in diesem Dokument verwendet:
AHV – Außer-Haus-Verpflegung
AO – Ausbildungsordnung
AusbV – Ausbildungsverordnung
BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BBNE – Berufliche Bildung für nachhaltige Entwicklung
BNE – Bildung für nachhaltige Entwicklung
BTAR – Banking Book Taxonomy Alignment Ratio
Business – Segment der AHV, hier Kantinen bei Unternehmen
Care – Segment der AHV, hier Krankenhäuser, Pflegeheime
CO2-Äq – Kohlendioxid-Äquivalente
CSR – Corporate Social Responsibility
CSRD – Corporate Social Responsibility Directive
CSR-RUG – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie NFRD
DNS – Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie
DSFS – Deutsche Sustainable Finance-Strategie
EBA – European Banking Authority / Europäische Bankaufsichtsbehörde
Education – Segment der AHV, hier Bildungsbereich (Kitas, Schulen, Mensen)
EIOPA – European Insurance and Occupational Pensions Authority
ESAs – European Supervisory Authorities
ESG – Environment, Social, Governance
ESMA – European Securities and Market Authority
EU – Europäische Union
EZB – Europäische Zentralbank
FS – Foliensammlung mit Beispielen für Zielkonflikte
GAR – Green Asset Ratio
HGM – Hintergrundmaterial (wissenschaftliches Begleitmaterial)
IP – Impulspapier (didaktisches Begleitmaterial)
ISS – Institutional Shareholders Services
(US-amerik. Beratungsunternehmen)
MSCI – Morgan Stanley Capital International
(US-amerik. Finanzdienstleister)
NFRD – Non-Financial Reporting Directive
RLP – Rahmenlehrplan
SBBP – Standardberufsbildposition
SDG – Sustainable Development Goal
SFDR – Sustainable Financial Disclosure Regulation
THG – Treibhausgase bzw. CO2-Äquivalente (CO2-Äq)
Quellenverzeichnis
BIBB Bundesinstitut für berufliche Bildung (2021): Vier sind die Zukunft. Online: www.bibb.de/de/pressemitteilung_139814.php
BIBB Bundesinstitut für berufliche Bildung (2021): Vier sind die Zukunft. Online: www.bibb.de/de/pressemitteilung_139814.php
BIBB Bundesinstitut für berufliche Bildung (o. J.): Nachhaltigkeit in der Ausbildung. Online: www.bibb.de/de/142299.php
BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung (o. J. a): FAQ zu den modernisierten Standardberufsbildpositionen. Online: https://www.bibb.de/de/137874.php BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung (o .J. b): Ausbildung gestalten. Online: https://www.bibb.de/dienst/veroeffentlichungen/de/publication/series/list/2
BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung (2022): Digitalisierung und Nachhaltigkeit – was müssen alle Auszubildenden lernen? Online: www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/berufliche-bildung/rahmenbedingungen-und-gesetzliche-grundlagen/gestaltung-von-aus-und-fortbildungsordnungen/digitalisierung-und-nachhaltigkeit/digitalisierung-und-nachhaltigkeit
BMBF (o. J.): Was ist BNE. Online: https://www.bne-portal.de/bne/de/einstieg/was-ist-bne/was-ist-bne.html
Bundesregierung (o. J.): Globale Nachhaltigkeitsstrategie – Nachhaltigkeitsziele verständlich erklärt. Online: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/nachhaltigkeitsziele-verstaendlich-erklaert-232174
Die Bedeutung von Nachhaltigkeit für die deutsche Kreditwirtschaft
Alle Aktivitäten der deutschen Kreditwirtschaft sind eingebunden in nationale, europäische und globale Rahmen. Zum besseren Verständnis für die Geschäftstätigkeit der verschiedenen Verbünde und einzelnen Kreditinstitute unter Nachhaltigkeitsaspekten werden den angehenden Bankkaufleuten nachfolgend in gebotener Kürze die allgemein geltenden und kreditwirtschaftlich spezifischen Strategien auf europäischer und deutscher Ebene dargelegt.
Die Europäische Sustainable Finance-Strategie
Europäische Union
Am 25. September 2015 verabschiedete die UN-Generalversammlung die “Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung”, um eine grundlegende Verbesserung der Lebensverhältnisse aller Menschen heute und für künftige Generationen sowie den Schutz des Planeten zu bewirken. Die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) sind mit 169 Zielvorgaben weiter ausgestaltet und sollen durch ein Set von 231 weltweit vergleichbaren Indikatoren messbar gemacht werden.
Die Europäische Union (EU) hat sich in Abstimmung mit ihren Mitgliedstaaten verpflichtet, die Umsetzung der Agenda 2030 zu fördern und sich für eine nachhaltige Zukunft für alle einzusetzen. Dies hat die EU-Kommission am 16. November 2016 in ihrer Mitteilung „Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft – Europäische Nachhaltigkeitspolitik“ ausgeführt (EU-Kommission 2016).
Zur Messung der EU-weiten Zielerreichung der SDGs wurde ein sogenanntes SDG-Indikatorenset aus 101 EU-Indikatoren erarbeitet. Dieses ist nach den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen strukturiert und soll auf europäischer Ebene jährlich die Fortschritte bei der Erreichung der SDGs messen (EU-Kommission 2022-1). Ziele der EU sind, bis 2030 die Emissionen um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren und im Jahr 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden.
Aus Sicht der EU-Kommission spielt der Finanzsektor eine entscheidende Rolle bei der Erreichung dieser Ziele. Schätzungsweise 350 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen sind bis 2030 pro Jahr erforderlich, um allein im Energiebereich das Reduktionsziel zu erreichen. Weitere 130 Milliarden sind pro Jahr für die Erreichung anderer Umweltziele notwendig (siehe: EU-Kommission 2020-2).
Bereits mit ihrem ersten Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums hatte die EU-Kommission am 8. März 2018 drei Bausteine für ein nachhaltiges Finanzsystem eingeführt (EU-Kommission 2018):
- EU-Taxonomie
- ein umfassendes Offenlegungsregime
- Standards und Labels für nachhaltige Finanzinstrumente
Die EU-Taxonomieverordnung zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (EU/2020/852) vom 18. Juni 2020 stellt ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten dar (EU-Kommission 2020-1).
Ökologisch nachhaltig ist eine Wirtschaftstätigkeit dann, wenn sie bestimmte Kriterien kumulativ für mindestens eines von sechs Umweltzielen erfüllt (Artikel 3):
- Sie muss einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer der Umweltziele der EU-Taxonomie leisten.
- Sie darf nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer der Umweltziele führen.
- Sie muss einen festgelegten sozialen Mindestschutz einhalten.
- Sie muss bestimmten technischen Bewertungskriterien entsprechen.
Die sechs Umweltziele lauten (Artikel 9):
- Klimaschutz;
- Anpassung an den Klimawandel;
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen;
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft;
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung;
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Zu jedem der sechs Umweltziele hat oder wird die EU-Kommission delegierte Rechtsakte erlassen, in denen die technischen Bewertungskriterien für jede Wirtschaftstätigkeit konkret ausgeführt werden.
Am 6. Juli 2021 – im Zuge der Corona-Krise – veröffentlichte die EU-Kommission ihre überarbeitete Sustainable Finance-Strategie als Europäischen Fahrplan zur Erreichung der gesetzten Nachhaltigkeitsziele (EU-Kommission 2021-1). Die erneuerte Strategie besteht aus den vier Säulen:
- Finanzierung des Übergangs der Realwirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit.
- Entwicklung hin zu einem umfänglicheren Rahmenwerk für ein nachhaltiges Finanzwesen
- Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und des Beitrags des Finanzsektors zur Nachhaltigkeit
- Globale Ausrichtung.
Zeitgleich legte die EU-Kommission einen Legislativvorschlag zur Schaffung eines EU Green Bond-Standards und einen delegierten Rechtsakt zu Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung vor (EU-Kommission 2021-2). Gemäß diesem Artikel müssen künftig auch alle Finanzunternehmen ihren Anlegern Informationen über die Umweltfreundlichkeit ihrer Vermögenswerte und wirtschaftlichen Tätigkeiten zur Verfügung stellen. Kreditinstitute, insbesondere große Banken, müssen den Anteil ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten an den gesamten Vermögenswerten, die sie finanzieren oder in die sie investieren, angeben.
Ende 2021 veröffentlichte die EU-Kommission ihre Absicht, auch bestimmte Kernenergie- und Gastätigkeiten in die EU-Taxonomie aufzunehmen. Diese Ergänzung tritt zum 1. Januar 2023 (EU-Kommission 2022-2) in Kraft. An dieser Ergänzung zeigt sich exemplarisch der politische, ökonomische und ökologische Zielkonflikt innerhalb der Europäischen Union und die Notwendigkeit von Kompromisslösungen. Für die Kreditwirtschaft weitere wichtige europäische Vorgaben für nachhaltiges Wirtschaften sind:
- Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (2014/95/EU) (Non-Financial Reporting Directive, NFRD):
Sie verfolgt die Perspektive einer doppelten Wesentlichkeit („Double Materiality“). Kreditinstitute und Unternehmen müssen zum einen die Wirkung von Nachhaltigkeitsaspekten auf die wirtschaftliche Lage ihres Unternehmens festhalten, zum anderen müssen sie die Auswirkungen des Betriebs auf Nachhaltigkeitsaspekte verdeutlichen (EU-Kommission 2014). Derzeit befindet sich eine grundlegende Erweiterung der Richtlinie kurz vor dem Abschluss. Künftig wird sie als Corporate Social Responsibility Directive, CSRD, bezeichnet. - Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR):
Sie regelt die Offenlegungspflichten von Finanzdienstleistern bezüglich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsthemen in ihren Strategien, Prozessen und Produkten (EU-Kommission 2019).
Europäische Bankenaufseher
Europäische Zentralbank
Speziell für die Kreditwirtschaft hat die Europäische Zentralbank, EZB, mit ihrem Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken vom 27. November 2020 vorgegeben, wie ihrer Auffassung nach Banken und Sparkassen Klima- und Umweltrisiken umsichtig steuern und auch in transparenter Weise veröffentlichen sollen (Europäische Zentralbank 2020). Am 2. November 2022 hat die EZB europäischen Instituten nunmehr individuelle Fristen gesetzt, um bis Ende des Jahres 2024 alle Erwartungen zu erfüllen, die die Bankenaufseher in ihrem Leitfaden zum Umgang mit Klima- und Umweltrisiken veröffentlicht haben. Denn die Bankenaufseher der EZB sehen noch große Defizite bei der Berücksichtigung von Klima- und Umweltrisiken in Risikomanagement und Strategie der Banken.
Europäische Bankaufsichtsbehörde EBA
Die Europäische Bankaufsichtsbehörde EBA hat am 6. Dezember 2019 einen eigenen Arbeitsplan zur nachhaltigen Finanzierung der Wirtschaft erstellt und darin ihre wichtigsten Prioritäten festgelegt (EBA 2019). Dazu gehören Überlegungen, wie ESG in den Regulierungs- und Aufsichtsrahmen der EU-Kreditinstitute aufgenommen werden können. Ebenso spielt sie eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Marktpraktiken im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit. Die EBA hat zudem von der EU-Kommission mehrere Prüfmandate erhalten, wie ESG-Risiken in den aufsichtsrechtlichen Rahmen für Banken einzubeziehen sind.
Für Kunden und Stakeholder von Kreditinstituten ist hervorzuheben, dass die EBA am 24. Januar 2022 verbindliche Standards zur Offenlegung von ESG-Risiken im Rahmen der Säule 3 von Basel III veröffentlicht hat. Sie sollten gut über die ESG-Engagements, Risiken und Strategien der Institute informiert sein und anhand dieser Information fundierte Anlage- und Finanzierungsentscheidungen treffen können. Die Standards sehen vergleichbare Angaben und Kennzahlen vor, darunter eine „Green Asset Ratio“ (GAR) und eine „Banking Book Taxonomy Alignment Ratio“ (BTAR), um aufzuzeigen, wie die Institute Nachhaltigkeitsaspekte in ihr Risikomanagement, ihre Geschäftsmodelle und ihre Strategie einbeziehen (EBA 2022).
Die Deutsche Sustainable Finance-Strategie
Bundesregierung
In Deutschland gibt es eine allgemein geltende Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) seit 2002 sowie seit 2021 eine für das Finanzwesen geltende Deutsche Sustainable Finance-Strategie (DSFS).
Grundlage für die nationale Nachhaltigkeitsstrategie ist seit 2015 die Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) werden seit 2017 die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen in eine nationale Strategie überführt. Am 10. März 2021 beschloss die Bundesregierung die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2021 (Bundesregierung 2021-1). Ziel ist “ein fortschrittliches, innovatives, offenes und lebenswertes Deutschland, das sich durch hohe Lebensqualität und wirksamen Umweltschutz auszeichnet” (Bundestag 2022). Es soll integrieren und inklusiv sein, nicht ausgrenzen, Chancen schaffen für eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in allen Bereichen und auf allen Ebenen. Deutschland wolle seine internationale Verantwortung wahrnehmen. Die sechs Nachhaltigkeitsprinzipien der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie lauten:
- Nachhaltige Entwicklung als Leitprinzip konsequent in allen Bereichen und bei allen Entscheidungen anwenden,
- globale Verantwortung wahrnehmen,
- natürliche Lebensgrundlagen erhalten,
- nachhaltiges Wirtschaften stärken,
- sozialen Zusammenhalt in einer offenen Gesellschaft wahren und verbessern und
- Bildung, Wissenschaft und Innovation als Treiber einer nachhaltigen Entwicklung nutzen.
Zur Messung der Erreichung der SDGs wurde ein Set aus aktuell 75 nationalen Indikatoren in 41 Bereichen erarbeitet, da die globalen Ziele der SDG vielfach nicht auf Deutschland zutreffen, sondern vor allem auf die weniger entwickelten Länder. Diese sind im Prinzip nach den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen strukturiert und sollen die Fortschritte bei der Erreichung der SDGs alle zwei Jahre messen (Destatis 2022, die Seite befindet sich seit einigen Jahren im “Entwicklungsstadium”). Allen Beteiligten ist bewusst, dass zum Erreichen der 17 Nachhaltigkeitsziele umfangreiche und hohe Investitionen erforderlich sind und die Klimarisiken für das Finanzwesen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Daher hat die Bundesregierung am 5. Mai 2021 ihre Deutsche Sustainable Finance-Strategie (DSFS) beschlossen (Bundesregierung 2021-2). Mit dieser “wegweisenden Strategie” will sie “Deutschland zu einem führenden Sustainable Finance-Standort” ausbauen.
Beraten wird die Bundesregierung seit dem 6. Juni 2019 durch den Sustainable Finance-Beirat SFB. Er bringt die notwendige Expertise ein, fördert den “unabhängigen und effektiven” Dialog zwischen den verschiedenen Stakeholder-Gruppen und liefert Impulse für die nationale und europäische Debatte. Sein Abschlussbericht “Shifting the Trillions – Ein nachhaltiges Finanzsystem für die Große Transformation” vom 24. Februar 2021 war eine für die Kreditwirtschaft sehr wichtige Grundlage der Beratungen (SFB 2021).
Die Bundesregierung lässt sich von fünf Zielen leiten und schlägt in acht Handlungsfeldern insgesamt 26 Maßnahmen vor. Die fünf Ziele lauten:
- Sustainable Finance weltweit und europäisch voranbringen
- Chancen ergreifen, Transformation finanzieren, Nachhaltigkeitswirkung verankern
- Risikomanagement der Finanzindustrie gezielt verbessern und Finanzmarktstabilität gewährleisten
- Finanzstandort Deutschland stärken und Expertise ausbauen
- Bund als Vorbild für Sustainable Finance im Finanzsystem etablieren.
Die acht Handlungsfelder sind:
- Sustainable Finance auf der globalen und europäischen Ebene stärken.
- Transparenz verbessern
- Risikomanagement und Aufsicht stärken
- Methoden zur Wirkungsmessung verbessern und umsetzen
- Transformation finanzieren
- Der Bund am Kapitalmarkt
- Institutionen stärken, Wissen generieren und teilen
- Effiziente Strukturen für die Umsetzung der Sustainable Finance-Strategie schaffen.
Folgende Handlungsfelder sind für die Ausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau tendenziell indirekt von Relevanz. Laut Handlungsfeld 2 benötigen die Akteure an den Finanzmärkten Informationen, um Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Entscheidungen integrieren zu können. Es gilt sozusagen das Motto: transparency is the key! Drei Maßnahmen untermauern diesen Anspruch:
- Maßnahme 8: Stärkung der nichtfinanziellen Unternehmensberichterstattung.
- Maßnahme 9: Nachhaltigkeitsampel für Anlageprodukte.
- Maßnahme 10: Zugang zu nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensinformationen verbessern.
Gemäß Handlungsfeld 3 sind Risikomanagement und Aufsicht zu stärken. Mit Maßnahme 11 soll die Real- und Finanzwirtschaft bei der Verbesserung des Risikomanagements von physischen Risiken unterstützt werden. Mit Handlungsfeld 4 und Maßnahme 13 sollen die Wirkungs- und Bewertungsmethoden von ESG-Risiken weiterentwickelt werden.
Für die Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung von Bankkaufleuten von großer Relevanz sind die drei Handlungsfelder 5 und 7. Handlungsfeld 5 mit seinen Maßnahmen 14 bis 17 betrifft die Finanzierung der Transformation mit Förderinstrumenten des Bundes. Handlungsfeld 7 mit seinen beiden Maßnahmen
- Maßnahme 20: Kompetente Beratung durch Integration in Sachkundeprüfung, Lehrgänge und breites Weiterbildungsportfolio
- Maßnahme 21: Anleger*innen und Investor*innen besser informieren.
Anhand der bisherigen Ausführungen wird deutlich, dass für die Fortentwicklung der Ausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau die 17 SDGs der UN zwar eine wichtige Grundlage sind, deren nationale Umsetzung jedoch noch stärker in das Blickfeld genommen werden sollte. Dies kann dieses HGM aber nicht vollständig leisten.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Speziell für die Kreditwirtschaft hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, mit ihrem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken vom 20. Dezember 2019 unverbindliche Grundsätze und Prozesse formuliert, an denen sich Banken und Sparkassen im Umgang mit ESG-Risiken orientieren sollten (BaFin 2020). Das Merkblatt konnte als Anstoß einer sinnvollen Ergänzung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kreditinstitute im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken angesehen werden.
Am 26. September 2022 hat sie mit ihrer Konsultation 06/2022, Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk, die Novellierung gestartet (BaFin 2022). In Rückgriff auf das erwähnte Merkblatt, aber auch im Hinblick auf europäische Initiativen in diesem Bereich, hat sie nunmehr konkrete Anforderungen an das Risikomanagement von ESG-Risiken in die MaRisk aufgenommen. Sie stellt damit prüfungsrelevante Anforderungen auf.
Das SDG-Mapping in der Kreditwirtschaft
Alle unter 3.1. und 3.2. genannten Anforderungen zur Nachhaltigkeit haben Banken und Sparkassen in Deutschland zu beachten. Bei diesen komplexen nationalen und europäischen Referenz- und Rahmenbedingungen ist es enorm wichtig, welche Vorgaben und welchen Prozess ein Kreditinstitut etabliert, die recht allgemein gehaltenen 17 SDGs und deren Auslegung auf europäischer und nationaler Ebene sowohl in ihrem Bankbetrieb, hier verstanden als technisch-organisatorische Belange eher im Innenverhältnis, als auch in ihrer Geschäftstätigkeit, hier verstanden als bankgeschäftliche Aktivitäten mit Kunden und Geschäftspartnern im Außenverhältnis, anzuwenden.
Die Umsetzung der 17 SDGs für die Geschäftstätigkeit erfordert eine umfangreiche und tiefgreifende Abbildung, Sortierung und Zuordnung der Geschäfte. Diese werden bei der SDG-Klassifizierung zunächst hinsichtlich ihres Beitrags zu den 17 SDGs bewertet. Anschließend werden in aller Regel auf weiteren Ebenen Indikatoren entwickelt, die die Klassifizierungsgegenstände mit einer aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbewertung (positiver oder adverser Beitrag) verknüpfen (SDG-Mapping).
Ein eher allgemeingültig formuliertes SDG wird folglich über Indikatoren mit einer neu zu finanzierenden konkreten Wirtschaftstätigkeit verknüpft. In dieser Konsequenz kann eine Wirtschaftsaktivität ein oder mehrere, sowohl positive als auch adverse Beiträge zu unterschiedlichen SDGs, aufweisen. Der Fokus eines SDG-Mappings liegt folglich auf den intendierten positiven SDG-Beiträgen der neu zugesagten Finanzierungen. Dieses Mapping erfolgt in deutschen Kreditinstituten mehrheitlich auf jährlicher Basis.
Nach dem SDG-Mapping werden Wirkungsbereiche und Wirkungsindikatoren entwickelt. Auch diese gilt es IT-mäßig zu erfassen. Die jeweils erzielten Wirkungen zeigen sich jedoch erst mehrere Jahre nach Projektzusage.
Im Folgenden wird das behandelte Nachhaltigkeitsziel einschließlich seiner Unterziele ausschließlich aus der “Inside-Out-Perspektive” betrachtet. Es werden also die Auswirkungen der wirtschaftlichen Aktivitäten einer Bank oder Sparkasse auf Umwelt und Gesellschaft betrachtet. Es werden also explizit nicht eventuelle negative Auswirkungen von ESG-Faktoren auf das Kreditinstitut behandelt (“Outside-In-Perspektive”).
Analyse ausgewählter Nachhaltigkeitsziele
Die Analyse ausgewählter Nachhaltigkeitsziele erfolgt nach folgendem Schema.
Zunächst werden im Unterabschnitt SDG und Standardberufsbildposition “Umweltschutz und Nachhaltigkeit” die für die Ausbildung zum Bankkaufmann bzw. zur Bankkauffrau relevanten von der UN genannten Unterziele aufgeführt. Anschließend werden diese um die entsprechenden Unterziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ergänzt. Erst danach werden ausgewählte Buchstaben der Standardberufsbildposition benannt. Auf diese Weise kann die Umsetzung der SDGs für alle deutschen Kreditinstitute, seien sie international oder national tätig, angemessener operationalisiert werden.
Die Auswahl der SDGs orientiert sich an einer Erhebung des Autors bei mehreren großen Kreditinstituten aus allen Institutsgruppen mit dem Ergebnis, das jedes dieser SDGs für sich als wichtig deklariert hat. Mit anderen Worten, die hier behandelten SDGs leisten die größten positiven Beiträge. Im Folgenden wird aufgrund der vom Auftraggeber genannten Vorgabe zum Seitenumfang der Grundsatz der Wesentlichkeit angewandt.
Darauf aufbauend wird die Standardberufsbildposition “Umweltschutz und Nachhaltigkeit” mit ausgewählten Beispielen von wirtschaftlichen Aktivitäten in Beziehung gesetzt. Zum besseren Verständnis werden die wissenschaftlichen Ausführungen danach differenziert, ob das Ziel aus dem technisch-organisatorischen Bankbetrieb, Unterabschnitt Standardberufsbildposition und Bankbetrieb: ausgewählte(s) Beispiel(e), oder aus der eigentlichen kundenorientierten Geschäftstätigkeit, Unterabschnitt Standardberufsbildposition und Geschäftstätigkeit: ausgewählte(s) Beispiel(e), umgesetzt wird.
Quellenverzeichnis
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin 2020): Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken vom 20. Dezember 2019, geändert am 13. Januar 2020. Bonn, 13. Januar 2020. Online: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/dl_mb_Nachhaltigkeitsrisiken.html
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin 2022): Konsultation 06/2022 – Mindestanforderung an das Risikomanagement, Bonn, 26. September 2022. Online: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Konsultation/2022/kon_06_22_Konsultation_MaRisk.html
Bundesregierung (2021-1): Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Weiterentwicklung 2021, Berlin, 10. März 2021. Online: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/998194/1875176/3d3b15cd92d0261e7a0bcdc8f43b7839/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-2021-langfassung-download-bpa-data.pdf
Bundesregierung (2021-2): Deutsche Sustainable Finance-Strategie, Berlin, 5. Mai 2021. Online: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/deutsche-sustainable-finance-strategie-1911318
Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA (EBA 2019): EBA Action plan on sustainable finance, Paris, 6. Dezember 2019. Online: https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library//EBA%20Action%20plan%20on%20sustainable%20finance.pdf
Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA (EBA 2022): Final draft implementing technical standards on prudential disclosures on ESG risks in accordance with Article 449a CRR (EBA /ITS/2022/01), Paris, 24. Januar 2022. Online: https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Publications/Draft%20Technical%20Standards/2022/1026171/EBA%20draft%20ITS%20on%20Pillar%203%20disclosures%20on%20ESG%20risks.pdf
Europäische Kommission (2016): Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft, COM(2016) 739 final. Europäische Nachhaltigkeitspolitik, Straßburg, 22. November 2016. Online: ttps://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016DC0739&rid=1
Europäische Kommission (2018): Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums, COM(2018) 97 final, Brüssel, 8. März 2018,. Online: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52018DC0097&from=DE
Europäische Kommission (2019) VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, Brüssel, 9. Dezember 2019. Online: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R2088&from=DE
Europäische Kommission (2020-1): Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088, Brüssel, 18. Juni 2020, Online: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R0852&from=DE
Europäische Kommission (2020-2): Lage der Union: Fragen und Antworten zum Klimazielplan für 2030, Brüssel, 17. September 2022. Online: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_20_1598
Europäische Kommission (2022-1): Final report on the 2022 review of the EU SDG Indicator set Result of the review for the 2022 edition of the EU SDG monitoring report, Brüssel, 23. Mai 2022. Online: https://ec.europa.eu/eurostat/documents/276524/14173765/EU-SDG-indicators-2022-report_as-implemented.pdf/08a96917-dae4-4816-64ab-d2993524fac5?t=1652966621278
Europäische Kommission (2022-2): DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2022/1214 DER KOMMISSION vom 9. März 2022 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren und der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 in Bezug auf besondere Offenlegungspflichten für diese Wirtschaftstätigkeiten, Brüssel, 15. Juli 2022 . Online: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R1214&from=DE
Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung (SFB 2021): Shifting the Trillions – Ein nachhaltiges Finanzsystem für die Große Transformation. Online: https://sustainable-finance-beirat.de/wp-content/uploads/2021/02/210224_SFB_-Abschlussbericht-2021.pdf
SDG 4 Hochwertige Bildung
“Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens
für alle fördern”
Das SDG zielt primär auf die globale Entwicklung von guten Bildungssystemen ab. Im Berufsbildungssystem ist Deutschland weltweit führend – trotz einiger Defizite wie Personalausstattung, Digitalisierung oder knappe Investitionsbudgets – viele Länder versuchen ein ähnliches Berufsbildungssystem wie in Deutschland aufzubauen. Insofern ist vor allem das Unterziel 4.7 relevant:
Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, unter anderem durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und die Wertschätzung kultureller Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung
Das SDG 4 spiegelt sich in der fachlichen Unterrichtung der Stichpunkte der anderen SDG wieder, mündet aber in den Positionen e und f der neuen Standardberufsbildposition (BMBF 2022):
e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
10 “Goldene Handlungsregeln” für eine BBNE
Die Nachhaltigkeitsforschung und die Bildungswissenschaften haben inzwischen umfassende Erkenntnisse gesammelt, wie eine berufliche Bildung für Nachhaltigkeit gefördert werden kann (vgl. u. a. vgl. Schütt-Sayed u.a. 2021; Kastrup u. a. 2012; Melzig u. a. 2021). Das Ergebnis sind die folgenden 10 didaktischen Handlungsregeln, die das Berufsbildungspersonal dabei unterstützen, Lehr-/Lernprozesse zielgruppengerecht und angemessen zu gestalten. Diese insgesamt 10 Handlungsregeln lassen sich in vier Schritten zuordnen.
Schritt 1 – Richtig anfangen:
Identifizierung von Anknüpfungspunkten für BBNE
1) Ansatzpunkte: Fordern Sie die Verantwortung im eigenen Wirkungsraum heraus, ohne die Berufsschüler und Berufsschülerinnen mit „Megaproblemen“ zu überfordern!
2) Anknüpfungspunkte: Die Curricula sind Grundlage der Lehr-/Lernprozesse – es kommt darauf an, sie im Sinne der Nachhaltigkeit neu zu interpretieren!
3) Operationalisierung: Nachhaltigkeit ist kein „Extra- Thema“, sondern ein integraler Bestandteil des beruflichen Handelns!
Um nachhaltigkeitsorientierte Lehr-/Lernarrangements zu entwickeln, sind zunächst Anknüpfungspunkte für Nachhaltigkeit in den betrieblichen Abläufen zu identifizieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ausbildungsordnungen und Lehrpläne die rechtliche Grundlage der beruflichen Bildung sind. Es gilt diese im Sinne der Nachhaltigkeit zu interpretieren, sofern nicht bereits konkrete Nachhaltigkeitsbezüge enthalten sind.
Wichtig ist dabei, dass Auszubildende nicht mit den „Megaproblemen“ unserer Zeit überfordert werden, sondern zur Verantwortung im eigenen Wirkungsraum herausgefordert werden – sowohl im Betrieb als auch im Privaten. Denn Auszubildende sind selbst Konsument/-innen, die durch eine angeleitete Reflexion des eigenen Konsumverhaltens die Gelegenheit erhalten, ihre „Wirkungsmacht“ im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in ihrer eigenen Branche zu verstehen.
Schritt 2 – Selbstwirksamkeit schaffen:
Eröffnung von Nachhaltigkeitsorientierten Perspektiven
4) Handlungsfolgen: Berufliches Handeln ist nie folgenlos: Machen Sie weitreichende und langfristige Wirkungen erkennbar!
5) Selbstwirksamkeit: Bleiben Sie nicht beim „business as usual“, sondern unterstützen Sie Schüler*innen dabei, Alternativen und Innovationen zu entdecken!
6) Zielkonflikte: Verstecken Sie Widersprüche nicht hinter vermeintlich einfachen Lösungen, sondern nutzen Sie sie als Lern- und Entwicklungschancen!!
7) Kompetenzen: Bildung für nachhaltige Entwicklung verbindet Wahrnehmen, Wissen, Werten und Wirken!
Im nächsten Schritt sind nachhaltigkeitsorientierte berufliche Perspektiven für die Auszubildenden zu eröffnen. Diese sollten an einer positiven Zukunftsvision und an Lösungen orientiert sein. Auszubildenden sind dabei die weitreichenden Wirkungen ihres Handelns vor Augen zu führen. Sie sollen verstehen können, warum ihr Handeln nicht folgenlos ist. Das bedeutet gleichzeitig, Auszubildenden die positiven Folgen eines nachhaltigen Handelns vor Augen zu führen. In diesem Zusammenhang ist die Selbstwirksamkeitserfahrung von großer Bedeutung. Sie ist eine der Voraussetzungen, um motiviert zu handeln. Auszubildende dabei zu unterstützen, Alternativen zum nicht-nachhaltigen Handeln zu erkennen und Innovationen für eine nachhaltige Entwicklung zu entdecken, sollte dabei für Lehrpersonen selbstverständlich sein. Dabei ist immer die individuelle Motivation der Auszubildenden entscheidend, denn zum nachhaltigen Handeln braucht es nicht nur Wissen (Kopf), sondern auch authentisches Wollen (Herz). Wesentlich ist hierbei die Gestaltung ganzheitlicher Lernprozesse, die sowohl den kognitiven als auch den affektiven und psychomotorischen Bereich einbeziehen (vgl. Költze, S.206).
Schritt 3 – Ganzheitlichkeit:
Gestaltung transformativer Lernprozesse
8) Lebendigkeit: Ermöglichen Sie lebendiges Lernen mit kreativen und erfahrungsbasierten Methoden!
9) Beispiele: Nutzen Sie motivierende Beispiele: Sprechen Sie über Erfolgsgeschichten, positive Zukunftsvisionen und inspirierende Vorbilder!
Aber wie können Lernsituationen in der Praxis so gestaltet werden, dass sie ganzheitlich aktivierend für die Auszubildenden sind? Es sollte ein lebendiges Lernen mit Hilfe kreativer, erfahrungsbasierter Methoden ermöglicht werden. Dies ist ein grundlegender (kein neuer) didaktischer Ansatz für die Förderung einer nachhaltigkeitsorientierten Handlungskompetenz. Im Kern bedeutet dies: Lernen mit Lebensweltbezug, welches ausgerichtet ist auf individuelle Lebensentwürfe und das eigene (auch künftige) berufliche Handlungsfeld, z. B. indem Recherchen im eigenen Unternehmen zu Möglichkeiten der Energieeinsparung durchgeführt werden. Lernen soll vor diesem Hintergrund vor allem unter Berücksichtigung der Sinne stattfinden, d. h. mit Körper und Geist erfahrbar sowie sinnlich-stimulierend sein. Die Auszubildenden sollen sich dabei zudem als Teil einer gestalterischen Erfahrungsgemeinschaft erleben. Dies kann durch gemeinsame Reflexionen über das eigene Verhalten und persönliche Erfahrungen gefördert werden, beispielsweise durch die Entwicklung und Verkostung eigener Lebensmittelkreationen unter Nachhaltigkeitsaspekten. Hierfür muss unbestritten immer auch der „Raum“ zur Verfügung stehen (siehe z.B. Hantke 2018 „‘Resonanzräume des Subpolitischen‘ als wirtschaftsdidaktische Antwort auf ökonomisierte (wirtschafts-)betriebliche Lebenssituationen“). Ebenso können motivierende Beispiele helfen – wie z. B. Erfolgsgeschichten und inspirierende Vorbilder.
Schritt 4 – Lernort Betrieb:
Entwicklung nachhaltiger Lernorte
10) Lernende Organisationen: Auch Organisationen können „Nachhaltigkeit lernen“: Entwickeln Sie Ihre Institution Schritt für Schritt zum nachhaltigen Lernort!
Schließlich geht es im vierten Schritt darum, den Lernort in den Blick zu nehmen und diesen als nachhaltigen Lernort zu gestalten. Den gesamten Betrieb nachhaltig auszurichten ist u. a. deshalb entscheidend, da andernfalls die an Nachhaltigkeit orientierten Inhalte der Ausbildung wenig glaubwürdig für Auszubildende sind. Der Betrieb als Institution sollte dafür an einem gemeinschaftlichen Leitbild ausgerichtet sein, welches neben den üblichen ökonomischen auch soziale und ökologische Ziele beinhaltet. So kann BBNE überzeugend in die Organisation integriert und vom betrieblichen Ausbildungspersonal umgesetzt werden.
Quellenverzeichnis
BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung (2022): Digitalisierung und Nachhaltigkeit – was müssen alle Auszubildenden lernen? Online: www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/berufliche-bildung/rahmenbedingungen-und-gesetzliche-grundlagen/gestaltung-von-aus-und-fortbildungsordnungen/digitalisierung-und-nachhaltigkeit/digitalisierung-und-nachhaltigkeit
Kastrup, Julia; Kuhlmeyer, Werner; Nölle-Krug, Marie (2022): Aus- und Weiterbildung des betrieblichen Bildungspersonals zur Verankerung einer Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung. In: MICHAELIS, Christian; BERDING, Florian (Hrsg.): Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung. Umsetzungsbarrieren und interdisziplinäre Forschungsfragen. Bielefeld 2022, S. 173-189
Költze, Horst (1993): Lehrerbildung im Wandel. Vom technokratischen zum humanen Ausbildungskonzept. In Cohn, Ruth C.; Terfurth, Christina (Hrsg.): Lebendiges Lehren und Lernen. TZI macht Schule. Klett-Cotta. S. 192 – 212
Handke, Harald (2018): „Resonanzräume des Subpolitischen“ als wirtschaftsdidaktische Antwort auf ökonomisierte (wirtschafts-)betriebliche Lebenssituationen – eine Forschungsheuristik vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeitsidee. In bwp@Berufs- und Wirtschaftspädagogik – online (Nr. 35), 2018, S. 1-23.
Melzig, Christian; Kuhlmeyer, Werner; Kretschmer, Susanne (Hrsg. 2021): Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung. Die Modellversuche 2015–2019 auf dem Weg vom Projekt zur Struktur. Bonn 2021. Online: https://www.bibb.de/dienst/veroeffentlichungen/de/publication/show/16974
Schütt-Sayed, Sören; Casper, Marc; Vollmer, Thomas (2021): Mitgestaltung lernbar machen – Didaktik der Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung. In: Melzig, Christian; Kuhlmeier, Werner; Kretschmer, Susanne (Hrsg.): Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung. Die Modellversuche 2015–2019 auf dem Weg vom Projekt zur Struktur. S. 200-227. Online: https://www.bibb.de/dienst/veroeffentlichungen/de/publication/show/16974
SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie
“Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger
und moderner Energie für alle sichern”
Energie ist eine grundlegende Voraussetzung für wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Saubere Energiequellen sind ein Schlüsselfaktor für den Umwelt- und Klimaschutz. Derzeit stammt der Großteil der weltweit erzeugten Energie aber immer noch aus fossilen Energieträgern. Mit SDG 7 sollen
der Anteil erneuerbarer Energie am globalen Energiemix deutlich erhöht,
die weltweite Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppelt,
der Zugang zu Forschung und Technologie für saubere Energie erleichtert
sowie
Investitionen in Energieinfrastruktur und saubere Energietechnologien gefördert werden.
SDG 7 beinhaltet soziale und ökologische Anforderungen an den Klimaschutz. Im Wesentlichen geht es um den “allgemeinen Zugang zu bezahlbaren, verlässlichen und modernen Energiedienstleistungen” (Destatis o. J.). SDG 7 ist eng mit Themen wie Wirtschaft (SDG 8), Städte (SDG 11) und Klimawandel (SDG 13) verbunden. Die nationale Umsetzung des SDG 7 kann unter dem Begriff “Energiewende” subsumiert werden, die aus einer Vielzahl von Programmen und Aktivitäten besteht, die in Deutschland den Rahmen für eine nachhaltige und sozial ausgewogene Energiepolitik, Mobilitätswende, dem Umwelt- und Ressourcenschutz besteht und mit langfristigen Zielen untersetzt ist (Bundesregierung 2021-1).
“Saubere Energie”, wie dies in SDG 7 genannt wird, bedeutet heute für den Klimaschutz grundsätzlich den Umstieg auf erneuerbare Energien (EE), eine höhere Energieeffizienz und Energieeinsparung. Einige ausgewählte weitere Probleme der Energieerzeugung mit der Nachhaltigkeit betreffen
Umweltschutz und Arbeitsbedingungen bei der Rohstoffgewinnung,
Ökologische und Gesundheitsfolgen der Energienutzung, insbesondere bei der Verbrennung,
Flächenkonkurrenzen bei dem Anbau von Energiepflanzen (Mais, Zuckerrohr u. a.) sowie
die soziale Akzeptanz.
Konkret nennt die Agenda 2030 folgende relevanten Unterziele:
7.2 Bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am globalen Energiemix deutlich erhöhen
7.3 Bis 2030 die weltweite Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppeln
Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie deckt diese beiden Unterziele mit folgenden Indikatorenbereichen ab:
Ressourcenschonung: Energie einzusparen und effizienter einzusetzen, ist zum Erreichen der Klimaziele eine wesentliche Voraussetzung
Erneuerbare Energien: Ebenfalls eine weitere wesentliche Voraussetzung ist der zielstrebige, effiziente, netzsynchrone und zunehmend marktorientierte Ausbau von erneuerbaren Energien.
Die Schnittmenge für SDG 7 ergibt sich insbesondere aus den Buchstaben a, b und f der Standardberufsbildposition (BIBB 2021):
a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
Diese Anforderungen hat jede Bank und Sparkasse sowohl in ihrem internen Bankbetrieb als auch in ihrer externen Geschäftstätigkeit zu evaluieren und umzusetzen.
SDG und Standardberufsbildposition “Umweltschutz und Nachhaltigkeit”
Energie ist eine grundlegende Voraussetzung für wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Saubere Energiequellen sind ein Schlüsselfaktor für den Umwelt- und Klimaschutz. Derzeit stammt der Großteil der weltweit erzeugten Energie aber immer noch aus fossilen Energieträgern. Mit SDG 7 sollen
der Anteil erneuerbarer Energie am globalen Energiemix deutlich erhöht,
die weltweite Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppelt,
der Zugang zu Forschung und Technologie für saubere Energie erleichtert
sowie
Investitionen in Energieinfrastruktur und saubere Energietechnologien gefördert werden.
SDG 7 beinhaltet soziale und ökologische Anforderungen an den Klimaschutz. Im Wesentlichen geht es um den “allgemeinen Zugang zu bezahlbaren, verlässlichen und modernen Energiedienstleistungen” (Destatis o. J.). SDG 7 ist eng mit Themen wie Wirtschaft (SDG 8), Städte (SDG 11) und Klimawandel (SDG 13) verbunden. Die nationale Umsetzung des SDG 7 kann unter dem Begriff “Energiewende” subsumiert werden, die aus einer Vielzahl von Programmen und Aktivitäten besteht, die in Deutschland den Rahmen für eine nachhaltige und sozial ausgewogene Energiepolitik, Mobilitätswende, dem Umwelt- und Ressourcenschutz besteht und mit langfristigen Zielen untersetzt ist (Bundesregierung 2021-1).
“Saubere Energie”, wie dies in SDG 7 genannt wird, bedeutet heute für den Klimaschutz grundsätzlich den Umstieg auf erneuerbare Energien (EE), eine höhere Energieeffizienz und Energieeinsparung. Einige ausgewählte weitere Probleme der Energieerzeugung mit der Nachhaltigkeit betreffen
Umweltschutz und Arbeitsbedingungen bei der Rohstoffgewinnung,
Ökologische und Gesundheitsfolgen der Energienutzung, insbesondere bei der Verbrennung,
Flächenkonkurrenzen bei dem Anbau von Energiepflanzen (Mais, Zuckerrohr u. a.) sowie
die soziale Akzeptanz.
Konkret nennt die Agenda 2030 folgende relevanten Unterziele:
7.2 Bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am globalen Energiemix deutlich erhöhen
7.3 Bis 2030 die weltweite Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppeln
Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie deckt diese beiden Unterziele mit folgenden Indikatorenbereichen ab:
Ressourcenschonung: Energie einzusparen und effizienter einzusetzen, ist zum Erreichen der Klimaziele eine wesentliche Voraussetzung
Erneuerbare Energien: Ebenfalls eine weitere wesentliche Voraussetzung ist der zielstrebige, effiziente, netzsynchrone und zunehmend marktorientierte Ausbau von erneuerbaren Energien.
Die Schnittmenge für SDG 7 ergibt sich insbesondere aus den Buchstaben a, b und f der Standardberufsbildposition (BIBB 2021):
a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
Diese Anforderungen hat jede Bank und Sparkasse sowohl in ihrem internen Bankbetrieb als auch in ihrer externen Geschäftstätigkeit zu evaluieren und umzusetzen.
Standardberufsbildposition und Bankbetrieb: ausgewählte Beispiele
Energieverbrauch innerhalb der Organisation
Elektrischer Strom ist eine wesentliche Energieform, die verbraucht wird. Auch andere Energiequellen wie Dampf oder Wasser aus einer Fernwärme- oder Kaltwasseranlage spielen eine wichtige Rolle. Energie kann zudem aus externen Quellen bezogen oder von dem Unternehmen selbst produziert werden.
Zu den nicht erneuerbaren Energieträgern können Brennstoffe für Kessel, Öfen, Heizgeräte, Generatoren und Fahrzeuge, die sich im Besitz des Kreditinstituts befinden, gehören. Erneuerbare Energieträger können aus Wind, Sonne, Biomasse produziert werden.
Erneuerbare Energien
Die einfachste Maßnahme zum Umstieg auf erneuerbare Energien ist der Bezug von Ökostrom. Die Produktion erfolgt dabei in der Regel aus Wind, Sonne, Biomasse und Wasserkraft. Im ersten Halbjahr 2022 lag der Anteil der Erneuerbaren bei 51,6 Prozent. Da die Stromproduktion aus verschiedenen Quellen schwankend ist, zeigt erst die Jahresendbilanz, wie die Verteilung sein wird. In 2021 stammten 23 Prozent der gesamten Stromproduktion aus Windkraft, 9,8 Prozent aus der Fotovoltaik, 8,8 Prozent aus Biomasse und 4 Prozent aus Wasserkraft. Braun- und Steinkohle lieferten 20,7 Prozent des Stroms, Erdgas 10,5 Prozent und die Kernenergie gut 13,3 Prozent (Stromreport 2022).
Wichtig sind hinsichtlich des Ziel “bezahlbarer Energie” vor allem die Kosten von Strom und Wärme. Die Stromgestehungskosten waren in 2021 wie folgt (ISE 2021, gerundet): Dachkleinanlagen 6-11 Cent/kWh, große Dachanlagen 5-10 Cent/kWh, Freiflächenanlagen 3-6 Cent/kWh. Die Stromgestehungskosten fossiler Stromerzeugung lagen in 2021 zwischen 8-13 Cent/kWh für Gas- und Dampfkraftwerke, zwischen 11-28 Cent/kWh bei Gaskraftwerken, 10-15 Cent/kWh Braunkohlekraftwerke sowie 11-20 Cent/kWh bei Steinkohlekraftwerken. Für Kernkraft, mit Rückbau und Endlagerung werden die Stromgestehungskosten auf 50 bis 100 Cent/kWh geschätzt (Siemens-Stiftung 2015). Die konkreten Stromgestehungskosten sind von einer Reihe von Faktoren abhängig. Dazu zählen der Standort (z.B. Entfernung zwischen Kraftwerk und Abbaugebiet), Größe und Alter der Anlagen, Subventionen, Wartung, Abschreibungen sowie die verbaute Erzeugungstechnologien.
Aus heutiger Sicht ist in Deutschland der weitere Ausbau nur bei Sonnen- und Windenergie nachhaltig. Wasserkraft ist im Wesentlichen erschöpft, weitere Stauseen sollten aus Landschaftsschutzgründen nicht angelegt werden. Allerdings bedingt die Fluktuation der Erneuerbaren auch die Herausforderung, Energiespeicher zu bauen. Die kostengünstigste Möglichkeit wären Pumpspeicherkraftwerke. Der Ausbau der Biomassenutzung aus Agrarpflanzen, die auch der Ernährung dienen können (Mais, Getreide), stellt eine nicht verantwortbare Flächenkonkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion dar und steht im Konflikt zum SDG 1 “Kein Hunger”. Der energetische Wirkungsgrad der Biomassenentstehung ist mit 0,5 – 1,5 Prozent(Pflanzenforschung 2020) zudem wesentlich geringer als der von Fotovoltaik mit in der Regel 15 – 22 Prozent(Eigensonne o. J.).
Wenn der Bezug von EE-Strom besonders nachhaltig sein soll, ist daher darauf zu achten, dass er aus möglichst aktuell neuen effizienten Wind- oder Solaranlagen stammt. Dieser Strom wird von verschiedenen Einrichtungen wie dem TÜV oder dem Grüner Strom Label e. V. zertifiziert (Ökostromanbieter o. J.)
Solarenergie: Solarenergie mit gut 21 Prozent der EE-Stromproduktion (Stromreport 2022) ist seit 2007 stark ausgebaut worden und damit die jüngste breit genutzte Stromquelle (vgl. die Graphik auf Wikimedia 2020). Ab 2013 stagnierte der Zuwachs von Solarenergie, weil die Konditionen der Einspeisung verschlechtert wurden. Insbesondere die Energiekrise im Zuge des Ukraine Krieges zeigt, dass der Ausbau jetzt stark beschleunigt werden muss.
Windenergie: 50 Prozent Prozent des EE-Stromes in Deutschland wurden 2021 aus Windenergie erzeugt (Stromreport 2022). Der Ausbau hat wesentlich in den Jahren von 2000 bis 2017 stattgefunden. Seitdem ist der Zuwachs geringer, weil sich lokal viele Menschen gegen Windkraftanlagen wehren. Seit Ausbruch des Ukraine-Krieges und dem damit verbundenen Gaslieferstopp Russlands, sowie seit den deutlichen Auswirkungen der Klimakrise (Waldbrände, Flut), werden wieder höhere Ausbauziele der Windenergie genannt.
Wärmeerzeugung: Zur Wärmeerzeugung wird Bioenergie (insbesondere Festbrennstoffe wie Holz) und Umgebungs- bzw. bodennahe Erdwärme eingesetzt. Wie bei der Stromerzeugung gibt es für die Verbrennung von Biomasse kein Wachstumspotenzial mehr, sondern muss auf “ein naturverträgliches Maß begrenzt” werden (UBA 2021). Im Gegensatz dazu setzt die Bundesregierung auf den Ausbau der Nutzung von Umgebungswärme, wozu auch die bodennahe Erdwärme gehört (Tagesschau 2022). Die Nutzung erfolgt wie bei einem Kühlschrank oder einer Klimaanlage mittels einer Wärmepumpe. Hier wird die “warme Seite” der Wärmepumpe benutzt. Die Pumpe entzieht der Umgebung (z. B. dem Erdreich) mit einem Kältemittel Wärme und kühlt sie dabei ab. Ein Kompressor verdichtet das Kühlgas und erhöht dabei dessen Temperatur, sodass die Heizung versorgt werden kann. Das Kältemittel kondensiert dabei und gibt die Wärme frei. In einem Ventil verdampft das Kühlmittel wieder, kühlt sich dabei stark ab und kann aufs Neue der Umgebung Wärme entziehen. Für diesen Prozess wird elektrischer Strom benötigt. Dieser muss aus Klimaschutzgründen sinnvollerweise aus Sonnen- oder Windenergie gewonnen werden.
Aus Sicht eines Kreditinstituts kann also der Gesamtenergieverbrauch ermittelt werden als Summe aus
Verbrauch nicht erneuerbarer Brennstoffe,
Verbrauch erneuerbarer Brennstoffe,
zum Verbrauch gekaufte/r Strom, Wärme- und Kühlenergie sowie Dampf,
selbst erzeugte/r Strom, Wärme- und Kühlenergie sowie Dampf, der/die nicht verbraucht werden
minus
verkaufte/r Strom, Heiz- und Kühlenergie sowie Dampf.
Ein/e Auszubildende/r kann anhand dieser Formel den Gesamtenergieverbrauch des Kreditinstituts im Zeitvergleich erfassen und analysieren sowie mit seinen Erkenntnissen zur Weiterentwicklung beitragen.
Energieintensität
Energieintensitätsquotienten geben den Energieverbrauch eines Unternehmens im Verhältnis zu einem organisationsspezifischen Parameter an. Diese Quotienten drücken den Energieverbrauch bspw. für ein standardisiertes Anlageprodukt oder einem anderen organisationsspezifischen Parameter, bspw. die Anzahl der vollbeschäftigten Mitarbeiter oder die Fläche einer Filiale, aus. Die Energieintensität hilft, die Effizienz eines Unternehmens in den entsprechenden Kontext zu setzen und auch mit anderen Unternehmen zu vergleichen.
Mit diesen Kenntnissen kann ein/e Auszubildende/r die Entwicklung von Energieeffizienz und Energieeinsparung am Beispiel von THG-Emissionen nach einem Parameter in einem Kreditinstitut im Zeitvergleich analysieren und beurteilen.
Verringerung des Energieverbrauchs
Ein Unternehmen kann solchen Initiativen zur Verringerung des Energieverbrauchs Priorität einräumen, die das Potenzial haben, einen wichtigen Beitrag zu leisten. Dies kann die Umgestaltung von Verfahren, die Um- und Nachrüstung von Anlagen oder auch ein verändertes Verhalten sein. Betriebliche Veränderungen wie die Auslagerung von Prozessen oder Abteilungen sind hierunter allerdings nicht zu verstehen.
Ein/e Auszubildende kann bspw. die Entwicklung des Energieverbrauchs insgesamt und nach Geschäftsbereichen sowie über einen Zeitraum aufbereiten und die Veränderungen analysieren und bewerten.
Ein/e Auszubildende/r kann zur Weiterentwicklung der angewandten Standards, Methoden oder Modelle beitragen.
Mobilität
Im Rahmen der sogenannten Verkehrswende spielt die Dekarbonisierung der Antriebe eine zentrale Rolle, denn die Treibhausgasemissionen der Mobilität sind, mit rund 149 Mio. t CO2-Äq bzw. fast 20% aller CO2-Emissionen allein in Deutschland im Jahr 2021, maßgeblich für den Klimawandel verantwortlich (UBA 2022). Differenziert nach verschiedenen Verkehrsarten zeigt sich, dass der Straßengüterverkehr 2020 rund 46 Mio. t CO2-Äq bzw. 30% der Verkehrsemissionen verursacht (ebd.) hat. Es sind somit zwei Trends wirksam: Zum einen eine Minderung der Emissionen (insbesondere der Schadstoffe), die aber bei LKWs deutlich größer sind (-32%) als bei PKWs (-5%). Zum anderen stieg für beide die Zahl der gefahrenen Kilometer – die PKW-Fahrleistung hat sich seit 1995 verdoppelt, die des Güterverkehrs per LKW ist um 74% gestiegen (ebd.).
Geschäftsreisen
Bei Geschäftsreisen besteht vielfach die Wahl zwischen Bahn und Pkw-Nutzung, wobei die PKW-Nutzung im Mittel zum Vier- bis Fünffachen an CO2-Emissionen führt (Mein Klimaschutz o.J.). Bei innerdeutschen Flügen ist man oder Frau aufgrund der langen Check-In-Zeiten im Prinzip kaum schneller als mit der Bahn. Hier kann der UmweltMobilCheck der Deutschen Bahn eine Orientierung geben (Deutsche Bahn o.J.). Eine Fahrt von Berlin nach Hamburg führt bei Pkw-Nutzung zu etwa 54 kg CO2-Äq, bei Bahnnutzung zu 0,03 kg CO2-Äq.
Sollten Geschäftsreisen mit dem Flugzeug gelegentlich unvermeidbar sein, bieten sich Kompensationsmodelle zum Ausgleich der Klimawirkung an, bei denen eine Klimakompensation erfolgt. Hierbei wird ein Geldbetrag entsprechend der verursachten Emissionen überwiesen und dieser wird in Klimaschutzprojekte investiert z.B. in den Moorschutz oder Wiederaufforstung (vgl. atmosfair o.J.). Bei einem Hin-und Rückflug von Berlin nach Shanghai entstehen ca. 4.800 kg CO2 Emissionen. Diese können durch 111 € Ausgleichszahlung kompensiert werden.
Fuhrpark für den motorisierten Individualverkehr
Der motorisierte Individualverkehr (MIV) wird mit PKW´s durchgeführt. Alle Unternehmen besitzen zumindest ein Fahrzeug für den Geschäftsführer, größere Unternehmen stellen Dienstfahrzeuge, große Unternehmen haben ganze Fahrzeugflotten. Laut Statista gab es 2020 mehr als 5 Millionen PKW’s mit einem gewerblichen Fahrzeughalter (ca. 11% des Fahrzeugbestandes, Statista 2022b). Um die Emissionen im Verkehr deutlich zu reduzieren – dies ist unbedingt notwendig, um die international vereinbarten Klimaziele zu erreichen – muss der Fuhrpark auf emissionsarme Fahrzeuge umgestellt werden. Bei der Umstellung des betrieblichen Fuhrparks von Fahrzeugen mit (fossilen) Verbrennungsmotoren auf alternative Antriebskonzepte stehen derzeit Elektrofahrzeuge mit unterschiedlichen Antriebskonzepten, Wasserstofffahrzeuge mit Brennstoffzellen sowie die Nutzung biogener Kraftstoffe in der Diskussion:
- Hybrid-Fahrzeuge: Es gibt verschiedene Typen wie Mild-Hybrid, Voll-Hybrid, Plug-in-Hybrid oder Range Extender, die einen mehr oder weniger starken Verbrenner mit einem Elektroantrieb kombinieren. Solange die Reichweite reiner E-Autos noch begrenzt ist, wird es auch diese Fahrzeuge geben.
- Elektroauto mit Batterie: Ein vollelektrisches Fahrzeug (BEV) wird ausschließlich von einem batteriebetriebenen Elektromotor angetrieben. Der wird über das Stromnetz aufgeladen, das heißt: er benötigt keinen fossilen Kraftstoff. Dadurch fährt das Fahrzeug zu 100% emissionsfrei. Allerdings ist hier der Strommix von Bedeutung: Der Anteil von Gas und Kohle führt zu Emissionen bei der Stromerzeugung.
- Elektroauto mit Brennstoffzelle: Ein Brennstoffzellenauto (FCEV) wird ausschließlich von einem Elektromotor angetrieben. Der Strom wird in einer Wasserstoff-Brennstoffzelle erzeugt. Bei der Nutzung von Wasserstoff in Fahrzeugen ist von entscheidender Bedeutung, dass dieser mit elektrischem Strom aus erneuerbaren Energien hergestellt wird, ein sogenannter grüner Wasserstoff – denn nur dann ist sein Einsatz in Fahrzeugen CO2-frei und damit klimaneutral. Die Herstellung von grünem Wasserstoff erfolgt mittels Elektrolyse von Wasser.
- Biogene Kraftstoffe: Hier wird der Kraftstoff aus Pflanzen erzeugt. Dies können Öl-Pflanzen wie Raps sein, aus denen Biodiesel, oder Zuckerrohr, aus dem Ethanol erzeugt wird. Letzteres ist z.B. in Brasilien eine wichtige Kraftstoffquelle. Die Antriebstechnik ist vergleichbar mit konventionellen Verbrennungsmotoren mit der Ausnahme, dass das bei der Verbrennung entstehende CO2 klimaneutral ist, denn die bei der Verbrennung freigesetzte CO2-Menge entspricht in etwa derjenigen Menge, die die Pflanze während ihres Wachstums mittels Photosynthese der Atmosphäre entzogen hatte.
Wie wird sich die individuelle und die gewerbliche Mobilität der Zukunft gestalten? Vermutlich wird es die Elektromobilität mit Batterien für PKW und kleine Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen sein. Von entscheidender Bedeutung ist, dass der elektrische Strom zur Ladung der Fahrzeugbatterie mit erneuerbaren Energien erzeugt wird. Bei LKW in der Klasse ab 7,5 t ist die Frage noch nicht beantwortet – hier konkurrieren Elektromobilität mit Batterien und Fahrzeuge mit Brennstoffzellen noch miteinander.
Nutzungsverhalten
Neben der Umrüstung der Dienstwagen auf elektrische Antriebe sollte auch der individuelle Umgang mit Mobilität überdacht werden. Es können beispielsweise THG-Emissionen eingespart werden, wenn die Mitarbeitenden zu Fuß oder mit dem Rad zum Arbeitsplatz im Handel kommen, sofern aus gesundheitlichen Gründen oder einer zu großen Distanz zum Arbeitsort nichts dagegen spricht. Zudem kann der Betrieb die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel z.B. durch ein Jobticket attraktiver gestalten. Auch die Förderung von Dienstfahrrädern ist in einigen Städten und Kommunen möglich. Zusätzlich ist die Bildung von Fahrgemeinschaften denkbar, wenn es sich von den Arbeitszeiten und den Wegen anbietet. Strecken, die mit dem Auto gefahren werden müssen, sollten optimiert werden (Routenoptimierung), insbesondere gilt dies für den Transport von Waren. Außerdem hat die Fahrgeschwindigkeit einen erheblichen Einfluss auf die ausgestoßenen THG-Emissionen. Laut Umweltbundesamt verursachten im Jahr 2020 Pkw und leichte Nutzfahrzeuge auf Bundesautobahnen in Deutschland THG-Emissionen in Höhe von rund 30,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Durch die Einführung eines generellen Tempolimits von 120 km/h auf Bundesautobahnen würden die Emissionen um jährlich 2,0 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente reduziert und ein Tempolimit von 100 km/h würde sie um 4,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr mindern (UBA 2022b). Auch ohne generelles Tempolimit kann jede*r die Fahrgeschwindigkeit reduzieren, das spart nicht nur THG-Emissionen sondern auch Kosten ein (mobile.de 2020). Denn bei hohen Geschwindigkeiten verbrauchen Fahrzeuge überdurchschnittlich viel Kraftstoff. Nach Angaben des ADAC verbraucht ein Mittelklasseauto um bis zu zwei Drittel mehr Kraftstoff, wenn es statt 100 km/h mit 160 km/h fährt (ebd.).
Standardberufsbildposition und Geschäftstätigkeit: ausgewähltes Beispiel
Nachhaltigkeitsbezogenes Geschäftsvolumen und Ergebnis
Jedes Kreditinstitut will für seine/n Kunde/in ein verlässlicher Partner in Fragen der Nachhaltigkeit sein. Es unterstützt somit auch Finanzierungen von Projekten mit erneuerbaren Energien oder die Transformation vom Einsatz nicht erneuerbarer Energien zum Einsatz erneuerbarer Energien. Die Finanzierung kann erfolgen – vereinfacht – durch Kredite oder über den Kapitalmarkt. Ebenso kann sie Kunden von der Anlage in Produkten, die erneuerbare Energie fördern, überzeugen.
Das Kreditinstitut wird seine Fortschritte in nachhaltigen Finanzierungen, Anlagen und Beratungen nach Geschäftsbereichen, Branchen und Weiteres direkt und im Zeitvergleich mit der Umsetzung der internen Zielvorgaben vergleichen.
Ein/e Auszubildende kann bspw. die Entwicklung von Krediten und Emissionen oder Geldanlagen insgesamt und nach Geschäftsbereichen sowie über einen Zeitraum nach Volumina, Aufwendungen und Erträgen aufbereiten und die Veränderungen analysieren und bewerten.
Quellenverzeichnis
BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung (2021): Vier sind die Zukunft. Online: www.bibb.de/dienst/veroeffentlichungen/de/publication/show/17281
Bundesregierung (2021-1): Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Weiterentwicklung 2021, Berlin, 10. März 2021. Online: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/998194/1875176/3d3b15cd92d0261e7a0bcdc8f43b7839/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-2021-langfassung-download-bpa-data.pdf
Destatis Statistisches Bundesamt (2022): Indikatoren der UN-Nachhaltigkeitsziele. Online: http://sdg-indikatoren.de/
EcoTransIT (o.J.): Emissionsrechner für Treibhausgase und Luftschadstoffe. Online: https://www.ecotransit.org/de/emissionsrechner/
Eigensonne (o.J.): Der Wirkungsgrad moderner Solarzellen – einfach und verständlich erklärt. Online: https://www.eigensonne.de/wirkungsgrad-solarzelle/
Mein Klimaschutz (o.J.) CO2 durch Verkehrsmittel im Vergleich https://www.mein-klimaschutz.de/unterwegs/a/einkauf/welches-verkehrsmittel-verursacht-im-vergleich-mehr-co2/
Pflanzenforschung.de/ Anabel Mechela (2020): Photosynthese 2.0 Von der Jagd nach mehr Effizienz bis zum künstlichen Blatt https://www.pflanzenforschung.de/de/pflanzenwissen/journal/photosynthese-20#
Pflanzenforschung 2020:
Stromreport (2022) Deutscher Strommix – Stromerzeugung Deutschland bis 2022. Online: https://strom-report.de/strom/#
Tagesschau (2022): Gehört Wärmepumpen die Zukunft? Online: www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/waermepumpe-klimaschutz-ukraine-energiepreise-viessmann-heizung-101.html
UBA Umweltbundesamt (2021): Naturschutz und Bioenergie. Online: www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/naturschutz-biologische-vielfalt/naturschutz-und-energie/naturschutz-und-bioenergie
UBA Umweltbundesamt (2021): Wie hoch sind die Treibhausgasemissionen pro Person in Deutschland durchschnittlich? Online: https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/wie-hoch-sind-die-treibhausgasemissionen-pro-person
UBA Umweltbundesamt (2022b): Tempolimit. Online: https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/nachhaltige-mobilitaet/tempolimit#t
Wikimedia (2020): Installierte PV-Leistung in Deutschland. online: www.commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=90477752
SDG 8 Menschenwürdige Arbeit
“Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung
und menschenwürdige Arbeit für alle fördern”
Die Globalisierung birgt trotz der Corona-Krise und Russlands Krieg gegen die Ukraine viele Chancen für mehr Wohlstand. Jedoch profitieren nicht alle auf gleiche Weise von den Vorteilen der Globalisierung. Aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland geht es vor allem darum, nachhaltige Wachstumskräfte zu stärken, das Wachstum inklusiver zu gestalten und den wirtschaftlichen Wohlstand fairer zu verteilen. Leistungsbereitschaft, Freiheit, Innovation und Wettbewerb einerseits, andererseits soziale und ökologische Verantwortung sind die beiden Pfeiler einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Wirtschaftspolitik (Bundesregierung o.J.). Konkret nennt die Agenda 2030 folgende relevanten Unterziele:
8.1. Ein Pro-Kopf-Wirtschaftswachstum entsprechend den nationalen Gegebenheiten … aufrechterhalten
8.4 Bis 2030 die weltweite Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion Schritt für Schritt verbessern und die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung anstreben, …
Die DNS deckt diese beiden Unterziele mit folgenden Unterzielen ab:
Ressourcenschonung
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Es bestehen vielfältige Berührungspunkte zu den anderen SDGs, insbesondere zu SDG 7 (Energie), SDG 9 (Infrastruktur und Innovationen), SDG 12 (nachhaltige Produktions- und Konsummuster), SDG 13 (Klimaschutz). Die Bundesregierung will die Leistungsfähigkeit Deutschlands als Spitzentechnologie Land nachhaltig stärken und ausbauen.
Die Schnittmenge für SDG 8 ergibt sich insbesondere aus den Buchstaben b, e und f der Standardberufsbildposition (BIBB 2021):
b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
Standardberufsbildposition und Bankbetrieb: ausgewählte Beispiele
Materialien und Energieverbrauch
Ein Unternehmen kann bei der Herstellung und Verpackung seiner Produkte und Dienstleistungen unterschiedliche Materialien einsetzen:
nicht erneuerbare Materialien wie Mineralien, Metalle, Öl, Gas oder Kohle
erneuerbare Materialien wie Holz oder Wasser
Nicht erneuerbare wie erneuerbare Materialien können aus Primärrohstoffen oder recycelten Ausgangsstoffen zusammengesetzt sein. Art und die Menge der eingesetzten Materialien können Indikatoren dafür sein, wie abhängig das Unternehmen von natürlichen Ressourcen ist und welche Auswirkungen es auf die Verfügbarkeit dieser Ressourcen hat. Einsatz und Umfang von Rohstoffen und Betriebsstoffen zur Erbringung einer Dienstleistung, aber auch der Einsatz von Verpackungsmaterialien wie Papier oder Kunststoff kann Auskunft geben über seinen Beitrag zum Schutz der Ressourcen. Gleiches gilt für die Verwendung recycelter Materialien oder wiederverwerteter Produkte.
Ein/e Auszubildende/r kann bspw. die Entwicklung des Einsatzes von Materialien insgesamt und nach Geschäftsbereichen sowie über einen Zeitraum nach Volumina, Aufwendungen und Erträgen aufbereiten und die Veränderungen analysieren und bewerten.
Bezüglich des Energieverbrauchs siehe die Ausführungen unter SDG 7.
Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten erlauben es einem Unternehmen, die Kompetenzentwicklung so zu planen, dass diese die strategischen und auch operativen Ziele in einem sich wandelnden und immer anspruchsvolleren Arbeitsumfeld erreichen. Gleichzeitig können die Zufriedenheit und die Arbeitsqualität erhöht werden. Beispiele für Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten in Nachhaltigkeit sind
interne Schulungen
finanzielle Unterstützung für externe Aus- und Weiterbildung
Gewährung von Studienurlaub mit Arbeitsplatzgarantie
Ein/e Auszubildende/r kann bspw. die Programme hinsichtlich Art und Umfang aufbereiten und die Veränderungen des Angebots im Zeitablauf analysieren und bewerten.
Diskriminierungsfälle und ergriffene Maßnahmen
Ein Unternehmen hat die Diskriminierung von Personen auf jeglicher Grundlage und in jeglicher Weise zu vermeiden. Dies gilt für die Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz, für die Kunden bei der Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen und für jeden Geschäftspartner wie Lieferanten oder Catering-Services. Unter Diskriminierung versteht man allgemein die ungleiche Behandlung von Personen oder das Ergebnis der ungleichen Behandlung von Personen oder die Verweigerung von Leistungen anstelle einer fairen Behandlung. Diskriminierung kann auch Belästigungen wie unangemessene Kommentare oder Handlungen sein.
Diskriminierung kann aufgrund von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Meinung sowie nationaler und sozialer Herkunft erfolgen. Diskriminierung kann auch auf Grundlage von Faktoren wie Alter, Behinderung, Migrantenstatus, HIV und AIDS, sexueller Orientierung, genetischer Veranlagung, Lebensstil und anderen Faktoren auftreten (ILO 2011).
Auch wenn die Vermeidung von Ungleichbehandlung ein eigenes Nachhaltigkeitsziel mit SDG 10, weniger Ungleichheiten ist, so ist auch Diskriminierung gemäß SDG 8 zu vermeiden.
Ein/e Auszubildende/r könnte die dokumentierten Diskriminierungsfälle über einen Zeitraum nach Umfang, Art, Status und ergriffenen Maßnahmen aufbereiten und analysieren.
Standardberufsbildposition und Geschäftstätigkeit: ausgewähltes Beispiel
Nachhaltigkeitsbezogenes Geschäftsvolumen und Ergebnis
Jedes Kreditinstitut will für seine/n Kunde/in ein verlässlicher Partner in Fragen der Nachhaltigkeit sein. Es unterstützt somit auch Finanzierungen von Projekten mit erneuerbaren Energien oder die Transformation vom Einsatz nicht erneuerbarer Energien zum Einsatz erneuerbarer Energien. Die Finanzierung kann erfolgen – vereinfacht – durch Kredite oder über den Kapitalmarkt. Ebenso kann sie Kunden von der Anlage in Produkten, die erneuerbare Energie fördern, überzeugen.
Das Kreditinstitut wird die Entwicklung von Geschäftsvolumen und Ergebnis aus nachhaltigen Finanzierungen und nachhaltigen Anlagen (im Sinne von taxonomiefähigen wirtschaftlichen Tätigkeiten) nach verschiedenen Maßstäben vergleichen wie
Anteil von taxonomiefähigen wirtschaftlichen Aktivitäten an Bilanzsumme/Geschäftsvolumen
Anteil von taxonomiefähigen wirtschaftlichen Aktivitäten an Risikopositionen
Anteil von taxonomiefähigen wirtschaftlichen Aktivitäten im Handelsbuch und im Bankbuch
Zuordnung der taxonomiefähigen wirtschaftlichen Aktivitäten nach wesentlichen Kundengruppen wie Staaten, Zentralbanken, Kreditinstitute, Unternehmen und Privatkunden
Anteil von taxonomiefähigen wirtschaftlichen Aktivitäten am Betriebsergebnis oder Jahresüberschuss
Zuordnung zu SDGs (siehe auch SDG-Mapping)
Zuordnung zu Segmenten oder Geschäftsbereichen.
Dies führt zu folgender Aufgabe für eine/n Auszubildende/n:
Ein/e Auszubildende/r kann die Entwicklung von Geschäftsvolumen und Betriebsergebnissen bspw. nach einem der oben genannten Maßstäbe strukturiert aufbereiten und die Veränderungen im Zeitraum analysieren und bewerten.
Quellenverzeichnis
BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung (2021): Vier sind die Zukunft. Online: www.bibb.de/dienst/veroeffentlichungen/de/publication/show/17281
Bundesregierung (o J.): Globale Nachhaltigkeitsstrategie – Nachhaltigkeitsziele verständlich erklärt. Online: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/nachhaltigkeitsziele-verstaendlich-erklaert-232174
International Labour Organization ILO (2011): Equality at work: The continuing challenge – Global Report under the follow-up to the ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work, Genf, 3. November 2011. Online: https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/—ed_norm/—declaration/documents/publication/wcms_166583.pdf
SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur
“Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen”
Nachhaltige Bildungs- und Gesundheitssysteme (SDG 4), ein nachhaltiges Wachstum (SDG 8), nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11), aber auch eine nachhaltige Produktion (SDG 12) erfordern intelligente Innovationen, moderne Infrastrukturen und leistungsfähige Industriesektoren. SDG 9 setzt insbesondere die Ziele, umwelt- verträgliche Technologien und Industrieprozesse stärker zu nutzen, Forschung und Entwicklung beträchtlich auszubauen und hochwertige Infrastruktur nachhaltig zu modernisieren. Um diese umzusetzen, bedarf es enormer finanzieller Anstrengungen. Konkret nennt die Agenda 2030 folgenden relevanten Unterziele:
9.1 Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, …
9.5 Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern … ausbauen, …
Die DNS deckt diese beiden Unterziele mit folgendem Unterziel ab:
Innovation: Deutschland benötigt eine Mobilfunkinfrastruktur, die die digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig unterstützt und die Attraktivität des Standorts Deutschland erhöht. Dazu gehört auch der zügige 5G-Ausbau des Mobilfunknetzes (Bundesregierung 2021-1)
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Wissenschaft und Forschung sind eine weitere Grundlage für ein leistungsfähiges und unabhängiges Wissenschaftssystem mit Wohlstand und evidenzbasierter Zukunftsvorsorge.
SDG 9 betrifft grundsätzlich alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Standardberufsbildposition. Hier wird schwerpunktmäßig auf die Buchstaben b, e und f referenziert (BIBB 2021):
b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
Standardberufsbildposition und Geschäftstätigkeit: ausgewähltes Beispiel
Positiver Beitrag von Finanzierungen der Infrastruktur und von Innovation
Beispielhaft zu nennen ist die Stärkung kritischer Infrastrukturen durch die Finanzierung von öffentlichen Körperschaften oder Unternehmen, die einen Beitrag zur Sicherstellung der Energieversorgung leisten (siehe auch SDG 11). Gleiches gilt für die Finanzierung von Städten und Gemeinden zur Schaffung intelligenter Netzinfrastrukturen (smart-grids); ihre hoheitlichen Aufgaben können sie auch auf städtische oder gemeindeeigene Betriebe und Unternehmen übertragen, insbesondere dann, wenn diese über ein besseres Rating als die Eigentümerin selbst verfügen.
Ein/e Auszubildende/r kann die Finanzierung der Infrastruktur und von Innovation durch das Kreditinstitut nach dessen Klassifizierung aufbereiten und die jeweiligen positiven Beiträge im Zeitvergleich analysieren und bewerten.
Quellenverzeichnis
BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung (2021): Vier sind die Zukunft. Online: www.bibb.de/dienst/veroeffentlichungen/de/publication/show/17281
Bundesregierung (2021-1): Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Weiterentwicklung 2021, Berlin, 10. März 2021. Online: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/998194/1875176/3d3b15cd92d0261e7a0bcdc8f43b7839/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-2021-langfassung-download-bpa-data.pdf
SDG 11 Nachhaltige Städte und Gemeinden
“Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig
und nachhaltig gestalten”
Jeder zweite Mensch lebt heute in der Stadt; der Zuzug ist weiterhin ungebrochen (Bundesregierung o. J.). Ziel von SDG 11 ist es, unsere Städte sicher, widerstandsfähig, inklusiv und nachhaltig zu machen. Erreicht werden sollen unter anderem, dass
Flächen nachhaltig genutzt werden,
die Mobilität in der Stadt und auf dem Land sicher, bezahlbar und nachhaltig ist,
die Umweltbelastung durch Städte sinkt,
Grundversorgung und digitale Anbindung ländlicher Gemeinden gesichert werden
sowie
Wohnraum für alle bezahlbar bleibt oder wieder wird.
Konkret nennt die Agenda 2030 folgenden relevanten Unterziele:
11.1 Bis 2030 den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum sichern
11.3 Bis 2030 die Verstädterung inklusiver und nachhaltiger gestalten und die Kapazitäten für eine partizipatorische, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung und -steuerung in allen Ländern verstärken
11.6 Bis 2030 die von den Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf senken
Die DNS deckt diese beiden Unterziele mit zwei direkten Unterzielen und einem Unterziel aus DNS 3 ab:
Wohnen: Hierbei geht es um bezahlbaren Wohnraum für alle zu angemessenen Kosten als einem sozialen Grundbedürfnis und einem unverzichtbaren Stabilitätsanker für unsere Gesellschaft (Bundesregierung 2021-1),
Flächeninanspruchnahme: Die Bundesregierung will die Inanspruchnahme von Flächen für Siedlung und Verkehr reduzieren, um Agrarflächen zur Sicherung der Ernährung zu erhalten
DNS 3: Gesunde Umwelt erhalten: Die Bundesregierung will die Belastungen durch Schadstoffe in der Luft um 55 Prozent bis 2030 reduzieren.
SDG 11 betrifft grundsätzlich alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Standardberufsbildposition. Hier wird schwerpunktmäßig auf die Buchstaben b, e und f eingegangen (BIBB 2021):
b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren.
Standardberufsbildposition und Geschäftstätigkeit: ausgewählte Beispiele
Positive Beiträge zum Wohnen
Viele Kreditinstitute leisten einen direkten Beitrag zum Wohnen. Dazu dient beispielsweise die Finanzierung von Maßnahmen zur Anpassung von Wohnquartieren, von Stadtentwicklungsprojekten oder von kommunalen Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen.
Ein/e Auszubildende/r kann untersuchen, welches die wichtigsten Zwecke der nachhaltigen Finanzierungen zum Wohnen im Kreditinstitut sind.
Positive Beiträge durch wohnwirtschaftliche Förderprogramme
Die KfW Bankengruppe, die Rentenbank wie auch die landeseigenen Förderinstitute haben eine Vielzahl von wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen gerade unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit im Programm (BMWK, o. J.). Die Durchleitung dieser Mittel ist für die durchleitende Bank oder Sparkasse auch mit einem Risiko verbunden. Dieses muss es in seiner Risikosteuerung entsprechend beurteilen. Damit leisten sie einen indirekten Beitrag.
Die Förderbanken unterstützen Städte und Gemeinde auch direkt mit Zuschüssen beispielsweise zur Erstellung quartiersbezogener Sanierungskonzepte oder mit Krediten für den Neubau energieeffizienter kommunaler Einrichtungen oder für die energetische Sanierung kommunaler Einrichtungen.
Ein/e Auszubildende/r kann untersuchen, welche Förderprogramme das Kreditinstitut direkt anbietet oder durchleitet und welche Förderprogramme am meisten genutzt werden.
Ein/e Auszubildende/r kann die Finanzierung eines Immobilienprojekte aus seiner Bank oder Sparkasse untersuchen und bewerten, welche der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit für das Projekt die größte Bedeutung hatte und welche nur ein “Add-on” darstellt
Methodik: Bewertungsraster erstellen, Projektanalyse, Erstellung Spinnendiagramm, Interview mit Projektentwickler zur Validierung, Optimierung
Quellenverzeichnis
BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung (2021): Vier sind die Zukunft. Online: www.bibb.de/dienst/veroeffentlichungen/de/publication/show/17281
BMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, o. J: Förderdatenbank. Bund, Länder und EU – Nachhaltigkeitsziele.Smart Cities & Regionen. Online: https://www.foerderdatenbank.de/SiteGlobals/FDB/Forms/Suche/Startseitensuche_Formular.html?submit=Suchen&filterCategories=FundingProgram&templateQueryString=nachhaltigkeitsziele&cl2Processes_Foerderbereich=smart_cities_regionen
Bundesregierung (2021-2): Deutsche Sustainable Finance-Strategie, Berlin, 5. Mai 2021. Online: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/deutsche-sustainable-finance-strategie-1911318
Bundesregierung (o. J.): Globale Nachhaltigkeitsstrategie – Nachhaltigkeitsziele verständlich erklärt. Online: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/nachhaltigkeitsziele-verstaendlich-erklaert-232174
SDG 12 Nachhaltige/r Konsum und Produktion
“Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen”
Unser Planet ist nur begrenzt belastbar. Um auch künftig gut leben zu können, gilt es unseren Konsum und unsere Produktionstechniken zu verändern. SDG 12 zielt daher auf die nachhaltige und effiziente Nutzung der Ressourcen ab. Ressourcen sind alle Stoffe der Natur (Mineralien und Metalle, biotische Ressourcen wie Holz oder Baumwolle), aber auch Luft, Wasser und Boden (vgl. ProgRess 2016). Abfälle sollen vermieden oder recycelt und gefährliche Abfälle sicher entsorgt werden. Die Nahrungsmittelverschwendung soll verringert werden (s. u.). Weitere Themen sind die nachhaltige Entwicklung von Unternehmen, eine bessere Bildung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, nachhaltige Beschaffung und der umweltverträgliche Umgang mit Chemikalien.
Konkret nennt die Agenda 2030 die folgenden relevanten Unterziele:
12.2 Bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen erreichen
12.6 Die Unternehmen, insbesondere große und transnationale Unternehmen, dazu ermutigen, nachhaltige Verfahren einzuführen und in ihre Berichterstattung Nachhaltigkeitsinformationen aufzunehmen
Die DNS deckt das erste Unterziel mit zwei direkten Unterzielen und einem Unterziel aus DNS 7 und DNS 8 ab:
Nachhaltiger Konsum: Nachhaltiger Konsum ist ein integraler Bestandteil einer nachhaltigen Wertschöpfungskette. Er soll umwelt- und sozialverträglich gestaltet sein.
DNS 7 / DNS 8: Ressourcenschonung: Nachhaltiger Konsum belastet die Umwelt weniger und schont natürliche Ressourcen.
Nachhaltige Produktion: Nachhaltige Produktion steht für Produkte, die möglichst langlebig gestaltet, ressourceneffizient und nach ihrer Nutzung so weit wie möglich wiederverwertbar sein (Kaskadennutzung).
Das zweite Unterziel hat die Bundesregierung nicht als ein eigenes Unterziel definiert. Denn hier geben die europäischen Gesetzgebungen den nationalen Rahmen vor. Als für Kreditinstitute besonders relevant zu nennen sind
Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (2014/95/EU) (Corporate Social Responsibility Directive, CSRD) (EU-Kommission 2014).
Die Bundesregierung hat diese Richtlinie mit dem sogenannten Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, CSR-RUG) vom 11. April 2017 in deutsches Recht umgesetzt (BMJ 2017).
Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) (EU-Kommission 2019)
Sie wurde am 27. November 2019 veröffentlicht und ist am 11. März 2022 in Kraft getreten. Die Bundesregierung hatte diese EU-Verordnung direkt in deutsches Recht zu übernehmen. Im Unterschied zu einer Richtlinie können keine nationalen Wahlrechte und auf den nationalen Gesetzgebungsprozess kein Einfluss ausgeübt werden.
Das SDG 12 betrifft im Prinzip alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Standardberufsbildposition. Hier wird schwerpunktmäßig auf die Buchstaben b, e und f eingegangen (BIBB 2021):
b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
Eingesetzte Materialien
Siehe hierzu SDG 8
Eingesetzte Sekundärstoffe
Ein Unternehmen kann bei der Herstellung und Verpackung seiner Produkte und Dienstleistungen unterschiedliche Materialien einsetzen:
nicht erneuerbare Materialien wie Mineralien, Metalle, Öl, Gas oder Kohle
erneuerbare Materialien wie Holz oder Wasser
Nicht erneuerbare wie erneuerbare Materialien können aus Primärrohstoffen oder recycelten Ausgangsstoffen zusammengesetzt sein. Art und Menge der recycelten Stoffe können Indikatoren dafür sein, wie hoch der Beitrag des Unternehmens zum Schutz von Ressourcen ist.
Ein/e Auszubildende/r kann bspw. den Anteil von recycelten Stoffen oder Produkten mit Recycling-Rohstoffen im Verhältnis zur Gesamtmenge der eingesetzten Materialien und Produkte insgesamt und nach Geschäftsbereichen sowie über einen Zeitraum aufbereiten und die Entwicklung analysieren und bewerten.
Verringerung des Energieverbrauchs
Siehe hierzu SDG 7
THG-Emissionen nach Scope 1, Scope 2 und Scope 3
Die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit bezieht sich auch auf die Auswirkungen der Aktivitäten eines Unternehmens auf die Natur, einschließlich Land, Luft und Wasser. Emissionen der Luft lassen sich wie folgt unterscheiden:
Treibhausgase (THG)
Ozon abbauende Substanzen (Ozone Depleting Substances, ODS)
Stickstoffoxide (NOX)
Schwefeloxide (SOX) und
andere signifikante Luftemissionen.
THG-Emissionen tragen in hohem Maße zum Klimawandel bei und unterliegen dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen (UN) über Klimaänderungen und dem nachfolgenden Kyoto-Protokoll der UN. Die bekanntesten THG sind Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Fluorkohlenwasserstoffe (FCKW).
Die von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) in der Norm ISO 14064 veröffentlichten THG-Emissionsstandards definieren die Scope-Kategorien wie folgt:
direkte THG-Emissionen = Scope 1
indirekte energiebedingte THG-Emissionen = Scope 2
sonstige indirekte THG-Emissionen = Scope 3.
Die drei Scope-Kategorien können nach folgenden Punkten aufgeschlüsselt werden:
Geschäftseinheit oder Einrichtung
Land
Art der Quelle (hier mit Unterschieden in den Scopes)
Art der Tätigkeit.
Dies führt zu folgender Aufgabe für eine/n Auszubildende/n:
Ein/e Auszubildende/r kann, soweit die Informationen im Kreditinstitut vorliegen, bspw. das Bruttovolumen und den Anteil der ermittelten Gase von THG-Emissionen nach den drei Scope-Kategorien insgesamt und nach Geschäftsbereichen sowie über einen Zeitraum aufbereiten und die Entwicklung analysieren und bewerten.
Intensität von THG-Emissionen
Die Intensität von THG-Emissionen lässt sich durch verschiedene Quotienten ermitteln. Diese geben die Menge im Verhältnis bspw. zur eigenen Geschäftstätigkeit, einem Produkt, einer Dienstleistung oder der Geschäftsreisetätigkeit an.
Ein/e Auszubildende kann, soweit die Informationen im Kreditinstitut vorliegen, bspw. das Bruttovolumen von THG-Emissionen im Verhältnis zur Anzahl der Mitarbeiter im Zeitvergleich stellen und die Entwicklung analysieren.
Senkung von THG-Emissionen
Die Verringerung von THG-Emissionen kann insbesondere durch die Umgestaltung von Verfahren, die Um- und Nachrüstung von Anlagen und Ausrüstung, den Umstieg auf andere Brennstoffe erfolgen. Emissionssenkungen werden in der Regel im Vergleich zum Vorjahr, im Zeitraum oder zu einem Basisjahr erfasst.
Ein/e Auszubildende/r kann den Umfang der Reduzierung bspw. getrennt nach den Scope-Kategorien zu einem Berichtsstichtag im Vergleich zu einem Basisstichtag aufbereiten und die Entwicklung analysieren.
Abfall und Entsorgungsverfahren
Die Entsorgung von Abfall kann nach verschiedenen Verfahren erfolgen; diese sind in vielen Fällen jedoch abhängig von der Stadt oder Gemeinde, in der das Kreditinstitut seine Niederlassung bzw. seine Filiale oder Zweigstelle ihren Sitz hat. Als die meisten Verfahren zur Abfallminimierung werden Wiederverwendung, Recycling und dann Rückgewinnung genannt.
Ein/e Auszubildende/r kann, sofern die Informationen zugänglich sind, das Volumen des Abfalls nach den verschiedenen Verfahren aufbereiten und die Entwicklung analysieren.
Standardberufsbildposition und Geschäftstätigkeit: ausgewählte Beispiele
Finanzierung des sich verändernden Konsumverhaltens
Der wichtigste Grund für einen Konsumentenkredit ist heute immer noch die Anschaffung eines Autos. Etwas mehr als die Hälfte aller Ratenkredite nehmen Verbraucher auf, um einen Neu- oder Gebrauchtwagen mit Verbrennungsmotor zu finanzieren. Hinzu kommt ein Anteil von fünf Prozent für Fahrzeuge mit Hybrid- bzw. Elektroantrieb. Neue Pkw werden im Schnitt mit rund 19.900 Euro finanziert (BFACH 2021).
Nachhaltigkeit gewinnt auch bei Konsumentenkrediten an Bedeutung. Insgesamt 37 Prozent der Bundesbürger würden die Anschaffung eines nachhaltig hergestellten oder energieeffizienten Konsumguts eher in Betracht ziehen, wenn sie dafür eine passende Finanzierung angeboten bekämen. Elf Prozent wären bereit mehr zu zahlen, zehn Prozent nicht. Ein Fünftel der Verbraucher achtet bereits heute bei der Finanzierung auf Nachhaltigkeit; 52 Prozent der Befragten sind unter 35 Jahre alt.
Ein/e Auszubildende/r kann, sofern die Informationen in seiner Bank oder Sparkasse zugänglich sind, untersuchen, ob Autofinanzierungen wie folgt unterschieden werden:
- PKW (Benzin, Diesel, Gas)
- Hybrid- und Plug-In-PKW
- Elektro-PKW.
Ein/e Auszubildende/r kann im Falle oben dargestellter Unterteilung analysieren, wie sich das Kreditvolumen aufteilt und ggf. im Laufe der Jahre entwickelt (hat).
Ein/e Auszubildende/r kann seinem/Ihrem Ausbildungsbetrieb diese oder eine vergleichbare Unterteilung von Autofinanzierungen vorschlagen, sollte sie bisher nicht bestehen.
Nachhaltigkeitsberichterstattung
CSR-RUG und SFDR definieren derzeit die nichtfinanzielle und nachhaltigkeits- bezogene Berichterstattung in Deutschland; weitere Rahmenwerke zur Nachhaltigkeit bestehen, die sich zunächst allerdings an große, international tätige Kreditinstitute richten. Mit der EU-Taxonomie kommt ein weiterer Schwung an zu veröffentlichenden Informationen.
Kreditinstitute kommen mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung dem berechtigten Interesse der Gesellschaft an ihrem verantwortungsvollen Handeln nach. Der Nachhaltigkeitsbericht vermittelt nicht nur den Stakeholdern, sondern auch den Mitarbeitern einen sehr guten Einblick in das Bestreben einer Bank oder Sparkasse nachhaltig zu arbeiten.
Ein/e Auszubildende/r kann den Nachhaltigkeitsbericht seines/ihres Kreditinstituts hinsichtlich seiner inhaltlichen Struktur und grundlegenden Ausführungen zur Umsetzung der 17 SDGs lesen und den Ausblick auf das folgende Geschäftsjahr für eine eigene Zielsetzung zur Verbesserung der Nachhaltigkeit heranziehen.
Quellenverzeichnis
BFACH Bankenfachverband: Konsumfinanzierung. Marktstudie 2021, Berlin 28. Dezember 2021. Online: https://ssl.bfach.de/media/file/45251.Marktstudie_2021_Konsumfinanzierung_BFACH.pdf
BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung (2021): Vier sind die Zukunft. Online: www.bibb.de/dienst/veroeffentlichungen/de/publication/show/17281
Europäische Kommission (2019) VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, Brüssel, 9. Dezember 2019. Online: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R2088&from=DE
SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz
“Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen”
Der Klimawandel führt zu Extremwetterereignissen wie Wirbelstürmen, Dürren und Überschwemmungen. Ernten vertrocknen und ganze Landstriche werden unbewohnbar. Das Eis an den beiden geografischen Polen und in den Hochgebirgen schmilzt in Rekordtempo und der Meeresspiegel steigt. In dieser Konsequenz beispielsweise flüchten Menschen und es zieht sie dorthin, wo es sich besser leben lässt. Ziel von SDG 13 ist es, den Klimawandel gemeinsam deutlich zu begrenzen. Deshalb sollen insbesondere
1) die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern gestärkt,
2) Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbezogen und
3) Aufklärung und Sensibilisierung zwecks Abschwächung des Klimawandels und der Klimaanpassung, der Reduzierung der Klimaauswirkungen sowie der Frühwarnung verbessert werden.
Konkret nennt die Agenda 2030 folgende relevante Unterziele:
13.1 Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern stärken
13.2 Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen
DNS 13 deckt diese beiden Unterziele mit zwei Unterzielen ab:
Klimaschutz im Sinne von Reduzierung von Treibhausgasemissionen
Klimaschutz im Sinne von internationaler Klimafinanzierung
SDG 13 betrifft im Prinzip alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Standardberufsbildposition. Hier wird schwerpunktmäßig auf die Buchstaben b, e und f eingegangen (BIBB 2021):
a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
Standardberufsbildposition und Bankbetrieb: ausgewählte Beispiele
Energieverbrauch innerhalb der Organisation: Dienstreisen
Dienstreisen, auch Geschäftsreisen genannt, nehmen einen breiten Raum ein. Seit der Corona Krise haben sie sich erheblich reduziert, und die Möglichkeit zu Home-Office ist in vielen Unternehmen in diesen Bereichen eingeführt worden, bei denen die Dienstleistung auch von zu Hause erbracht werden kann. Dennoch wurde und wird weiterhin darauf geachtet, dass Reisen mit dem Dienstwagen oder – innerhalb Deutschlands – mit dem Flugzeug durch den Zug ersetzt werden. Auch das Dienstfahrrad als Alternative zu einem Dienstwagen hält schrittweise Einzug.
Ein/e Auszubildende/r kann die Nutzung von Dienstwagen, Flugzeug, Zug und Dienstfahrrad für das gesamte Kreditinstitut oder einen bestimmten Geschäftsbereich für einen konkreten Zeitvergleich aufbereiten und die Entwicklung analysieren.
Verringerung des Energieverbrauchs: Fuhrparkmanagement
Dienst- oder Geschäftswagen können in Kreditinstituten auch den Sinn eines Gehaltsbestandteils erfüllen. Zum Schutz der Umwelt wird dieser Sinn zunehmend hinterfragt. Eine Überlegung ist die Umstellung des Antriebs von Benzin und Diesel auf E-Antrieb. Vielfach eingeführt wurden bereits Hybridfahrzeuge (bei denen jedoch nicht sicher ist, ob sie zukunftsfähig sind); inzwischen wächst auch der Flottenanteil mit reinem E-Antrieb. Eine andere Überlegung ist die Substitution durch ein Dienstfahrrad.
Ein/e Auszubildende/r kann die Nutzung von Dienstwagen nach Antriebsarten und von Dienstfahrrädern für das gesamte Kreditinstitut oder einen bestimmten Geschäftsbereich für einen konkreten Zeitvergleich aufbereiten und die Entwicklung analysieren.
Er/Sie kann anhand von Fahrtenbüchern prüfen, welche Strecken auch mit E-Fahrzeugen oder mit E-Bikes möglich wären.
Er/Sie kann zusammen mit dem Immobilienmanagement prüfen, in oder bei welchen Immobilien Ladestationen errichtet werden können für E-Fahrzeuge.
Senkung von THG-Emissionen
Siehe hierzu SDG 12
Finanzielle Folgen des Klimawandels für das Kreditinstitut und andere mit dem Klimawandel verbundene Herausforderungen
Wie unter 5.1. und 5.2. beschrieben, ist es erklärtes politisches Ziel, dass die Kreditwirtschaft, die infolge des Klimawandels und der Umweltrisiken erforderliche Transformation der Wirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit aktiv begleitet und auch ermöglicht. Diese Herausforderungen hat jedes Kreditinstitut in seiner kompletten Wertschöpfungskette einschließlich der Geschäftssteuerung und des Risikomanagements angemessen umzusetzen. Risiken und Chancen gilt es umsichtig und weitsichtig abzuwägen. Was sind die wesentlichen Treiber, innerhalb welchen Zeitraumes sind finanzielle Folgen absehbar und was sind Art und Umfang der potenziellen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und das Geschäftsmodell einer Bank oder einer Sparkasse? Und nicht zuletzt: Wie ändert sich das Kundenverhalten?
Ein/e Auszubildende/r kann die mit dem Klimawandel verbundenen Chancen und Risiken für sein Kreditinstitut und die wesentlichen Treiber beschreiben und aus seiner Sicht die vom Kreditinstitut geplanten Veränderungen unter finanziellen Aspekten analysieren und durch eigene Vorschläge konstruktiv begleiten.
Standardberufsbildposition und Geschäftstätigkeit: ausgewählte Beispiele
Finanzierungen mit Bezug zu erneuerbaren Energien
Viele Projektfinanzierungen im Bereich erneuerbare Energien haben Photovoltaik- anlagen und Windkraftanlagen zum Gegenstand. Die Finanzierung der intelligenten Steuerung des Energieverbrauchs (smart-metering) gewinnt an Bedeutung.
Verbesserte Kreditkonditionen bei nachgewiesener verbesserter Nachhaltigkeit
Viele Kreditinstitute versuchen, ihre Kunden und Geschäftspartner durch geeignete Produkte an die Nachhaltigkeit heranzuführen oder den Einsatz nachhaltigkeits- bezogener Finanzierungen auszubauen. Hierzu zählen beispielsweise sogenannte Positive Incentive Loans, Sustainability-linked Notes oder Schuldscheindarlehen, die an Nachhaltigkeitsratings oder unternehmensspezifische Nachhaltigkeitskennziffern gekoppelt sind.
Ein/e Auszubildende/r kann das Finanzierungsvolumen von Produkten und Dienstleistungen des Kreditinstituts, die einen positiven Beitrag zum Klimawandel oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten, getrennt nach Geschäftsbereichen und im Zeitvergleich erheben, analysieren und bewerten.
Nachhaltige Anlageprodukte
Nachhaltigkeit spielt für Anleger eine immer größere Rolle; die Nachfrage nach nachhaltigen Wertpapierdienstleistungen steigt. Wichtig ist ihnen, dass diese einen wirksamen positiven Beitrag zum Klimawandel oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten. So wird beispielsweise die Frage gestellt, in welchem Ausmaß eine Anleihe zu einer Reduktion von THG-Emissionen in Tonnen CO2 -Äquivalenten führt.
Kreditinstitute bieten im Wertpapiergeschäft eine immer größer werdende Zahl von nachhaltigen Anleihen, sogenannten Green Bonds, an. Ihre Emissionserlöse fließen in die Finanzierung umwelt- und klimaschonender Projekte. Nach verschiedenen Erhebungen hat sich das jährliche Emissionsvolumen weltweit von 2013 bis 2021 verhundertfacht: von unter 20 auf über 350 Milliarden US-Dollar (Bundesbank 2021). Auch ist in den letzten zwei Jahren das Interesse der Investorinnen und Investoren an Green Bonds noch einmal enorm gestiegen. Green Bonds werden überwiegend von institutionellen Kunden nachgefragt. Wichtig ist, dass die Kriterien zur Bestimmung als Green Bond klar, transparent und nachvollziehbar sind. Das Stichwort “greenwashing” ist vielerorts und vielschichtig zu hören.
Deswegen haben die drei europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA, kurz die – ESAs) am 15. November 2022 einen Aufruf zur Einreichung von Belegen zum Thema Greenwashing veröffentlicht. Ziel ist es, Beiträge zum Verständnis der wichtigsten Merkmale und Risiken im Zusammenhang mit Greenwashing zu sammeln und Beispiele für potenzielle Greenwashing-Praktiken zu erfassen (ESMA 2022).
Ein weiterer Trend gilt nachhaltigen Investmentfonds. Diese werden vorrangig von Privatkunden nachgefragt – nicht zuletzt auch für die langfristige Altersvorsorge. Das Angebot für Anleger erweitert sich nicht nur innerhalb der Gattung Green Bonds. Neue Gattungen wie Social Bonds oder Sustainability Bonds finden immer mehr Interesse, so dass Bank und Sparkassen darauf reagieren.
Ein/e Auszubildende/r kann das Anlagevolumen von Produkten und Dienstleistungen des Kreditinstituts, die einen positiven Beitrag zum Klimawandel oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten, getrennt nach Geschäftsbereichen und im Zeitvergleich erheben, analysieren und bewerten.
Quellenverzeichnis
BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung (2021): Vier sind die Zukunft. Online: www.bibb.de/dienst/veroeffentlichungen/de/publication/show/17281
Deutsche Bundesbank (Bundesbank 2021): Green Bond Monitor. Frankfurt am Main, September 2021. online: https://www.bundesbank.de/resource/blob/867282/0c3bc2b8daf75f5be183137f8906046d/mL/green-bond-monitor-data.pdf
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and MarketAuthority (ESMA 2022): ESAs Call for Evidence on Greenwashing, Paris, 15. November 2022. Online: https://www.esma.europa.eu/press-news/consultations/esas-call-evidence-greenwashing
Fazit
Die Analyse der Umsetzung der 17 SDGs in Banken und Sparkassen folgt der Inside-Out-Perspektive. Es werden also die Auswirkungen der wirtschaftlichen Aktivitäten einer Bank oder Sparkasse auf Umwelt und Gesellschaft betrachtet.
Hierfür werden die globalen Ziele mit der Umsetzung gemäß der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verknüpft. Festzustellen ist, dass eine wirtschaftliche Aktivität positive Beiträge zu mehreren SDG’s leisten kann.
Nicht alle Kreditinstitute decken mit ihrer Geschäftstätigkeit alle SDGs ab, sondern konzentrieren sich mit ihrer Nachhaltigkeitsstrategie als Teil der Geschäftsstrategie und der Geschäftspolitik gezielt auf verschiedene SGDs, in denen sie auch die größten positiven Beiträge für Umwelt und Gesellschaft leisten können. Die Standardberufsbildposition “Umweltschutz und Nachhaltigkeit” mit dem Bezug zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 wurde an ausgewählten Beispielen aus dem Betrieb und der Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten versucht zu verknüpfen.
Zu berücksichtigen sind drei Aspekte:
1) Der Kunde steht im Mittelpunkt. Es gilt, seine Bedürfnisse nach mehr Nachhaltigkeit zu erfüllen und seinen Bedarf zu decken – auf der Finanzierungsseite wie auf der Anlageseite.
Eine Bank oder Sparkasse als Finanzintermediär muss daher die oben genannte Verknüpfung viel stärker an Geschäftsfeldern, Kunden und Geschäftspartnern ausrichten als ein Unternehmen aus dem öffentlichen, dem Handwerks-, dem Handels- oder dem Industriesektor.
2) Jede nachhaltige Investition muss sich lohnen. Mit anderen Worten: Jede Investition soll eine grüne und eine ökonomische oder soziale Rendite erzielen.
3) Deutsche Kreditinstitute müssen sich immer mit Vorgaben auf europäischer Ebene auseinandersetzen. Gerade eine EU-Verordnung wie die EU-Taxonomie lässt für die Ausübung nationaler Wahlrechte oder nationale Auslegungen nicht nur keinen Raum, sondern gilt sofort ab Inkrafttreten europaweit. Weiterhin sind die nationalen Vorschriften und bestehende Interpretationen relevant.
Ausblick
All dies bleibt eine große Herausforderung, die Ausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau hinsichtlich Umweltschutz und Nachhaltigkeit mit neuem Leben zu füllen. Einen langfristigen, nachhaltigen Wandel zu erreichen, bedeutet über die Entwicklung, Einhaltung und Umsetzung regulatorischer Vorgaben und Vorschriften hinaus auch, mit Kreativität die Zukunft zu gestalten und Neues zu wagen.
Für die Bundesregierung bleibt auch trotz Corona und trotz Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine mit all den Auswirkungen das Prinzip der Nachhaltigkeit als zentrales Leitbild erhalten (Bundesregierung 2022). Die Erreichung vieler Nachhaltigkeitsziele hat sich erheblich verschärft. Die Transformation ist daher noch wichtiger geworden. Sie bezieht sich auf die sechs Bereiche, in denen die Entwicklung nachhaltiger gestaltet werden soll:
1) Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit;
2) Energiewende und Klimaschutz;
3) Kreislaufwirtschaft;
4)nachhaltiges Bauen und Verkehrswende;
5) nachhaltiges Agrar- und Ernährungssystems sowie
6) eine schadstofffreie Umwelt.
Die Kreditwirtschaft bleibt gefordert, diese Transformationen wirksam zu unterstützen. Als Finanzintermediär und Transmissionsriemen zwischen den Finanz- und Kapitalmärkten auf der einen Seite, auf der anderen Seite Staat, Unternehmen und Privatpersonen kanalisiert sie die für die Erreichung der 17 Nachhaltigkeitsziele erforderlichen Investitionen und wird ihren Beitrag leisten (siehe auch Jerzembek 2022). Automatisierung, Digitalisierung und Nutzung weiterer Innovationen sind für die Erstellung von nachhaltigen Produkten, Entwicklung von effizienten Geschäftsprozessen und Erbringung nachhaltigkeitsbezogener Dienstleistungen unerlässlich.
Für jede Bankkauffrau und jeden Bankkaufmann bieten sich also zusätzliche und vielfältige Chancen, sich im Kreditinstitut zu engagieren und in seinem Beruf erfolgreich zu agieren – für sich selbst und zum Wohle aller!
Quellenverzeichnis
BFACH Bankenfachverband: Konsumfinanzierung. Marktstudie 2021, Berlin 28. Dezember 2021. Online: https://ssl.bfach.de/media/file/45251.Marktstudie_2021_Konsumfinanzierung_BFACH.pdf
BGBl (2020): Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau (Bankkaufleuteausbildungsverordnung – BankkflAusbV) vom 5. Februar 2020, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 5, Bonn, 11. Februar 2020, S. 121-131
BGBl (2021): Erste Verordnung zur Änderung der Bankkaufleuteausbildungsverordnung vom 30. April 2021. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 20, Bonn, 7. Mai 2021, S. 865. Online: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/custom/app/pdf.xqy?ident=8daf06f6223af6d45ef1ee81d9f8cd20cb62b174×tamp=20221019121214&version=2.2&documentId=941495
BIBB Bundesinstitut für berufliche Bildung (o.J.): Nachhaltigkeit in der Ausbildung. Online: www.bibb.de/de/142299.php
BIBB Bundesinstitut für berufliche Bildung (2020): Ausbildung gestalten – Bankkaufmann/Bankkauffrau, Online: https://www.bibb.de/dienst/veroeffentlichungen/de/publication/show/16760
BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung (2021): Vier sind die Zukunft. Online: www.bibb.de/dienst/veroeffentlichungen/de/publication/show/17281
BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung (o.J.a): FAQ zu den modernisierten Standardberufsbildpositionen. Online: https://www.bibb.de/de/137874.php
BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung (o.J.b): Ausbildung gestalten. Online: https://www.bibb.de/dienst/veroeffentlichungen/de/publication/series/list/2
BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung (2022): Digitalisierung und Nachhaltigkeit – was müssen alle Auszubildenden lernen? Online: www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/berufliche-bildung/rahmenbedingungen-und-gesetzliche-grundlagen/gestaltung-von-aus-und-fortbildungsordnungen/digitalisierung-und-nachhaltigkeit/digitalisierung-und-nachhaltigkeit
BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung (2022): Digitalisierung und Nachhaltigkeit – was müssen alle Auszubildenden lernen? Online: https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/berufliche-bildung/rahmenbedingungen-und-gesetzliche-grundlagen/gestaltung-von-aus-und-fortbildungsordnungen/digitalisierung-und-nachhaltigkeit/digitalisierung-und-nachhaltigkeit
BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung (o.J.): Was ist BNE? Online: https://www.bne-portal.de/bne/de/einstieg/was-ist-bne/was-ist-bne.html
BMJ (2017): Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 11. April 2017, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 20, Seite 802-814, Bonn, 18. April 2017. Online: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/BGBl_CSR-RiLi_UmsetzungsG.pdf;jsessionid=3B0FE23A8BEA9DDDF318B16E603DB851.1_cid334?__blob=publicationFile&v=3
BMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, o.J: Förderdatenbank. Bund, Länder und EU – Nachhaltigkeitsziele.Smart Cities & Regionen. Online: https://www.foerderdatenbank.de/SiteGlobals/FDB/Forms/Suche/Startseitensuche_Formular.html?submit=Suchen&filterCategories=FundingProgram&templateQueryString=nachhaltigkeitsziele&cl2Processes_Foerderbereich=smart_cities_regionen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin 2020): Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken vom 20. Dezember 2019, geändert am 13. Januar 2020. Bonn, 13. Januar 2020. Online: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/dl_mb_Nachhaltigkeitsrisiken.html
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin 2022): Konsultation 06/2022 – Mindestanforderung an das Risikomanagement, Bonn, 26. September 2022. Online: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Konsultation/2022/kon_06_22_Konsultation_MaRisk.html
Bundesregierung (o.J.): Globale Nachhaltigkeitsstrategie – Nachhaltigkeitsziele verständlich erklärt. Online: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/nachhaltigkeitsziele-verstaendlich-erklaert-232174
Bundesregierung (2021-1): Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Weiterentwicklung 2021, Berlin, 10. März 2021. Online: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/998194/1875176/3d3b15cd92d0261e7a0bcdc8f43b7839/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-2021-langfassung-download-bpa-data.pdf
Bundesregierung (2021-2): Deutsche Sustainable Finance-Strategie, Berlin, 5. Mai 2021. Online: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/deutsche-sustainable-finance-strategie-1911318
Bundesregierung (2022): Nachhaltigkeit ist und bleibt Richtschnur der Politik der Bundesregierung, Berlin, 13. September 2022. Online: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/sts-ausschuss-nachhaltigkeit-2124892
Bundestag: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie beschäftigt die Abgeordneten, Berlin 29. September 2022. Online: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw39-de-vereinbarte-debatte-911380
Destatis Statistisches Bundesamt (2022): Indikatoren der UN-Nachhaltigkeitsziele. Online: http://sdg-indikatoren.de/
Deutsche Bundesbank (Bundesbank 2021): Green Bond Monitor. Frankfurt am Main, September 2021. online: https://www.bundesbank.de/resource/blob/867282/0c3bc2b8daf75f5be183137f8906046d/mL/green-bond-monitor-data.pdf
Eigensonne (o.J.): Der Wirkungsgrad moderner Solarzellen – einfach und verständlich erklärt. Online: https://www.eigensonne.de/wirkungsgrad-solarzelle/
Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA (EBA 2019): EBA Action plan on sustainable finance, Paris, 6. Dezember 2019. Online: https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library//EBA%20Action%20plan%20on%20sustainable%20finance.pdf
Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA (EBA 2022): Final draft implementing technical standards on prudential disclosures on ESG risks in accordance with Article 449a CRR (EBA /ITS/2022/01), Paris, 24. Januar 2022. Online: https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Publications/Draft%20Technical%20Standards/2022/1026171/EBA%20draft%20ITS%20on%20Pillar%203%20disclosures%20on%20ESG%20risks.pdf
Europäische Kommission (2014): RICHTLINIE 2014/95/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen, Brüssel, 15. November 2014. Online: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0095&from=DE
Europäische Kommission (2016): Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft, COM(2016) 739 final. Europäische Nachhaltigkeitspolitik, Straßburg, 22. November 2016. Online: ttps://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016DC0739&rid=1
Europäische Kommission (2018): Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums, COM(2018) 97 final, Brüssel, 8. März 2018,. Online: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52018DC0097&from=DE
Europäische Kommission (2019) VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, Brüssel, 9. Dezember 2019. Online: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R2088&from=DE
Europäische Kommission (2020-1): Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088, Brüssel, 18. Juni 2020, Online: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R0852&from=DE
Europäische Kommission (2020-2): Lage der Union: Fragen und Antworten zum Klimazielplan für 2030, Brüssel, 17. September 2022. Online: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_20_1598
Europäische Kommission (2021-1): Strategie zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft, (SWD(2021) 180 final), Brüssel, 6. Juli 2021. Online: https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:9f5e7e95-df06-11eb-895a-01aa75ed71a1.0003.02/DOC_1&format=PDF
Europäische Kommission (2021-2): Kommission legt neue Strategie vor, um das Finanzsystem der EU nachhaltiger zu gestalten, und schlägt neuen europäischen Standard für grüne Anleihen vor Brüssel, 6. Juli 2021. Online: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_3405
Europäische Kommission (2022-1): Final report on the 2022 review of the EU SDG Indicator set Result of the review for the 2022 edition of the EU SDG monitoring report, Brüssel, 23. Mai 2022. Online: https://ec.europa.eu/eurostat/documents/276524/14173765/EU-SDG-indicators-2022-report_as-implemented.pdf/08a96917-dae4-4816-64ab-d2993524fac5?t=1652966621278
Europäische Kommission (2022-2): DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2022/1214 DER KOMMISSION vom 9. März 2022 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren und der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 in Bezug auf besondere Offenlegungspflichten für diese Wirtschaftstätigkeiten, Brüssel, 15. Juli 2022 . Online: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R1214&from=DE
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and MarketAuthority (ESMA 2022): ESAs Call for Evidence on Greenwashing, Paris, 15. November 2022. Online: https://www.esma.europa.eu/press-news/consultations/esas-call-evidence-greenwashing
Europäische Zentralbank (2020): Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken. Erwartungen der Aufsicht in Bezug auf Risikomanagement und Offenlegungen, Frankfurt am Main, 27. November 2020. Online: https://www.bankingsupervision.europa.eu/ecb/pub/pdf/ssm.202011finalguideonclimate-relatedandenvironmentalrisks~58213f6564.de.pdf
Europäische Zentralbank (2022): Good practices for climate-related and environmental risk management Observations from the 2022 thematic review, Frankfurt am Main, 2. November 2022. Online: https://www.bankingsupervision.europa.eu/ecb/pub/pdf/ssm.thematicreviewcercompendiumgoodpractices112022~b474fb8ed0.en.pdf?8330f3208649c4b24d2a6f4204447f9f
International Labour Organization ILO (2011): Equality at work: The continuing challenge – Global Report under the follow-up to the ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work, Genf, 3. November 2011. Online: https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/—ed_norm/—declaration/documents/publication/wcms_166583.pdf
Jerzembek, Lothar (2022): Financing the European Green Deal: Strong Banks are welcome, but they need appropriate and fair regulation, in: International Banker, Dublin, Ausgabe Winter 2022, 15. Februar 2022, Seite 44-47
Stromreport (2022) Deutscher Strommix – Stromerzeugung Deutschland bis 2022. Online: https://strom-report.de/strom/#
Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung (SFB 2021): Shifting the Trillions – Ein nachhaltiges Finanzsystem für die Große Transformation. Online: https://sustainable-finance-beirat.de/wp-content/uploads/2021/02/210224_SFB_-Abschlussbericht-2021.pdf
Tagesschau (2022): Gehört Wärmepumpen die Zukunft? Online: www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/waermepumpe-klimaschutz-ukraine-energiepreise-viessmann-heizung-101.html
UBA Umweltbundesamt (2021): Naturschutz und Bioenergie. Online: www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/naturschutz-biologische-vielfalt/naturschutz-und-energie/naturschutz-und-bioenergie